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2025-133

Bildgebung unterlassen trotz neurologischer Notfalleinweisung – Patient später im Koma

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Fallbeschreibung:

Subduralhämatom verkannt: Keine CT in der Notaufnahme

Mein Opa wurde mit einer Notfalleinweisung seiner langjährigen Hausärztin in die Notaufnahme gebracht. Auf der Einweisung stand deutlich: seit einigen Tagen neu aufgetretene Gangunsicherheit, Wortfindungsstörungen und kognitiver Abbau – mit dem Verdacht auf einen hirnorganischen Prozess.

Trotzdem wurde er am selben Tag ohne Bildgebung entlassen.
Es wurde keine CT gemacht. Es gab keine Rücksprache mit mir oder der Ärztin. Stattdessen wurde von „Demenz“ gesprochen – ohne die Ursachen genauer zu untersuchen.

Er war allein – und dennoch vertraute man auf seine Selbstauskünfte. Das ist für mich bis heute unverständlich.

Drei Wochen später lag mein Opa im Koma.
Ein CT zeigte ein chronisches Subduralhämatom, das laut Gutachten schon zum Zeitpunkt der Erstvorstellung bestanden hatte.
Er musste notoperiert werden, erlitt Komplikationen und lebt heute mit bleibenden Schäden (Pflegegrad 4).

Ich habe Fragen gestellt. Ich wurde ignoriert oder abgewertet.
Ich wünsche mir, dass solche Erfahrungen ernst genommen werden – und dass aus ihnen gelernt wird.

Gut gelaufen:

Die Notfalleinweisung durch die Hausärztin war klar und begründet. Rückblickend war sie die Einzige, die die Situation richtig eingeschätzt hat.

Schlecht gelaufen:

Es wurde keine Bildgebung durchgeführt, obwohl eindeutige Symptome vorlagen und eine Stroke Unit zur Verfügung stand. Die Notfalleinweisung der Hausärztin wurde ignoriert, obwohl sie konkrete neue neurologische Auffälligkeiten beschrieben hatte. Es wurde sich auf die Selbstauskünfte eines Patienten verlassen, der gleichzeitig unter Demenzverdacht stand und allein war – ohne Rücksprache mit Angehörigen. Die Diagnose „Demenz“ wurde voreilig gestellt – ohne Ausschluss anderer Ursachen wie TIA oder Hirnblutung. Im Nachgang wurden meine berechtigten Fragen als Angehörige nicht beantwortet, sondern abgewertet.

Verbesserungsvorschläge:

Notfalleinweisungen von Hausärzt*innen sollten als fachliche Einschätzung ernst genommen werden – vor allem bei neuen neurologischen Symptomen. Eine Bildgebung sollte bei älteren Patient*innen mit solchen Symptomen Standard sein, insbesondere auf einer Stroke Unit. Verdachtsdiagnosen wie „Demenz“ dürfen nicht zur Verkürzung diagnostischer Abläufe führen – besonders nicht bei alleinstehenden Patient*innen. Angehörige müssen gehört werden. Wenn jemand sagt: „Da stimmt etwas nicht“, sollte das nicht ignoriert werden.

Weitere Infos:

Was mir in der Rückschau auffällt, ist: Mein Großvater hat den richtigen Weg gewählt. Er hat sich bei seiner Hausärztin gemeldet, die ihn gut kannte und eine klare medizinische Einschätzung abgegeben hat – mit dem Verdacht auf einen hirnorganischen Prozess. Dass diese Einschätzung in der Klinik nicht weiterverfolgt wurde, und eine einfache Bildgebung unterblieb, ist für mich bis heute schwer nachvollziehbar. Ich frage mich, ob ein CT zu diesem Zeitpunkt die späteren Komplikationen hätte vermeiden können. Auch die Kommunikation im Nachgang war schwierig – ich habe Rückfragen gestellt, aber keine Antworten erhalten. Ich wünsche mir, dass solche Fälle systematisch ausgewertet werden – und dass Hausärztliche Einschätzungen sowie Angehörigenbeobachtungen künftig ernster genommen werden.

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Wenn ein älterer Mensch mit unklaren neurologischen Symptomen in die Notaufnahme kommt, ist die Situation für alle Beteiligten belastend – besonders dann, wenn Angehörige nicht dabei sind und sich im Nachhinein hilflos fühlen. Fälle wie dieser zeigen, wie wichtig es ist, dass alle verfügbaren Informationen – einschließlich ärztlicher Einweisungsschreiben und Beobachtungen aus dem Umfeld der betroffenen Person – in die Beurteilung einfließen.

