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2025-063

Ungerechtfertigte Einweisung in Psychiatrie nach Medikamenteneinnahme

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Fallbeschreibung:

Psychiatrie-Einweisung nach Medikamenten-Nebenwirkung

Mein Vater war in der neurologischen Abteilung untergebracht. Nach Medikamenteneinnahme litt er unter Halluzinationen und hat auch randaliert. Daraufhin wurde die Polizei verständigt und diese lieferte ihn sofort in die Psychiatrische Klinik auf dem gleichen Gelände ein. Dort war er, nachdem das Medikament nachließ, natürlich völlig falsch. Die behandelnde Ärztin sah das anders. Sogar ein Vormund wurde gerichtlich bestellt. Mein Vater hat extrem unter der psychischen Belastung so einer Abteilung gelitten. Wir Angehörige haben alles in Bewegung gesetzt, um unseren ansonsten völlig „normalen“ Vater wieder aus der Psychiatrie zu bekommen.

Es war sehr belastend, zu sehen, wie er litt und was er dort alles erlebt hat. Nur durch einen Pfleger, der meinen Vater kannte, ist es nach anderthalb (!) schier unendlich langen Wochen gelungen, ihn aus der Psychiatrie nach Hause zu holen.

Gut gelaufen:

Leider nichts.

Schlecht gelaufen:

Es wurde überhaupt nicht in Erwägung gezogen, dass sein auffälliges Verhalten mit dem Medikament zu tun haben könnte (inzwischen weisen wir bei jedem Krankenhausaufenthalt darauf hin, dass ihm Medikamente mit diesem Wirkstoff nicht verabreicht werden sollen!). Auch hört man von Desorientierung von älteren Menschen, wenn sie sich im Krankenhaus befinden oder nach der Narkose wieder aufwachen. Auch in dieser Hinsicht hat man die Ursache für sein Verhalten nicht untersucht.

Verbesserungsvorschläge:

Keine voreilige Einweisung in die Psychiatrie!! Und die Ärzt*innen in der Psychiatrie sollten besser den Einzelfall prüfen anstatt auf ihrer vorgefertigten Meinung zu beharren.

Weitere Infos:

Mein Vater hat seither natürlich sehr große Angst vor einem Krankenhausaufenthalt; was sein Verhalten dort u.U. wieder hysterisch werden lässt. Und die Erlebnisse in der Psychiatrie haben sich tief eingeprägt und verfolgen ihn bis heute.

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Wenn ein Mensch nach einer Medikamentengabe plötzlich verwirrt reagiert oder sich ungewöhnlich verhält, ist das für alle Beteiligten erschreckend – für die Betroffenen selbst, für Angehörige und auch für das behandelnde Personal. Was in diesem Fall beschrieben wird, zeigt, wie folgenreich es sein kann, wenn eine solche Verhaltensänderung nicht im Zusammenhang mit der vorangegangenen Medikamentengabe betrachtet wird. Der Vater wurde in eine psychiatrische Klinik eingewiesen, obwohl sein Verhalten möglicherweise eine direkte Reaktion auf einen Wirkstoff war. Anderthalb Wochen vergingen, bevor er nach Hause konnte – Wochen, die ihn und seine Familie tief belastet haben.

Ältere Menschen reagieren auf bestimmte Wirkstoffe mitunter anders als jüngere Erwachsene, und auch Krankenhausaufenthalte selbst können bei älteren Patient:innen vorübergehende Verwirrtheitszustände auslösen – ein Phänomen, das in der Medizin als „Delir“ bekannt ist und häufig einen körperlichen oder medikamentösen Auslöser hat. In einer Situation wie dieser, in der die Einweisung in die Psychiatrie akut und von der Polizei begleitet erfolgte, hatten weder der Betroffene noch seine Angehörigen einen realistischen Spielraum, um sofort einzugreifen. Das ist wichtig anzuerkennen.

Was Angehörige oder Begleitpersonen tun können

Auch wenn im akuten Moment wenig Einfluss möglich ist, gibt es Schritte, die Angehörige in einer solchen Situation ergreifen können:

  • Es ist möglich, frühzeitig und klar gegenüber dem behandelnden Personal zu benennen, dass das auffällige Verhalten zeitlich mit einer Medikamentengabe zusammenfällt. Eine konkrete Formulierung kann helfen: „Das Verhalten hat sich kurz nach der Gabe von [Medikament] verändert – könnte das in Zusammenhang stehen?“
  • Angehörige können darum bitten, schriftlich festzuhalten, welche Medikamente wann verabreicht wurden – das erleichtert eine spätere Überprüfung durch andere Ärzt:innen.
  • Wenn eine Einweisung bereits erfolgt ist, kann es hilfreich sein, frühzeitig das Gespräch mit der Stationsleitung oder dem ärztlichen Dienst zu suchen und den zeitlichen Zusammenhang mit der Medikamentengabe erneut zu thematisieren.
  • Bei anhaltenden Bedenken ist es möglich, eine zweite ärztliche Meinung einzufordern oder Kontakt zu einer unabhängigen Patientenberatung aufzunehmen, etwa der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).

Für die Zukunft: Was sich vorbereiten lässt

  • Eine persönliche Medikamentenliste anlegen, auf der Wirkstoffe vermerkt sind, die Unverträglichkeiten oder starke Reaktionen ausgelöst haben – diese Liste kann bei jedem Krankenhausaufenthalt vorgelegt werden.
  • Eine Vorsorgevollmacht und ggf. eine Patientenverfügung errichten lassen, damit Angehörige im Ernstfall rechtlich handlungsfähig sind und medizinische Entscheidungen mitgestalten können.
  • Einen sogenannten Notfallausweis oder eine Medikamentenallergie-Karte erstellen, die der betroffene Mensch stets bei sich trägt – mit dem Hinweis auf unverträgliche Wirkstoffe.
  • Bei zukünftigen Krankenhausaufenthalten von Beginn an eine Begleitperson benennen, die als Ansprechpartner:in für das Personal bekannt ist und im Bedarfsfall informiert werden kann.

Sie sind nicht allein

Wer eine solche Erfahrung gemacht hat, kann sich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden – sie bietet kostenlose, unabhängige Beratung für Patient:innen und Angehörige. Auf mehr-patientensicherheit.de ist es außerdem möglich, eigene Erfahrungen zu berichten und damit dazu beizutragen, dass ähnliche Situationen in Zukunft besser erkannt werden.

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 70-79 Jahre
Art der Einrichtung:Normalstation, Krankenhaus
Geschlecht: männlich

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