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2024-269

schwere Erkrankung bei Säugling nicht erkannt

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Fallbeschreibung:

Säugling fast zu spät behandelt: Sepsis und Kaliummangel übersehen

Die Hebamme hielt andauernden Durchfall für nicht behandlungswürdig, riet davon ab den Kinderarzt aufzusuchen, redete den Eltern ein, es wären die Dreimonats-Koliken.
Nur über diesen Rat hinweggesetzt, wurde der akute Kaliummangel und die schwere Blutvergiftung des Säuglings erkannt und konnte behandelt werden. Der Arzt der Notaufnahme war schockiert über die Aussagen und Untätigkeit der Hebamme. Zwischen den Zeilen seiner Aussagen gelesen, hätte nicht mehr viel gefehlt (Stunden!) und das Kind wäre nicht mehr zu retten gewesen.

Das erste Krankenhaus kam zum Schluss, es läge eine Entzündung im Darm vor, weshalb das Kind operiert werden müsse. Daher Verlegung in die Kinderchirurgie. Nur durch Zufall konnten die Eltern eingreifen und die Verlegung in die Wunschklinik veranlassen.

Die zweite Klinik kam zu einer anderen Diagnose und einem anderen Ansatz der Behandlung.
Das Baby konnte nach insgesamt 13 Tagen Krankenhaus-Aufenthalt (intensiv) fast ganz gesund entlassen werden.

Dafür ist keine Fachkraft nötig! So viel können Eltern allein nicht falsch machen, wie diese Hebamme!

Gut gelaufen:

Die zweite Klinik verfolgte einen anderen Ansatz, weshalb der Säugling doch ohne Operation geheilt werden konnte.

Schlecht gelaufen:

Dass die Hebamme ihren Aufgaben nicht nachkam, sich sogar als wissender als ein Arzt aufspielte, war katastrophal und hätte für das Kind tödlich enden können! Für die Aufarbeitung der Geschehnisse verlangten die Eltern alle Unterlagen und ihre Dokumentation. Letztere war absolut unzureichend und erfasste lange nicht die wichtigen Punkte des Besprochenen. Daraus hätte niemand sehen können,dass es dem Baby so schlecht ging. Sie wirkte im Nachhinein angefertigt. Alle anderen Unterlagen,insbes. die unterzeichneten Besuche, wurden nicht herausgegeben. Also auch keine Unterstützung bei der Aufarbeitung. Die Diagnose des ersten Krankenhauses hätte fatale und lebenslange Folgen für das Kind gehabt: Operation am Darm bedeutet lebenslang Kontrolluntersuchungen. Noch dazu wollten die behandelten Ärzte in eine Kinderchirurgie verlegen,die ihnen bekannt war,da sie aus dieser Uniklinik stammten. D.h. dort wäre die Diagnose nicht in Frage gestellt und mitgehend operiert worden.

Verbesserungsvorschläge:

Hebammen sollten viel besser in Kommunikation und vor allem im Zuhören geschult werden. Sie sollten nicht als solche arbeiten dürfen, wenn sie ihre eigenen Standpunkt zwanghaft durchsetzen wollen, weil es ihre Vorstellungskraft übersteigt, Dinge anders zu sehen oder machen zu wollen. Manipulative Menschen braucht dieser Beruf nicht. Ggf. wäre ein psychischer Eignungstest sinnvoll. Krankenhäuser/ Kliniken, alle behandelnden Einrichtungen sollten jeden Fall unabhängig der Schlussfolgerung von vorangehenden Behandlern Diagnosen prüfen müssen. Und Prämisse sollte sein das Beste für den Patienten zu wollen und nicht aufgrund Bekanntschafts-Beziehungen oder finanzieller Mittel Behandlungen in Erwägung ziehen, die es nicht braucht!

Weitere Infos:

Eine Hebamme? Nie wieder! Eine schlechte Erfahrung reicht! Eine Anzeige gegen die Hebamme hätte zunächst wieder nicht zu ertragende Konsequenzen für die junge Familie, weshalb es den Anschein hat, dieser Berufsstand habe Narrenfreiheit! Mehr als eine Beschwerde beim Hebammenverband geht nicht.

