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2025-049

Ignoriertes Delir bei einer Hochbetagten

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Fallbeschreibung:

Delir nach OP ignoriert: Risiken für ältere Patienten

Meine Mitte 80 jährige Mutter stürzte auf dem Fußweg und zog sich eine distale, mehrfragmentäre Femurfraktur des rechten Oberschenkels zu. Sie wurde von der Rettungsdienst in das nächst liegende Krankenhaus gebracht.

Dort wurde sie einer vierstündigen, erfolgreichen Operation unterzogen. Nach der Operation trat ein massives Delir bei ihr auf. Bei meinem Besuch einen Tag später erkannte sie mich erst nicht. Dieses Delir wurde von medizinischer Seite komplett ignoriert und durch die Umstände ihrer Pflege vertieft.

Es erfolgte keine Ansprache seitens des Pflegepersonals z.B. bei ihrer Verweigerung von Mahlzeiten. Der Tages- und Nachtrhythmus wurde massiv gestört durch die Verlegung aus der Intensivstation auf ein Zweibettzimmer mit einer Zimmernachbarin mit sehr starken Schmerzen, die die gesamte Nacht hindurch lauthals jammerte.

Meine Hinweise auf dieses Delir wurden sowohl gleich nach der OP als auch bei meinen späteren Besuchen ignoriert und abgetan. Auf meine daraus folgende telefonische Beschwerde bei der Beschwerdestelle des Krankenhauses wurde mir mitgeteilt: es läge kein Delir vor. Dem widersprechend wurde auf dem Entlassungsbrief die Diagnose Demenz notiert und auf Veranlassung des Krankenhauses vor ihrer Entlassung eine Eilbegutachtung zur Erteilung der Pflegestufe 2 durchgeführt.

Sie wurde nach vier Wochen in die Kurzzeitpflege entlassen. Durch die gerade erfolgte Einstufung in Pflegestufe 2 zahlte nicht die Krankenkasse eine Übergangspflege, sondern die Pflegekasse nur 10 Tage Kurzzeitpflege. In der Kurzzeitpflege hielt sich meine Mutter längere Zeit auf, was eine privat zu tragende Rechnung von 1890 Euro nach sich zog.

Danach fuhr ich sie zu sich nach Hause. Dort begab sie sich ins Bett. In den Folgetagen klagte sie über permanenten Schwindel. Sie lebt in ihrer Wohnung allein. Am zweiten Tag rief sie die Rettung, weil sie wegen des Schwindels in der Wohnung gefallen war und sich nur unter großen Problemen wieder aufrichten konnte.

Es schloss sich ein erneuter Krankenhausaufenthalt an, diesmal auf der Kardiologie. Von dort wurde sie in eine andere Kurzzeitpflege gebracht. Das Krankenhaus veranlasste die Unterbringung in dieser Kurzzeitpflege für vier Wochen. Meine Mutter wurde nicht darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie die Kosten komplett privat zu tragen hatte. Die Kurzzeitpflegeeinrichtung stellte selbst erst kurz vor Entlassung fest, dass die Pflegekasse nicht zahlen würde und ca. 4500 Euro privat zu zahlen wären. Meine Mutter wurde dann nach Hause entlassen.

Bei der Nachsorge ihres gebrochenen Beines stellte der Chirurg massive Flüssigkeitseinlagerungen im Bein fest und verordnete Lymphdrainage sowie einen Kompressionsstrumpf. Erst einer Pflegekraft, die zu meiner Mutter nach Hause kommt, um ihr diesen anzuziehen, fiel auf, dass der Medikationsplan meiner Mutter täglich zwei Tilidintabletten umfasst. Keinem der zahlreichen Ärzte, die meine Mutter nach der Operation behandelten, kam in den Sinn, das Tilidin wieder abzusetzen. Sie hat es eigenmächtig nicht mehr genommen. Seitdem bessert sich ihr Zustand rapide, vor allem ihre geistige Verfassung.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Verbesserungsvorschläge:

Keine Angaben

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Wenn hochbetagte Menschen nach einem Sturz und einer Operation ins Krankenhaus kommen, befinden sie sich in einer außerordentlich belastenden Lage – körperlich, aber auch geistig. Angehörige, die in dieser Zeit für sie da sind und Auffälligkeiten bemerken, leisten dabei etwas Wichtiges – und erleben es mitunter als sehr schwierig, wenn ihre Beobachtungen nicht aufgegriffen werden.

