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2025-208

Putzfrau / ungelernte Hilfskräfte führen Behandlungspflege durch

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Fallbeschreibung:

Ungelernte Kräfte in der Pflege: Risiken für Patienten

In dem Pflegedienst, der meine Mutter versorgt, werden Katheter legen, Medikamente abgeben, Kompressionstrümpfe anziehen/ Kompressionsverbände, Wundversorgung, Injektionen, PORT-Versorgung etc u.v.m. von Putzfrauen, die mal schnell in der Pflege aushelfen, oder aber auch von Verwaltung und ungelernten Kräften durchgeführt. Die Fachkräfte gehen freiwillig, weil das nicht tragbar ist. Sagt man etwas, fliegt man raus.

Die Patienten wissen gar nicht, wie ihnen geschieht.
Fragt man die Chefin, heisst es: alle sind von ihr persönlich geschult.
Denen gehört das Handwerk gelegt, ist doch kein Wunder. Wenn es keine Fachkräfte mehr gibt. Wozu auch, wenn die Putzfrau Katheter legen oder Injektionen geben darf.

Gut gelaufen:

Fällt mir nichts ein.

Schlecht gelaufen:

S.oben

Verbesserungsvorschläge:

Mehr Kontrollen bei einzelnen Partienten, die von Pflegedienst versorgt werden. Viele würden unter vier Augen gewiss mehr erzählen.

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Es ist eine sehr belastende Situation, wenn man als Angehöriger Zweifel an der Qualität der Versorgung eines nahen Menschen hat – und gleichzeitig das Gefühl, nicht gehört zu werden. Dass Menschen, die auf professionelle Pflege angewiesen sind, möglicherweise nicht erkennen können, ob eine Behandlung von einer qualifizierten Fachkraft durchgeführt wird, macht diese Situation besonders ernst.

In der häuslichen Pflege sind bestimmte Tätigkeiten – darunter das Legen eines Katheters (eines kleinen Schlauchs zur Ableitung von Urin), das Verabreichen von Injektionen (Spritzen), die Versorgung eines PORTs (ein dauerhaft implantierter Zugang für Medikamente ins Blut) oder die Wundversorgung – sogenannte Behandlungspflegeleistungen. Diese dürfen in Deutschland ausschließlich von Personen mit entsprechender pflegerischer oder medizinischer Ausbildung durchgeführt werden. Werden sie von ungelernten Kräften übernommen, kann das zu ernsthaften gesundheitlichen Schäden führen – etwa durch Infektionen, Verletzungen oder falsch dosierte Medikamente.

Was Angehörige oder Begleitpersonen tun können

Wer als Angehöriger den Verdacht hat, dass in einem Pflegedienst Behandlungspflegeleistungen nicht von qualifiziertem Personal erbracht werden, hat mehrere Möglichkeiten:

  • Es ist möglich, beim zuständigen Medizinischen Dienst (MD) eine Beschwerde einzureichen. Der MD ist eine unabhängige Prüfinstanz, die ambulante Pflegedienste kontrolliert. Eine Meldung kann anonym erfolgen. Den zuständigen MD findet man über die Website des jeweiligen Bundeslandes oder über die Pflegekasse.
  • Auch die Heimaufsicht bzw. Pflegeaufsicht des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt kann eingeschaltet werden – diese Behörde ist für die Kontrolle ambulanter Pflegedienste mitverantwortlich. Ein Anruf oder eine schriftliche Schilderung genügt als Einstieg.
  • Die Pflegekasse der versicherten Person ist ebenfalls eine wichtige Anlaufstelle. Es ist möglich, dort konkrete Beobachtungen zu schildern und um eine Überprüfung des Dienstleisters zu bitten – zum Beispiel mit den Worten: „Ich habe beobachtet, dass Behandlungspflegeleistungen von Personen ohne erkennbare Ausbildung durchgeführt werden. Ich bitte Sie, das zu prüfen.“
  • Eine kostenlose Beratung – auch zu rechtlichen Fragen und zu Möglichkeiten des Pflegedienst-Wechsels – bietet die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) unter der Rufnummer 0800 011 77 22 (kostenfrei, Mo–Fr 8–22 Uhr, Sa 8–18 Uhr) sowie online unter patientenberatung.de.

Für die Zukunft: Was sich vorbereiten lässt

  • Bei der Auswahl eines ambulanten Pflegedienstes ist es möglich, gezielt nach dem Qualifikationsnachweis des eingesetzten Personals zu fragen – insbesondere für Behandlungspflegeleistungen. Seriöse Anbieter geben darüber gerne Auskunft.
  • Eine Pflegevollmacht oder Betreuungsvollmacht stellt sicher, dass Angehörige rechtlich handlungsfähig sind, wenn es darum geht, im Interesse der versorgten Person Entscheidungen zu treffen oder Beschwerden einzulegen.
  • Beobachtungen – mit Datum, Uhrzeit und konkreter Beschreibung – lassen sich dokumentieren. Solche Aufzeichnungen können bei einer offiziellen Beschwerde hilfreich sein.
  • Es ist möglich, Beratungsstellen vor Ort zu nutzen, etwa Pflegestützpunkte, die in vielen Landkreisen kostenlos und unabhängig beraten und beim Wechsel des Pflegedienstes unterstützen können.

Sie sind nicht allein

Wer unsicher ist, welcher Schritt der richtige ist, oder wer einfach mit jemandem sprechen möchte, kann sich jederzeit an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden – vertraulich und kostenfrei. Weitere Informationen und Berichte aus der Praxis finden Sie auf mehr-patientensicherheit.de – dort ist es auch möglich, eigene Erfahrungen anonym zu melden und damit zur Verbesserung der Versorgung beizutragen.

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 80+ Jahre
Art der Einrichtung:Pflege, Häusliche Pflege (ambulanter Pflegedienst)
Geschlecht: weiblich

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