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2025-348

Bewusste Falschaussage der Hausärztin hat angemessenen GdB verhindert

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Fallbeschreibung:

ME/CFS: Falschaussage im GdB-Verfahren verhindert Hilfeleistung

Ich habe ME/CFS, damals etwa Bell 10-20.

Nachdem ich sie über die Erkrankung aufgeklärt hatte, hat meine damalige Hausärztin für den Antrag auf den GdB und im Widerspruchsverfahren korrekte Angaben über meinen Zustand gemacht. Während halbjährlichen Hausbesuchen hat sie sich entsetzt über meinen schlechten Zustand geäußert, allerdings keinerlei Therapieversuch unternommen oder mich sonst wie unterstützt.

Im Klageverfahren hat sie dann, ohne mich seit dem Ausfüllen des Fragebogens zum Widerspruch gesehen zu haben, plötzlich komplett umgedreht, behauptet alles sei psychosomatisch und ich hätte „eine Psychoedukation abgelehnt“, sei am Zustand also selbst Schuld. Sie hatte, als ich kaum in der Lage war alleine aufs Klo zu gehen, eine stationäre Psychotherapie empfohlen, damit ich „versorgt sei“. Das hatte ich mit ausführlicher Begründung und Aufklärung abgelehnt, da es gerade in meinem Zustand eine gefährliche Falschbehandlung gewesen wäre.

Als Beweis für meine angebliche psychische Labilität hat sie u.a. einen 7 Jahre alten Bericht einer Psychotherapie vorgelegt in dem ohne Nachweis oder Begründung stand, meine Beschwerden seien psychischer Ursache. Diese Beschwerden hatten sich dann aber später als Folgen einer Unverträglichkeit herausgestellt. Das wusste meine Hausärztin.

Bei der Frage um stationäre Aufenthalte schrieb sie, trotz deutlich aktuellerer Aufenthalte, ich sei mal wegen einer Nierenbeckenentzündung stationär gewesen. Ich war allerdings wegen der daraus resultierenden Urosepsis dort. Deutlich gefährlicher. Alleinstehend wäre es mir vllt nicht aufgefallen, aber dieses Herunterspielen zieht sich wie ein roter Faden durch den Fragebogen.

Auch hat sie mich als immobil eingestuft, aber behauptet ich hätte keinen Hilfsbedarf.

Warum sie das gemacht hat weiß ich nicht, aber sie muss genau gewusst haben was sie da tut und dass ich mich nicht würde wehren können. Effektiv war es psychische, körperliche und finanzielle Gewalt, da ich wegen ihr noch immer keinen angemessenen GdB habe und damit noch immer auf notwendige Hilfe verzichten muss, sowie finanziell deutlich prekärer lebe.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Ärzte können ohne jegliche Konsequenzen fürchten zu müssen, wissentlich ihren Patienten schaden und notwendige Hilfe verweigern. Es gibt keine Möglichkeiten für schwerkranke Patienten sich zu wehren.

Verbesserungsvorschläge:

Barrierearme Meldestellen und Unterstützung für Patienten, ein System bei dem Ärzte Konsequenzen erwartet

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Eine schwere chronische Erkrankung zehrt an Kraft und Energie – und ausgerechnet dann auf die Unterstützung angewiesen zu sein, die einem gleichzeitig vorenthalten wird, ist eine außerordentlich belastende Situation. Wenn ärztliche Stellungnahmen im Rahmen von Begutachtungsverfahren – etwa bei der Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) – nicht den tatsächlichen Gesundheitszustand widerspiegeln, kann das für Betroffene weitreichende Folgen haben: fehlende Anerkennung, der Wegfall von Unterstützungsleistungen und eine erhebliche finanzielle sowie gesundheitliche Belastung.

Solche Verfahren sind komplex, langwierig und für schwer erkrankte Menschen kaum alleine zu bewältigen. In einer Situation wie dieser – mit stark eingeschränkter Mobilität, begrenzten Kräften und strukturellen Abhängigkeiten vom behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin – ist der Handlungsspielraum für Betroffene real sehr begrenzt. Das ist wichtig anzuerkennen.

Was Begleitpersonen oder Unterstützende tun können

  • Wenn Begleitpersonen vorhanden sind, können sie bei Arztkontakten anwesend sein und ein eigenes Gedächtnisprotokoll führen – mit Datum, wesentlichen Aussagen und Beobachtungen. Diese Aufzeichnungen können in späteren Verfahren von Bedeutung sein.
  • Unterstützende können dabei helfen, Akteneinsicht beim Versorgungsamt zu beantragen. So lässt sich nachvollziehen, welche ärztlichen Unterlagen eingereicht wurden – und ob diese mit dem tatsächlichen Gesundheitszustand übereinstimmen.
  • Patientenberatungsstellen wie die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bieten kostenlose und barrierearm zugängliche Beratung an – auch telefonisch. Dort kann geprüft werden, welche rechtlichen Schritte bei fehlerhaften oder irreführenden ärztlichen Angaben möglich sind.
  • Sozialverbände wie VdK oder SoVD begleiten Widerspruchs- und Klageverfahren beim Grad der Behinderung und können auch in laufenden Verfahren noch eingeschaltet werden. Eine solche Unterstützung einzuholen ist jederzeit möglich.

Für die Zukunft: Was sich vorbereiten lässt

  • Alle relevanten Befunde, Arztbriefe und medizinischen Berichte – auch ältere – können gesammelt und geordnet aufbewahrt werden, am besten mit einer kurzen Notiz zur späteren Einordnung. So lassen sich veraltete oder unvollständige Angaben in Gutachten leichter widerlegen.
  • Bei Anträgen auf den GdB oder anderen Begutachtungsverfahren ist es möglich, eigene ergänzende Stellungnahmen einzureichen, in denen der aktuelle Gesundheitszustand in eigenen Worten beschrieben wird – gegebenenfalls unterstützt durch Fachärztinnen oder Fachärzte mit spezifischer Expertise zur vorliegenden Erkrankung.
  • Eine Vorsorgevollmacht und ein Behandlungsauftrag ermöglichen es, vorab festzulegen, welche Behandlungen man ablehnt und warum – das kann helfen, Entscheidungen zu dokumentieren und späteren Fehldeutungen entgegenzuwirken.
  • Für Menschen mit ME/CFS stehen spezialisierte Patientenorganisationen zur Verfügung, etwa die Deutsche Gesellschaft für ME/CFS. Diese können bei der Suche nach informierten Behandelnden helfen und Unterstützung im Umgang mit Behörden und Gutachtensverfahren bieten.

Sie sind nicht allein

Erfahrungen wie diese können auf mehr-patientensicherheit.de anonym gemeldet werden – sie helfen dabei, strukturelle Probleme sichtbar zu machen und Verbesserungen anzustoßen. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) ist kostenlos erreichbar und unterstützt Betroffene dabei, ihre Rechte zu kennen und wahrzunehmen.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 30-49 Jahre
Art der Einrichtung:Ärztin oder Arzt beim Hausbesuch, Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht: weiblich

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Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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