2025-063
Ungerechtfertigte Einweisung in Psychiatrie nach Medikamenteneinnahme
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Mein Vater war in der neurologischen Abteilung untergebracht. Nach Medikamenteneinnahme litt er unter Halluzinationen und hat auch randaliert. Daraufhin wurde die Polizei verständigt und diese lieferte ihn sofort in die Psychiatrische Klinik auf dem gleichen Gelände ein. Dort war er, nachdem das Medikament nachließ, natürlich völlig falsch. Die behandelnde Ärztin sah das anders. Sogar ein Vormund wurde gerichtlich bestellt. Mein Vater hat extrem unter der psychischen Belastung so einer Abteilung gelitten. Wir Angehörige haben alles in Bewegung gesetzt, um unseren ansonsten völlig „normalen“ Vater wieder aus der Psychiatrie zu bekommen.
Es war sehr belastend, zu sehen, wie er litt und was er dort alles erlebt hat. Nur durch einen Pfleger, der meinen Vater kannte, ist es nach anderthalb (!) schier unendlich langen Wochen gelungen, ihn aus der Psychiatrie nach Hause zu holen.
Wenn ein Mensch nach einer Medikamentengabe plötzlich verwirrt reagiert oder sich ungewöhnlich verhält, ist das für alle Beteiligten erschreckend – für die Betroffenen selbst, für Angehörige und auch für das behandelnde Personal. Was in diesem Fall beschrieben wird, zeigt, wie folgenreich es sein kann, wenn eine solche Verhaltensänderung nicht im Zusammenhang mit der vorangegangenen Medikamentengabe betrachtet wird. Der Vater wurde in eine psychiatrische Klinik eingewiesen, obwohl sein Verhalten möglicherweise eine direkte Reaktion auf einen Wirkstoff war. Anderthalb Wochen vergingen, bevor er nach Hause konnte – Wochen, die ihn und seine Familie tief belastet haben.
Ältere Menschen reagieren auf bestimmte Wirkstoffe mitunter anders als jüngere Erwachsene, und auch Krankenhausaufenthalte selbst können bei älteren Patient:innen vorübergehende Verwirrtheitszustände auslösen – ein Phänomen, das in der Medizin als „Delir“ bekannt ist und häufig einen körperlichen oder medikamentösen Auslöser hat. In einer Situation wie dieser, in der die Einweisung in die Psychiatrie akut und von der Polizei begleitet erfolgte, hatten weder der Betroffene noch seine Angehörigen einen realistischen Spielraum, um sofort einzugreifen. Das ist wichtig anzuerkennen.
Auch wenn im akuten Moment wenig Einfluss möglich ist, gibt es Schritte, die Angehörige in einer solchen Situation ergreifen können:
Wer eine solche Erfahrung gemacht hat, kann sich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden – sie bietet kostenlose, unabhängige Beratung für Patient:innen und Angehörige. Auf mehr-patientensicherheit.de ist es außerdem möglich, eigene Erfahrungen zu berichten und damit dazu beizutragen, dass ähnliche Situationen in Zukunft besser erkannt werden.
Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:
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