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2024-1195

Sehnenriss als Nebenwirkungen von Cholesterinsenker

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Fallbeschreibung:

Atorvastatin & Sehnenriss: Nebenwirkung nicht erkannt

In einem bestimmten Jahr wurde mir von meinem Hausarzt / meiner Hausärztin Atorvastatin als Cholesterinsenker verordnet. Es erfolgte keine Aufklärung über mögliche Nebenwirkungen. Ab dem Ende des Jahres registrierte ich Schmerzen im rechten Knie, die mir z. B. Joggen unmöglich machten.

Mein Arzt/ Meine Ärztin überwies mich zu einem Spezialisten/ einer Spezialistin. Er/ Sie stellten keinen möglichen Zusammenhang mit der Atorvastatin-Einnahme her. Zunächst diagnostizierte ein Spezialist/ eine Spezialistin eine Arthrose. Nach einem Ärztewechsel wurde ein MRT gemacht und eine Sehnenentzündung diagnostiziert.

Im Frühjahr eines bestimmten Jahres riss ich mir bei einer relativ geringen Belastung, dem Aussteigen aus einer Straßenbahn die Quadrizepssehne am linken Knie. Erst die Ärzte im Krankenhaus vermuteten die Ursache hierfür in der Artovastatin-Einnahme. Das Medikament wurde daraufhin abgesetzt.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Verschiedene Ärzte, die meine Medikation kannten, stellten keinen Zusammenhang zwischen der Medikamenteneinnahme und meinen Beschwerden her. Dies geschah erst im Krankenhaus, nachdem eine Sehne gerissen war.

Verbesserungsvorschläge:

Keine Angaben

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Wenn Beschwerden auftreten, die zeitlich mit einem neu verschriebenen Medikament zusammenhängen könnten, ist das nicht immer sofort erkennbar – weder für Betroffene noch für das behandelnde Personal. Gerade bei Medikamenten, die schon länger eingenommen werden, wird ein möglicher Zusammenhang mit neuen Symptomen manchmal erst spät oder gar nicht in Betracht gezogen.

Statine (Medikamente zur Senkung des Cholesterinspiegels, zu denen auch Atorvastatin gehört) können in seltenen Fällen Muskeln und Sehnen beeinträchtigen. Diese Nebenwirkung ist in der Fachinformation des Medikaments beschrieben, wird aber im Alltag nicht immer mit entsprechenden Beschwerden in Verbindung gebracht. Wenn mehrere Fachpersonen an der Behandlung beteiligt sind, kann es passieren, dass dieser Zusammenhang im Verlauf aus dem Blick gerät.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer neu auftretende Beschwerden beobachtet, die möglicherweise mit einem Medikament zusammenhängen könnten, hat verschiedene Möglichkeiten, aktiv zu werden.

  • Es ist möglich, beim Abholen oder Einlösen eines Rezepts in der Apotheke gezielt nach häufigen und seltenen Nebenwirkungen des Medikaments zu fragen. Apotheken sind eine niedrigschwellige Anlaufstelle für solche Fragen – auch zwischen zwei Arztterminen.
  • Wenn neue Beschwerden auftreten, kann es hilfreich sein, den zeitlichen Zusammenhang mit begonnenen oder veränderten Medikamenten ausdrücklich anzusprechen – zum Beispiel: „Ich nehme seit einigen Monaten ein neues Medikament. Könnte das mit meinen Beschwerden in Verbindung stehen?“
  • Ein persönliches Medikamentenblatt – eine einfache Liste aller eingenommenen Mittel mit Beginn der Einnahme – kann dabei helfen, bei verschiedenen Ärztinnen und Ärzten immer die vollständige Information verfügbar zu haben. Viele Hausarztpraxen stellen ein solches Dokument auf Wunsch aus.
  • Wenn Beschwerden trotz Behandlung anhalten oder sich verschlechtern, ist es möglich, gezielt um eine erneute Einschätzung zu bitten oder eine zweite ärztliche Meinung einzuholen.

Worauf Sie achten können

  • Neue oder ungewöhnliche Schmerzen in Muskeln, Gelenken oder Sehnen nach Beginn einer Medikamenteneinnahme können ein Hinweis sein, der ärztlich abgeklärt werden kann.
  • Die Packungsbeilage eines Medikaments listet bekannte Nebenwirkungen auf – auch wenn die Lektüre manchmal unübersichtlich wirkt, lohnt sich ein Blick auf die Abschnitte zu Muskeln und Bindegewebe.
  • Bei der Behandlung durch mehrere Fachrichtungen (zum Beispiel Hausarztpraxis und Facharztpraxis) ist es möglich, aktiv darauf hinzuweisen, welche Medikamente aktuell eingenommen werden – auch wenn davon ausgegangen wird, dass diese Information bereits bekannt ist.
  • Unerwünschte Arzneimittelwirkungen können in Deutschland auch von Patientinnen und Patienten selbst an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet werden – das trägt dazu bei, dass seltene Nebenwirkungen besser erkannt werden.

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 50-69 Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht: männlich

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