Ein chronisches Subduralhämatom (eine langsam entstehende Blutung zwischen Hirnhaut und Gehirn) kann Symptome verursachen, die denen einer Demenz ähneln: Verwirrtheit, Gangprobleme, Wortfindungsschwierigkeiten. Ohne bildgebende Diagnostik – etwa eine Computertomographie (CT) des Kopfes – lässt sich diese potenziell behandelbare Ursache nicht von anderen Erkrankungen unterscheiden. In einer Situation wie dieser hatte der betroffene Patient aufgrund seines Zustands und des Umstands, allein in der Notaufnahme zu sein, keinen realistischen Spielraum, selbst auf eine weitergehende Abklärung hinzuwirken. Das ist wichtig anzuerkennen.

Was Angehörige oder Begleitpersonen tun können

Wer einen älteren oder erkrankten Menschen in die Notaufnahme begleitet oder von einer Notaufnahme-Behandlung erfährt, kann aktiv als Informationsquelle und Sprachrohr auftreten – wenn er oder sie das möchte.

  • Wenn möglich, ist es hilfreich, die betroffene Person in die Notaufnahme zu begleiten oder schnellstmöglich dort zu erscheinen. Als Angehörige oder Angehöriger kann man dem medizinischen Team wichtige Hintergrundinformationen geben: Wie war die Person noch vor wenigen Tagen? Was hat sich verändert? Solche Beobachtungen können die Einschätzung entscheidend ergänzen.
  • Das Einweisungsschreiben der Hausärztin oder des Hausarztes enthält fachliche Einschätzungen, die für die Behandlung relevant sein können. Angehörige können gezielt nachfragen: „Die Einweisungsdiagnose lautet Verdacht auf einen hirnorganischen Prozess – welche Untersuchungen sind dazu geplant?“
  • Wenn eine Entlassung erfolgt, obwohl man sich als Angehörige oder Angehöriger unsicher fühlt, ist es möglich, konkret nachzufragen: „Welche Ursachen wurden für die Symptome ausgeschlossen? Gibt es einen Wiedervorstellungstermin oder klare Alarmsignale, auf die wir achten sollen?“
  • Wer als Angehörige oder Angehöriger den Eindruck hat, dass eine Situation falsch eingeschätzt wurde, kann dies ruhig und sachlich äußern – auch gegenüber einer Stationsleitung oder einem Patientenfürsprecher (einer in vielen Kliniken verfügbaren Vertrauensperson für Patientenanliegen).

Für die Zukunft: Was sich vorbereiten lässt

  • Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es einer Vertrauensperson, im Ernstfall rechtlich verbindlich für die betroffene Person zu sprechen und Auskunft über den Gesundheitszustand zu verlangen – auch ohne dass die Person selbst einwilligen kann.
  • Eine Notfallkarte oder ein Notfallausweis mit den wichtigsten Informationen (Vorerkrankungen, aktuelle Medikamente, Kontaktperson, Hausarztpraxis) kann dabei helfen, dass das Behandlungsteam schnell ein vollständiges Bild bekommt – besonders wenn die betroffene Person allein ist.
  • Es empfiehlt sich, im Vorfeld mit älteren Familienmitgliedern zu besprechen, wer im Notfall erreichbar und bevollmächtigt sein soll – und sicherzustellen, dass diese Person tatsächlich kontaktiert werden kann.
  • Wenn nach einer Behandlung Fragen offen bleiben oder Antworten verweigert werden, ist es möglich, Unterstützung bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) zu suchen. Die UPD berät kostenlos zu Patientenrechten und hilft dabei, Informationen einzufordern.

Sie sind nicht allein

Wenn Sie als Angehörige oder Angehöriger eine ähnliche Erfahrung gemacht haben, können Sie sich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden – sie berät kostenlos und unabhängig zu Ihren Rechten (www.patientenberatung.de). Berichte wie dieser tragen dazu bei, dass solche Situationen sichtbar werden und das Gesundheitssystem sicherer wird – auf mehr-patientensicherheit.de können Sie eigene Erfahrungen anonym melden.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 80+ Jahre
Art der Einrichtung:Notaufnahme, Krankenhaus
Geschlecht: männlich

Vielen herzlichen Dank für Ihren wichtigen Fallbericht!

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