Fallbeschreibung:
Meine Mitte 80 jährige Mutter stürzte auf dem Fußweg und zog sich eine distale, mehrfragmentäre Femurfraktur des rechten Oberschenkels zu. Sie wurde von der Rettungsdienst in das nächst liegende Krankenhaus gebracht.
Dort wurde sie einer vierstündigen, erfolgreichen Operation unterzogen. Nach der Operation trat ein massives Delir bei ihr auf. Bei meinem Besuch einen Tag später erkannte sie mich erst nicht. Dieses Delir wurde von medizinischer Seite komplett ignoriert und durch die Umstände ihrer Pflege vertieft.
Es erfolgte keine Ansprache seitens des Pflegepersonals z.B. bei ihrer Verweigerung von Mahlzeiten. Der Tages- und Nachtrhythmus wurde massiv gestört durch die Verlegung aus der Intensivstation auf ein Zweibettzimmer mit einer Zimmernachbarin mit sehr starken Schmerzen, die die gesamte Nacht hindurch lauthals jammerte.
Meine Hinweise auf dieses Delir wurden sowohl gleich nach der OP als auch bei meinen späteren Besuchen ignoriert und abgetan. Auf meine daraus folgende telefonische Beschwerde bei der Beschwerdestelle des Krankenhauses wurde mir mitgeteilt: es läge kein Delir vor. Dem widersprechend wurde auf dem Entlassungsbrief die Diagnose Demenz notiert und auf Veranlassung des Krankenhauses vor ihrer Entlassung eine Eilbegutachtung zur Erteilung der Pflegestufe 2 durchgeführt.
Sie wurde nach vier Wochen in die Kurzzeitpflege entlassen. Durch die gerade erfolgte Einstufung in Pflegestufe 2 zahlte nicht die Krankenkasse eine Übergangspflege, sondern die Pflegekasse nur 10 Tage Kurzzeitpflege. In der Kurzzeitpflege hielt sich meine Mutter längere Zeit auf, was eine privat zu tragende Rechnung von 1890 Euro nach sich zog.
Danach fuhr ich sie zu sich nach Hause. Dort begab sie sich ins Bett. In den Folgetagen klagte sie über permanenten Schwindel. Sie lebt in ihrer Wohnung allein. Am zweiten Tag rief sie die Rettung, weil sie wegen des Schwindels in der Wohnung gefallen war und sich nur unter großen Problemen wieder aufrichten konnte.
Es schloss sich ein erneuter Krankenhausaufenthalt an, diesmal auf der Kardiologie. Von dort wurde sie in eine andere Kurzzeitpflege gebracht. Das Krankenhaus veranlasste die Unterbringung in dieser Kurzzeitpflege für vier Wochen. Meine Mutter wurde nicht darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie die Kosten komplett privat zu tragen hatte. Die Kurzzeitpflegeeinrichtung stellte selbst erst kurz vor Entlassung fest, dass die Pflegekasse nicht zahlen würde und ca. 4500 Euro privat zu zahlen wären. Meine Mutter wurde dann nach Hause entlassen.
Bei der Nachsorge ihres gebrochenen Beines stellte der Chirurg massive Flüssigkeitseinlagerungen im Bein fest und verordnete Lymphdrainage sowie einen Kompressionsstrumpf. Erst einer Pflegekraft, die zu meiner Mutter nach Hause kommt, um ihr diesen anzuziehen, fiel auf, dass der Medikationsplan meiner Mutter täglich zwei Tilidintabletten umfasst. Keinem der zahlreichen Ärzte, die meine Mutter nach der Operation behandelten, kam in den Sinn, das Tilidin wieder abzusetzen. Sie hat es eigenmächtig nicht mehr genommen. Seitdem bessert sich ihr Zustand rapide, vor allem ihre geistige Verfassung.
Gut gelaufen:
Keine Angaben
Schlecht gelaufen:
Verbesserungsvorschläge:
Keine Angaben
Weitere Infos:
Keine Angaben
Infos zum Fall:
Perspektive:
Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter:
80+ Jahre
Art der EInrichtung:
Krankenhaus
Geschlecht:
weiblich