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Wenn ein Säugling anhaltende Beschwerden hat und Eltern sich ernsthafte Sorgen machen, ist das eine belastende Situation – besonders dann, wenn ihre Bedenken nicht ausreichend gehört werden. Fälle wie dieser zeigen, dass es trotz guter Betreuung vorkommen kann, dass Symptome zunächst nicht als behandlungsbedürftig eingestuft werden und dass unterschiedliche Einrichtungen zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wenn das eigene Gefühl als Elternteil sagt, dass etwas nicht stimmt, kann es sinnvoll sein, dieses Gefühl ernst zu nehmen und weitere Schritte einzuleiten.

  • Eine ärztliche Einschätzung einholen: Bei anhaltenden oder ungewöhnlichen Symptomen – wie andauerndem Durchfall bei einem Säugling – ist es jederzeit möglich, direkt eine Kinderarztpraxis oder eine pädiatrische Notaufnahme aufzusuchen, unabhängig von einer vorherigen Empfehlung. Eine Formulierung wie „Ich mache mir Sorgen, weil die Symptome seit mehreren Tagen anhalten – ich möchte das ärztlich abklären lassen“ kann dabei helfen, das Anliegen klar zu benennen.
  • Symptome dokumentieren: Es ist möglich, Häufigkeit, Art und Verlauf der Beschwerden schriftlich festzuhalten – zum Beispiel mit Uhrzeit und einer kurzen Beschreibung. Das gibt Ärztinnen und Ärzten hilfreiche Informationen und unterstützt die eigene Einschätzung, ob sich etwas verändert.
  • Eine zweite medizinische Meinung einholen: Wenn eine Diagnose oder ein geplanter Behandlungsschritt Unsicherheit auslöst, ist es möglich, ausdrücklich um eine zweite Einschätzung zu bitten – auch durch eine andere Klinik oder Fachabteilung. Eine mögliche Formulierung: „Bevor wir einer Operation zustimmen, möchten wir gerne eine zweite Meinung einholen.“
  • Unterlagen und Dokumentation anfordern: Patientenakten, Befunde und Gesprächsnotizen können auf Anfrage herausgegeben werden. Das ermöglicht es, den Verlauf der Behandlung nachzuvollziehen und bei einem Klinikorwechsel vollständige Informationen weiterzugeben.

Worauf Sie achten können

  • Anhaltende oder sich verschlechternde Symptome bei Säuglingen – wie dauerhafter Durchfall, ungewöhnliche Schwäche oder Gewichtsverlust – können ein Anlass sein, zeitnah eine Kinderärztin oder einen Kinderarzt aufzusuchen, auch wenn eine andere Fachperson zur Abwartung geraten hat.
  • Es ist möglich, bei geplanten medizinischen Eingriffen – insbesondere Operationen – nach Alternativen zu fragen und eine zweite Meinung einzuholen, bevor eine Entscheidung getroffen wird.
  • Das Recht auf Einsicht in alle medizinischen Unterlagen und Dokumentationen steht Patientinnen, Patienten und deren Sorgeberechtigten gesetzlich zu (§ 630g BGB).
  • Beschwerden über Angehörige medizinischer oder therapeutischer Berufsgruppen können bei den zuständigen Berufsverbänden, Kammern oder der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) eingereicht werden – die UPD berät kostenlos und unabhängig.

Sie sind nicht allein

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose und unabhängige Beratung für Patientinnen, Patienten und Angehörige – auch bei Fragen zu Beschwerden oder zur Aufarbeitung schwieriger Behandlungsverläufe. Weitere Informationen und Erfahrungsberichte aus ähnlichen Situationen finden Sie auf mehr-patientensicherheit.de.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: Säuglinge (28 Tage – 11 Monate)
Art der Einrichtung:Therapeutische Einrichtung (Physio-, Ergo-, Logotherapie, Hebammenhilfe etc.), Ambulante Praxis
Geschlecht: keine Angabe

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