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2024-837

Keine Bluttransfusion nach Eingriff trotz Blutverlust erhalten

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Fallbeschreibung:

Falsche Religionszuordnung verhindert Bluttransfusion

Ich habe mir in einem Krankenhause mehrere und teils sehr große Gebärmutter-Myome laparoskopisch entfernen lassen. Nach dem Aufwachen war ich über den zweiten Zugang erstaunt und fragte die Pflegekraft, was es damit auf sich hat – sie sagte mir, ich hätte viel Blut verloren und da ich Zeugin Jehovas wäre, hätte man mir keine Bluttransfusion geben können, daher wären nur Medikamente notwendig. Da dies nicht der Fall ist und ich das Gehörte kaum glauben konnte, fragte ich auch die nächste Pflegekraft und erhielt dieselbe Antwort. In der Folge war ich mehrere Wochen sehr schlapp.

Gut gelaufen:

Die Operation war erfolgreich.

Schlecht gelaufen:

Keine Transfusion auf der Basis einer vermuteten Religionszugehörigkeit zu erhalten, hätte für mich schlimme Folgen haben können – zum einen hätte ich meine Gebärmutter beim Versuch weiteren Blutverlust zu verhindern entfernt werden können. Schlimmstenfalls wäre ich verblutet.

Verbesserungsvorschläge:

Ich weiß nicht, wie es zu dieser Verwechslung hat kommen können – den Anmeldebogen habe ich korrekt ausgefüllt und auch mein Name sowie der Grund für meinen Aufenthalt wurden von allen Personen vor der OP sorgfältig abgefragt. Sollte dies ein häufiger Fall sein, wäre es ggf. sinnvoll, direkt vor der OP noch einmal gezielt das Einverständnis für eine Bluttransfusion einzuholen.

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Eine Operation erfolgreich hinter sich zu bringen und dann zu erfahren, dass eine wichtige Behandlungsentscheidung auf einer falschen Annahme beruhte – das kann erschütternd und schwer zu begreifen sein. In diesem Fall wurde einer Patientin nach einem größeren Blutverlust keine Bluttransfusion (Übertragung von Spenderblut) gegeben, weil das medizinische Team irrtümlich davon ausging, sie lehne diese aus religiösen Gründen ab. Diese Annahme war falsch. Wie es zu dieser Verwechslung kam, lässt sich im Nachhinein nicht abschließend klären.

Informationen zur Religionszugehörigkeit oder zu persönlichen Überzeugungen gehören nicht zur Routinedokumentation – und dennoch können solche Angaben in seltenen Fällen fälschlicherweise mit einer Patientenakte verknüpft werden. Die Folgen können erheblich sein.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer sich auf einen geplanten Eingriff vorbereitet, kann einige Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass die eigenen Wünsche korrekt dokumentiert und bekannt sind.

  • Einwilligung in Bluttransfusionen ausdrücklich dokumentieren lassen: Vor einem Eingriff, bei dem Blutverlust möglich ist, ist es möglich, das eigene Einverständnis für eine Transfusion ausdrücklich schriftlich festzuhalten – auch dann, wenn kein Anlass zur Annahme besteht, dass dies unklar sein könnte. Eine kurze Formulierung wie „Ich stimme einer Bluttransfusion im Notfall ausdrücklich zu“ kann in die Einwilligungsdokumente aufgenommen werden.
  • Im Aufklärungsgespräch gezielt nachfragen: Beim Gespräch vor der Operation – dem sogenannten Aufklärungsgespräch – ist es möglich, aktiv nachzufragen: „Sind alle meine Angaben zur Einwilligung in Ihrer Akte korrekt erfasst?“ oder „Gibt es in meinen Unterlagen einen Hinweis auf eine Ablehnung von Bluttransfusionen?“
  • Angehörige oder eine Vertrauensperson einbeziehen: Eine Begleitperson, die über die eigenen Wünsche informiert ist, kann – insbesondere in der unmittelbaren Vor- und Nachoperationsphase – als zusätzliche Stimme auftreten, falls Missverständnisse entstehen.
  • Widerspruch klar äußern: Wer im Gespräch mit dem Behandlungsteam auf eine falsche Annahme stößt – zum Beispiel über Religionszugehörigkeit oder persönliche Überzeugungen –, kann dies unmittelbar und ruhig korrigieren: „Diese Information ist nicht korrekt. Bitte stellen Sie sicher, dass das in meiner Akte richtiggestellt wird.“

Worauf Sie achten können

  • Vor geplanten Operationen: Einwilligungsdokumente vollständig durchlesen und bei Unklarheiten nachfragen, bevor Sie unterschreiben.
  • Prüfen, ob in den Unterlagen Angaben stehen, die nicht von Ihnen stammen oder nicht Ihren Angaben entsprechen.
  • Gezielt nachfragen, ob Informationen zu religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen in Ihrer Akte vermerkt sind – und diese gegebenenfalls korrigieren lassen.
  • Nach einem Eingriff: Wenn etwas an der Nachsorge oder den erhaltenen Informationen unstimmig erscheint, ist es möglich, direkt beim ärztlichen Dienst – nicht nur beim Pflegepersonal – Auskunft zu verlangen.

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 30-49 Jahre
Art der Einrichtung:Operationssaal, Krankenhaus
Geschlecht: weiblich

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