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2024-976

Dubiose Osteopathie

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Fallbeschreibung:

Osteopathie: Behandlung ohne Einwilligung – CIRS-Fall

Meine Frau hatte starke Schmerzen im unteren Rückenbereich und ist zu einem Osteopathen empfohlen worden.

Dieser wusste schon in der Anamnese (also vor Beginn der Behandlung), dass sie mindestens 5 Sitzungen benötige (die Kasse bezuschusst max. 6 – ein Schelm, wer Böses dabei denkt).

Meine Frau war nach der 3. Behandlung beschwerdefrei. Dennoch therapierte er sie in der 4. einfach (sehr schmerzhaft) weiter. Danach war meine Frau auf beiden Seiten im Bereich Oberschenkel, Becken, Hüfte förmlich übersät mit großen Hämatomen. In der 5. Sitzung bat meine Frau ihn, etwas weniger schmerzhaftes zu tun. Also machte er „etwas anderes“ bei seiner beschwerdefreien Patientin.

Zu Beginn der 6. Sitzung fragte er sie „was willst Du denn noch hier?“ (Ich frage mich, wer für die Festlegung von Verlauf und Ende einer Therapie zuständig ist) Aber wo sie nun schon mal da war, machte er eben noch „etwas“. Abends sah ich dann 5 Hämatome an den Brüsten meiner Frau.

Er hatte sie aufgefordert, sich hinzulegen und nicht zu erschrecken und ihr dann ohne weitere Nachfrage in die Brüste gegriffen und die Finger durch das Brustgewebe auf die Rippen gestoßen – das sollte gut gegen Husten sein.

Gut gelaufen:

Die eigentlichen Beschwerden wurden beseitigt. Es wurden Übungen für zuhause mitgegeben.

Schlecht gelaufen:

Die (schmerzhafte) Fortführung der Behandlung nach Beseitigung der Beschwerden lässt ein „Abräumen“ der Kassenleistung vermuten. Das Ende der Behandlung wurde nicht vom Ostepathen, sondern vom Abrechnungszettel der Kasse festgelegt. Das plumpe Geduze, das meiner Frau bereits bei der ersten Begegnung angedient wurde, verleitet dann wohl auch dazu, ungefragt auch in den Intimbereich des Patienten einzudringen. Ein Osteopath, der seinen Patienten gegen Husten heilt, indem er sie ungefragt in die Intimsphäre greift – mir fehlen die Worte.

Verbesserungsvorschläge:

Ich habe den Osteopathen angeschrieben und um Stellungnahme gebeten – keine Reaktion. Daraufhin habe ich, wie im Schreiben erwähnt, meine Krankenkasse und den zuständigen Berufsverband informiert. Bei der Kasse sagte man mir, dass man keine vertragliche Konstellation mit dem Osteopathen hätte, weil der Patient den Osteopathen bezahlt und die Kasse dem Patienten lediglich einen Zuschuss zahle – somit also auch keine Handhabe hätte. Der Berufsverband teilte mir mit, dass man dort keine rechtlichen Mittel hätte, man wolle aber mit dem Osteopathen sprechen. Dem hat sich dieser aber durch „Abtauchen“ entzogen. Ich rege hiermit eine zentrale Beschwerdestelle für Alternativ-Mediziner an.

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Wenn eine Behandlung Erleichterung bringt, ist das ein großer Erfolg – und es ist verständlich, dass man sich in dieser Phase auf die Fachperson verlässt. Manche Erfahrungen im Verlauf einer Therapie können jedoch verunsichernd oder belastend sein, insbesondere wenn Eingriffe ohne vorherige Erklärung und Zustimmung erfolgen.

In diesem Fall wurden die ursprünglichen Rückenbeschwerden erfolgreich behandelt. Gleichzeitig beschreibt der Bericht Situationen, in denen körperliche Berührungen ohne ausdrückliche Aufklärung und ohne das Einverständnis der Patientin stattfanden. Körperliche Untersuchungen und Behandlungsgriffe – auch solche, die Therapeutinnen und Therapeuten als Routinehandlungen verstehen – setzen grundsätzlich die informierte Zustimmung der behandelten Person voraus. Dieses Prinzip wird als informierte Einwilligung (englisch: informed consent) bezeichnet und gilt in allen Bereichen der Gesundheitsversorgung.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer therapeutische Leistungen in Anspruch nimmt, hat verschiedene Möglichkeiten, die eigene Sicherheit und Selbstbestimmung zu stärken.

  • Vor jeder Sitzung ist es möglich, zu fragen, was in dieser Behandlung konkret gemacht wird und warum. Ein Formulierungsbeispiel: „Können Sie mir kurz erklären, was Sie heute vorhaben und was das bewirken soll?“ Eine seriöse Fachperson nimmt sich dafür Zeit.
  • Berührungen können jederzeit abgelehnt oder unterbrochen werden – auch während der Behandlung. Es ist möglich zu sagen: „Das möchte ich so nicht, bitte hören Sie kurz auf.“ Das ist ein Recht, keine Unhöflichkeit.
  • Wenn Beschwerden bereits vollständig abgeklungen sind, kann es hilfreich sein, das aktiv anzusprechen und gemeinsam mit der Therapeutin oder dem Therapeuten zu besprechen, ob und warum eine Fortführung der Behandlung sinnvoll ist.
  • Es ist möglich, eine Vertrauensperson zur Behandlung mitzunehmen – das kann die Gesprächssituation erleichtern und gibt Sicherheit, besonders wenn man sich in einer ungewohnten Situation nicht sicher fühlt.

Worauf Sie achten können

  • Therapeutinnen und Therapeuten erklären vor Beginn jeder Maßnahme, was sie tun und welches Ziel das hat – auch bei vermeintlichen Routinegriffen.
  • Neue oder unerwartete Berührungen werden vorab angekündigt und nur mit ausdrücklichem Einverständnis durchgeführt.
  • Die Frage, ob und wie lange eine Behandlung fortgesetzt wird, wird gemeinsam und transparent besprochen – nicht einseitig festgelegt.
  • Beschwerden über das Verhalten einer Therapeutin oder eines Therapeuten können an den zuständigen Berufsverband, die Krankenkasse sowie an unabhängige Beratungsstellen wie die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) gerichtet werden. Bei Verdacht auf eine strafbare Handlung ist auch eine rechtliche Beratung möglich.

Sie sind nicht allein

Wenn Sie unsicher sind, ob eine Behandlung regelgerecht verlaufen ist, oder wenn Sie eine belastende Erfahrung gemacht haben, bietet die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) kostenlose und neutrale Beratung an. Eigene Erfahrungen – ob negativ oder positiv – können Sie auf mehr-patientensicherheit.de anonym berichten und damit dazu beitragen, dass andere von ähnlichen Situationen erfahren und sich besser vorbereiten können.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 50-69 Jahre
Art der Einrichtung:Therapeutische Einrichtung (Physio-, Ergo-, Logotherapie, Hebammenhilfe etc.), Ambulante Praxis
Geschlecht: weiblich

Vielen herzlichen Dank für Ihren wichtigen Fallbericht!

Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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