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2024-076

Information über verschriebenes Mittel verweigert

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Fallbeschreibung:

Homöopathie verschwiegen: Aufklärung beim Arztbesuch

Ich kam mit einem schweren grippalen Infekt zum Hausarzt mit dem Ziel mir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen zulassen, damit ich mich selbstständig auskurieren kann.
Die bekam ich auch. Der Arzt verschrieb mir allerdings noch ein Mittel mit einem pseudo-lateinischen Namen mit einem grünen (Selbstzahler-)Rezept für nicht verschreibungspflichtige Mittel. Auf meine Frage, was das sei, sagte er mir, es würde die Virenlast in meinen Atemwegen senken und somit auch das Risiko, dass ich andere anstecken würde.
Ich wunderte mich darüber, weil Viruzide meiner Erfahrung nach verschreibungspflichtig sind. Ich fühlte mich in dem Moment allerdings extrem geschwächt und wollte nur möglichst schnell heim. Daher beließ ich es dabei und machte einen Umweg zur Apotheke, um das Mittel für 10€ zu kaufen. Auch dort sagte man mir auf Nachfrage nicht, *was* das ist sondern redete nur über Virenlastsenkung.
Wieder daheim betrachtete ich die Verpackung genauer und sah, dass die angebliche Virenlastsenkung lediglich die unnachgewiesen behauptete „Wirkung“ eines homöopathischen „Inhaltsstoffes“ war. Sowohl Arzt als auch Apotheker sind meiner Frage ausgewichen, um mir nicht zu sagen, dass sie mir ein homöopathisches Pseudomittel verkaufen wollten und haben sich dabei zunutze gemacht, dass ich in meinem geschwächten Zustand nicht die Kraft und geistige Klarheit hatte, um genauer und intensiver nachzufragen.

Gut gelaufen:

Ich habe vom Arzt das bekommen, was ich am dringendsten benötigte: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die mir die Zeit verschaffte, um mich selbst mit viel Ruhe und Flüssigkeitszufuhr auszukurieren.

Schlecht gelaufen:

Ich wurde über die Wirkung eines Mittels mit fehlendem Wirksamkeitsnachweises angelogen, wodurch ich unnötig viel Kraft für einen Umweg aufwenden musste und 10€ für ein wirkungsloses Mittel ausgegeben habe.

Verbesserungsvorschläge:

Wenn ein Patient oder eine Patientin eine Frage hat, dann muss diese deutlich, vollständig und vor allem korrekt beantwortet werden. Es sollte grundsätzlich verboten sein, dass Ärzte Patienten esoterische Interventionen ohne Wirkungsnachweis aufdrängen, wenn diese nicht ausdrücklich vom jeweiligen Patienten gewünscht werden. Die Information, dass es keinen Wirkungsnachweis gibt, muss dabei deutlich kommuniziert werden.

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Wer krank und geschwächt eine Arztpraxis aufsucht, hat oft nur begrenzte Kapazitäten, um alle Informationen zu verarbeiten und kritische Nachfragen zu stellen. In dieser Situation beschrieb eine Patientin, dass ihr auf Rezept ein Mittel empfohlen wurde, dessen Wirkungsweise auf Nachfrage unvollständig erklärt wurde – und das sie erst zu Hause als homöopathisches Präparat identifizierte. Homöopathika sind Mittel, denen nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft keine über einen Placeboeffekt hinausgehende Wirksamkeit nachgewiesen ist. Die Patientin hatte das Mittel zuvor selbst bezahlt und dafür extra einen Umweg zur Apotheke auf sich genommen.

Es ist wichtig festzuhalten: In einem geschwächten Zustand ist es schwierig, intensiv nachzufragen oder Informationen kritisch einzuordnen – das ist eine menschliche Reaktion, keine Schwäche.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Für zukünftige Situationen gibt es einige Möglichkeiten, die dabei helfen können, informierte Entscheidungen über verschriebene oder empfohlene Mittel zu treffen.

  • Wer ein Rezept erhält, kann direkt fragen: „Handelt es sich dabei um ein Mittel mit belegter Wirksamkeit, oder ist das ein homöopathisches Präparat?“ Diese Frage ist berechtigt und muss vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden.
  • Bei einem grünen Rezept – dem sogenannten Muster-16-Rezept für nicht verschreibungspflichtige Mittel – ist es möglich, die Einlösung aufzuschieben und das Mittel zunächst in Ruhe zu recherchieren. Es besteht keine Pflicht, es sofort zu kaufen.
  • In der Apotheke ist es möglich, explizit nach dem Wirkstoff und dem Wirksamkeitsnachweis zu fragen. Eine hilfreiche Formulierung: „Gibt es klinische Studien, die die Wirksamkeit dieses Mittels belegen?“
  • Wenn jemand eine Begleitperson mitbringt – auch bei vermeintlich unkomplizierten Terminen – kann diese in einem geschwächten Moment das Nachfragen übernehmen.

Worauf Sie achten können

  • Ein grünes Rezept bedeutet: Das Mittel ist nicht verschreibungspflichtig und wird in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet. Die Einlösung ist freiwillig.
  • Pseudolateinische oder ungewohnte Produktnamen können ein Hinweis sein, dass es sich um ein Präparat handelt, das sich einer direkten Einordnung entzieht – eine Nachfrage ist in solchen Fällen sinnvoll.
  • Homöopathische Mittel sind häufig an Kennzeichnungen wie „C“ oder „D“ mit Zahlenangaben auf der Verpackung erkennbar, die die Verdünnungsstufe anzeigen.
  • Das Recht auf vollständige und korrekte Aufklärung über empfohlene Behandlungen und deren Wirksamkeitsstatus ist im Patientenrechtegesetz verankert. Es ist möglich, dieses Recht aktiv einzufordern.

Sie sind nicht allein

Wer ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder Fragen zu seinen Patientenrechten hat, kann sich kostenlos und unabhängig bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) beraten lassen. Erfahrungen wie diese lassen sich außerdem anonym auf mehr-patientensicherheit.de melden – damit andere von ähnlichen Situationen erfahren und sich vorbereiten können.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 30-49 Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Arztpraxis, Apotheke
Geschlecht: weiblich

Vielen herzlichen Dank für Ihren wichtigen Fallbericht!

Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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