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2025-057

Rauswurf aus Arztpraxis wegen Nachfrage zu Medikation

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Fallbeschreibung:

Praxisverweis nach Frage zur Medikation – Patientenrecht

Ich bin über 70 Jahre alt und seit mindestens 15 Jahren in der gleichen Hausarztpraxis. Seit ca. zwei Jahren werde ich von einem Facharzt privatärztlich behandelt. Da die Medikamente teuer sind, habe ich den Hausarzt gefragt, ob er diese Medikamente verschreiben kann. Daraufhin hat er mir erklärt, das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient wäre zerstört und ich bekäme keine Behandlung mehr in seiner Praxis.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Verbesserungsvorschläge:

Keine Angaben

Weitere Infos:

Ich habe keine Ahnung, was in diesen Arzt gefahren ist. Eine Erklärung habe ich nicht bekommen. Leider weiß ich auch nicht, was man gegen diesen Arzt unternehmen kann.

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Eine Frage zur eigenen Medikation zu stellen – das ist ein völlig nachvollziehbarer Schritt, besonders wenn Kosten eine Rolle spielen. Umso erschütternder kann es sein, wenn eine langjährige Behandlungsbeziehung daraufhin abrupt endet, ohne dass eine verständliche Erklärung gegeben wird.

Solche Situationen können Betroffene nicht nur medizinisch, sondern auch emotional stark belasten. Gleichzeitig gibt es Wege, mit denen es möglich ist, die eigene Versorgung zu sichern und die eigenen Rechte wahrzunehmen.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wenn eine Arztpraxis die Behandlung beendet, ist es möglich, verschiedene Schritte einzuleiten – sowohl um eine neue Versorgung zu finden als auch um die Situation zu klären.

  • Kassenärztliche Vereinigung kontaktieren: Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) des jeweiligen Bundeslandes ist die zuständige Stelle für niedergelassene Vertragsärzt:innen. Über die KV ist es möglich, eine neue Hausarztpraxis zu finden. In dringenden Fällen kann die KV auch bei der Vermittlung helfen. Die Telefonnummer der KV findet sich auf der Website der eigenen Krankenkasse oder unter 116 117.
  • Krankenkasse einbeziehen: Die eigene Krankenkasse kann bei der Suche nach einer neuen Praxis unterstützen und in manchen Fällen auch bei der Klärung von Fragen zur Kostenübernahme von Medikamenten helfen.
  • Fragen zur Kostenerstattung stellen: Es ist möglich, die Krankenkasse gezielt zu fragen, ob und unter welchen Bedingungen bestimmte Medikamente erstattet oder von einem Vertragsarzt verschrieben werden können – zum Beispiel mit der Formulierung: „Gibt es eine Möglichkeit, dass mein Hausarzt dieses Medikament auf Kassenrezept verschreibt, wenn es medizinisch notwendig ist?“
  • Beschwerde einreichen: Wer eine Beschwerde einreichen möchte, kann sich an die Ärztekammer des jeweiligen Bundeslandes wenden. Diese ist zuständig für berufsrechtliche Fragen und kann Sachverhalte prüfen. Eine Beschwerde ist keine Anzeige – sie dient der Klärung und kann auch anonym eingereicht werden.

Worauf Sie achten können

  • Vertragsärzt:innen sind grundsätzlich zur Behandlung gesetzlich Versicherter verpflichtet – eine Ablehnung ist nur in bestimmten, klar geregelten Situationen zulässig. Die KV oder die Unabhängige Patientenberatung (UPD) kann dazu Auskunft geben.
  • Es ist möglich, sich Fragen und Reaktionen aus Gesprächen mit Ärzt:innen zu notieren – Datum, Inhalt und mögliche Zeugen. Das kann hilfreich sein, wenn man später eine Auskunft oder Klärung sucht.
  • Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose, unabhängige Beratung zu Patientenrechten – erreichbar unter 0800 011 77 22 (kostenlos, Mo–Fr 8–22 Uhr, Sa 8–18 Uhr) oder auf patientenberatung.de.
  • Auf mehr-patientensicherheit.de ist es möglich, Erfahrungen wie diese anonym zu melden – damit andere Betroffene und das Gesundheitssystem aus solchen Situationen lernen können.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 70-79 Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht: weiblich

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