Fallbeschreibung:
Meine Frau hatte starke Schmerzen im unteren Rückenbereich und ist zu einem Osteopathen empfohlen worden.
Dieser wusste schon in der Anamnese (also vor Beginn der Behandlung), dass sie mindestens 5 Sitzungen benötige (die Kasse bezuschusst max. 6 – ein Schelm, wer Böses dabei denkt).
Meine Frau war nach der 3. Behandlung beschwerdefrei. Dennoch therapierte er sie in der 4. einfach (sehr schmerzhaft) weiter. Danach war meine Frau auf beiden Seiten im Bereich Oberschenkel, Becken, Hüfte förmlich übersät mit großen Hämatomen. In der 5. Sitzung bat meine Frau ihn, etwas weniger schmerzhaftes zu tun. Also machte er „etwas anderes“ bei seiner beschwerdefreien Patientin.
Zu Beginn der 6. Sitzung fragte er sie „was willst Du denn noch hier?“ (Ich frage mich, wer für die Festlegung von Verlauf und Ende einer Therapie zuständig ist) Aber wo sie nun schon mal da war, machte er eben noch „etwas“. Abends sah ich dann 5 Hämatome an den Brüsten meiner Frau.
Er hatte sie aufgefordert, sich hinzulegen und nicht zu erschrecken und ihr dann ohne weitere Nachfrage in die Brüste gegriffen und die Finger durch das Brustgewebe auf die Rippen gestoßen – das sollte gut gegen Husten sein.
Gut gelaufen:
Die eigentlichen Beschwerden wurden beseitigt. Es wurden Übungen für zuhause mitgegeben.
Schlecht gelaufen:
Die (schmerzhafte) Fortführung der Behandlung nach Beseitigung der Beschwerden lässt ein „Abräumen“ der Kassenleistung vermuten.
Das Ende der Behandlung wurde nicht vom Ostepathen, sondern vom Abrechnungszettel der Kasse festgelegt.
Das plumpe Geduze, das meiner Frau bereits bei der ersten Begegnung angedient wurde, verleitet dann wohl auch dazu, ungefragt auch in den Intimbereich des Patienten einzudringen.
Ein Osteopath, der seinen Patienten gegen Husten heilt, indem er sie ungefragt in die Intimsphäre greift – mir fehlen die Worte.
Verbesserungsvorschläge:
Ich habe den Osteopathen angeschrieben und um Stellungnahme gebeten – keine Reaktion.
Daraufhin habe ich, wie im Schreiben erwähnt, meine Krankenkasse und den zuständigen Berufsverband informiert.
Bei der Kasse sagte man mir, dass man keine vertragliche Konstellation mit dem Osteopathen hätte, weil der Patient den Osteopathen bezahlt und die Kasse dem Patienten lediglich einen Zuschuss zahle – somit also auch keine Handhabe hätte.
Der Berufsverband teilte mir mit, dass man dort keine rechtlichen Mittel hätte, man wolle aber mit dem Osteopathen sprechen. Dem hat sich dieser aber durch „Abtauchen“ entzogen. Ich rege hiermit eine zentrale Beschwerdestelle für Alternativ-Mediziner an.
Weitere Infos:
Keine Angaben
Infos zum Fall:
Perspektive:
Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter:
50-69 Jahre
Art der EInrichtung:
Therapeutische Einrichtung (Physio-, Ergo-, Logotherapie, Hebammenhilfe etc.), Ambulante Praxis
Geschlecht:
weiblich