Ein Delir (ein plötzlicher Verwirrtheitszustand, der sich von einer dauerhaften Demenz unterscheidet und häufig durch Operationen, Schlafentzug oder Medikamente ausgelöst wird) ist bei hochbetagten Patient:innen nach größeren Eingriffen keine Seltenheit. Es kann in manchen Fällen unerkannt bleiben oder mit anderen Erkrankungen verwechselt werden – mit Folgen für die weitere Versorgung und Abrechnung. Hinzu kommt, dass Medikamente wie starke Schmerzmittel (Opioide) manchmal über den eigentlichen Bedarf hinaus weiterverordnet werden, ohne dass dies im weiteren Behandlungsverlauf neu bewertet wird.

Was Angehörige oder Begleitpersonen in einer ähnlichen Situation tun können

Angehörige kennen die betroffene Person oft besser als jede Fachkraft im Krankenhaus – ihre Beobachtungen sind wertvoll. Folgendes kann helfen:

  • Auffällige Veränderungen im Verhalten oder der geistigen Verfassung lassen sich konkret und schriftlich festhalten: Datum, Uhrzeit und möglichst genaue Beschreibung. Das macht Beobachtungen nachvollziehbarer, wenn man sie dem Behandlungsteam mitteilt – zum Beispiel: „Meine Mutter hat mich heute nicht erkannt und wirkt seit gestern Abend sehr unruhig – das kenne ich von ihr sonst nicht.“
  • Es ist möglich, das Gespräch gezielt mit der zuständigen Stationsärztin oder dem zuständigen Stationsarzt zu suchen – nicht nur mit dem Pflegepersonal – und dabei ausdrücklich nach dem Begriff „Delir“ zu fragen und darum zu bitten, dass dieser dokumentiert wird.
  • Wenn Hinweise nicht aufgegriffen werden, ist es möglich, beim Patientenfürsprech oder der Patientenfürsprecherin (eine unabhängige Ansprechperson, die viele Krankenhäuser anbieten) vorstellig zu werden – diese können vermitteln, ohne dass es sich um eine formelle Beschwerde handeln muss.
  • Vor der Entlassung ist es möglich, ausdrücklich nach dem Entlassungsbrief und den darin enthaltenen Diagnosen zu fragen und zu klären, ob diese dem tatsächlichen Zustand entsprechen – denn Diagnosen im Entlassungsbrief können weitreichende Folgen für Pflegeleistungen und Kostenträger haben.

Worauf Sie achten können

  • Fragen Sie bei jeder neuen Einrichtung frühzeitig, wer die Kosten der Unterkunft trägt – Kranken- und Pflegekasse haben unterschiedliche Zuständigkeiten, und Lücken entstehen leicht, wenn eine Pflegestufe vorliegt.
  • Bitten Sie das Behandlungsteam, den Medikationsplan regelmäßig zu überprüfen – besonders nach Abklingen einer akuten Schmerzsituation. Starke Schmerzmittel (wie Opioide) sind manchmal nur für einen begrenzten Zeitraum notwendig und können geistige Verwirrtheit oder Schwindel verursachen.
  • Wenn eine ältere Person allein lebt, ist es möglich, vor der Entlassung nach einem strukturierten Entlassungsplan zu fragen: Wer kommt wann? Wer ist im Notfall erreichbar? Welche Hilfsmittel sind vorhanden?
  • Für zukünftige Situationen empfiehlt sich die Einrichtung einer Vorsorgevollmacht – sie ermöglicht Angehörigen, im Ernstfall offiziell im Namen der betroffenen Person zu handeln, etwa gegenüber Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen.

Sie sind nicht allein

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose, unabhängige Beratung zu medizinischen, rechtlichen und finanziellen Fragen rund um die Gesundheitsversorgung – auch für Angehörige. Wenn Sie eigene Erfahrungen teilen möchten, die anderen helfen können, ist das auf mehr-patientensicherheit.de möglich – jeder Bericht kann dazu beitragen, die Versorgung für andere zu verbessern.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 80+ Jahre
Art der Einrichtung:Krankenhaus
Geschlecht: weiblich

Vielen herzlichen Dank für Ihren wichtigen Fallbericht!

Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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