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2024-076

Information über verschriebenes Mittel verweigert

Fallbeschreibung:

Ich kam mit einem schweren grippalen Infekt zum Hausarzt mit dem Ziel mir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen zulassen, damit ich mich selbstständig auskurieren kann. Die bekam ich auch. Der Arzt verschrieb mir allerdings noch ein Mittel mit einem pseudo-lateinischen Namen mit einem grünen (Selbstzahler-)Rezept für nicht verschreibungspflichtige Mittel. Auf meine Frage, was das sei, sagte er mir, es würde die Virenlast in meinen Atemwegen senken und somit auch das Risiko, dass ich andere anstecken würde. Ich wunderte mich darüber, weil Viruzide meiner Erfahrung nach verschreibungspflichtig sind. Ich fühlte mich in dem Moment allerdings extrem geschwächt und wollte nur möglichst schnell heim. Daher beließ ich es dabei und machte einen Umweg zur Apotheke, um das Mittel für 10€ zu kaufen. Auch dort sagte man mir auf Nachfrage nicht, *was* das ist sondern redete nur über Virenlastsenkung. Wieder daheim betrachtete ich die Verpackung genauer und sah, dass die angebliche Virenlastsenkung lediglich die unnachgewiesen behauptete „Wirkung“ eines homöopathischen „Inhaltsstoffes“ war. Sowohl Arzt als auch Apotheker sind meiner Frage ausgewichen, um mir nicht zu sagen, dass sie mir ein homöopathisches Pseudomittel verkaufen wollten und haben sich dabei zunutze gemacht, dass ich in meinem geschwächten Zustand nicht die Kraft und geistige Klarheit hatte, um genauer und intensiver nachzufragen.

Gut gelaufen:

Ich habe vom Arzt das bekommen, was ich am dringendsten benötigte: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die mir die Zeit verschaffte, um mich selbst mit viel Ruhe und Flüssigkeitszufuhr auszukurieren.

Schlecht gelaufen:

Ich wurde über die Wirkung eines Mittels mit fehlendem Wirksamkeitsnachweises angelogen, wodurch ich unnötig viel Kraft für einen Umweg aufwenden musste und 10€ für ein wirkungsloses Mittel ausgegeben habe.

Verbesserungsvorschläge:

Wenn ein Patient oder eine Patientin eine Frage hat, dann muss diese deutlich, vollständig und vor allem korrekt beantwortet werden. Es sollte grundsätzlich verboten sein, dass Ärzte Patienten esoterische Interventionen ohne Wirkungsnachweis aufdrängen, wenn diese nicht ausdrücklich vom jeweiligen Patienten gewünscht werden. Die Information, dass es keinen Wirkungsnachweis gibt, muss dabei deutlich kommuniziert werden.

Weitere Infos:

Keine Angaben
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Infos zum Fall:

Perspektive:

Patientin oder Patient

Alter:

30-49 Jahre

Art der EInrichtung:

Ambulante Praxis, Arztpraxis, Apotheke

Geschlecht:

weiblich

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