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2024-629

Hörschaden bei Untersuchung erlitten

Fallbeschreibung:

Nach der zweiten Impfung gegen Gürtelrose bekam ich einige Tage später erhebliche Schluckbeschwerden und hatte ständig einen trockenen Mund, da die Speichelbildung fast vollständig zum Erliegen kam. Mein HNO-Arzt stellte mir eine Überweisung zur HNO-Ambulanz in einem Klinikum aus. Was dort geschah, belastet mich nun seit vielen Monaten. Bei der ambulanten Untersuchung wurde anstelle meines trockenen Mundes und den Schluckbeschwerden zuerst einmal, was mir seltsam vorkam, mein Ohrenschmalz entfernt. Dies geschah durch Absaugung, also Unterdruck. Hierbei kam es auf einem Ohr zu starken Schmerzen und mir wurde schwindelig, was ich dem Arzt auch sofort sagte. Nach der Absaugung war mein Gehör auf dem linken Ohr taub. Hierzu meinte der Arzt nur, das würde sich wieder geben. Am nächsten Morgen konnte ich dann auch wieder hören. Allerdings ist seit diesem Tag bis heute mein Gehör gestört, so dass alles auf dem linken Ohr irgendwie blechern oder schrill klingt. Diese meldete ich noch am gleichen Tag meiner Krankenkasse und der Klinik. Ja, und was mich bis heute sehr ärgert, ist die Tatsache, dass diese Fehlbehandlung und der aufgetretene Gehörschaden nicht anerkannt werden. Die eingeschaltete Gutachterkommission und der Medizinische Dienst der Krankenkasse lehnen beide nach vielen Monaten die Anerkennung der Fehlbehandlung in einem Gutachten ab, da angeblich nicht zu beweisen ist, dass der Schaden bei der Behandlung entstanden ist. – Obwohl es Tatsache ist, dass der Schaden doch direkt bei der Behandlung entstanden ist, ich dieses dem Arzt auch sagte und sogleich am nächsten Tag schriftlich meldete. Was sollte man da als Patient denn sonst noch tun?

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Leider wurde die Ursache für meinen fehlenden Speichel und die dadurch ausgelösten Schluckbeschwerden bei der ambulanten Untersuchung nicht erkannt. Stattdessen machte man mich bei dieser Untersuchung kranker, als ich vorher war, denn nun ist mein Gehör aufgrund dieser Untersuchung seit vielen Monaten gestört und ich habe keine Hoffnung, dass es jemals wieder besser wird.

Verbesserungsvorschläge:

Die Rechtslage für Patienten sollte dadurch verbessert werden, dass man als Patient in so einem Fall das Recht hat, auf Kosten der Krankenkasse von einem unabhängigen Facharzt ein Gutachten erstellen zu lassen, um einen Behandlungsfehler diagnostizieren zu lassen. Eine eingeschaltete Gutachterkommisssion sowie der Medizinische Dienst der Krankenkasse entscheiden in so einem Fall nur nach Aktenlage, was zur Aufklärung nicht beiträgt.

Weitere Infos:

Ich bin sehr enttäuscht davon, dass man als Patient in so einem Fall allein gelassen wird und keine ausreichende Unterstützung von der eigenen Krankenkasse erhält.
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Infos zum Fall:

Perspektive:

Patientin oder Patient

Alter:

70-79 Jahre

Art der EInrichtung:

sonstiger Bereich, Krankenhaus

Geschlecht:

männlich

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