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2024-629

Hörschaden bei Untersuchung erlitten

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Fallbeschreibung:

Hörschaden nach HNO-Untersuchung – CIRS-Fallbericht

Nach der zweiten Impfung gegen Gürtelrose bekam ich einige Tage später erhebliche Schluckbeschwerden und hatte ständig einen trockenen Mund, da die Speichelbildung fast vollständig zum Erliegen kam.

Mein HNO-Arzt stellte mir eine Überweisung zur HNO-Ambulanz in einem Klinikum aus. Was dort geschah, belastet mich nun seit vielen Monaten.

Bei der ambulanten Untersuchung wurde anstelle meines trockenen Mundes und den Schluckbeschwerden zuerst einmal, was mir seltsam vorkam, mein Ohrenschmalz entfernt. Dies geschah durch Absaugung, also Unterdruck. Hierbei kam es auf einem Ohr zu starken Schmerzen und mir wurde schwindelig, was ich dem Arzt auch sofort sagte. Nach der Absaugung war mein Gehör auf dem linken Ohr taub. Hierzu meinte der Arzt nur, das würde sich wieder geben.

Am nächsten Morgen konnte ich dann auch wieder hören. Allerdings ist seit diesem Tag bis heute mein Gehör gestört, so dass alles auf dem linken Ohr irgendwie blechern oder schrill klingt. Diese meldete ich noch am gleichen Tag meiner Krankenkasse und der Klinik.

Ja, und was mich bis heute sehr ärgert, ist die Tatsache, dass diese Fehlbehandlung und der aufgetretene Gehörschaden nicht anerkannt werden. Die eingeschaltete Gutachterkommission und der Medizinische Dienst der Krankenkasse lehnen beide nach vielen Monaten die Anerkennung der Fehlbehandlung in einem Gutachten ab, da angeblich nicht zu beweisen ist, dass der Schaden bei der Behandlung entstanden ist. – Obwohl es Tatsache ist, dass der Schaden doch direkt bei der Behandlung entstanden ist, ich dieses dem Arzt auch sagte und sogleich am nächsten Tag schriftlich meldete. Was sollte man da als Patient denn sonst noch tun?

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Leider wurde die Ursache für meinen fehlenden Speichel und die dadurch ausgelösten Schluckbeschwerden bei der ambulanten Untersuchung nicht erkannt. Stattdessen machte man mich bei dieser Untersuchung kranker, als ich vorher war, denn nun ist mein Gehör aufgrund dieser Untersuchung seit vielen Monaten gestört und ich habe keine Hoffnung, dass es jemals wieder besser wird.

Verbesserungsvorschläge:

Die Rechtslage für Patienten sollte dadurch verbessert werden, dass man als Patient in so einem Fall das Recht hat, auf Kosten der Krankenkasse von einem unabhängigen Facharzt ein Gutachten erstellen zu lassen, um einen Behandlungsfehler diagnostizieren zu lassen. Eine eingeschaltete Gutachterkommisssion sowie der Medizinische Dienst der Krankenkasse entscheiden in so einem Fall nur nach Aktenlage, was zur Aufklärung nicht beiträgt.

Weitere Infos:

Ich bin sehr enttäuscht davon, dass man als Patient in so einem Fall allein gelassen wird und keine ausreichende Unterstützung von der eigenen Krankenkasse erhält.

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Wenn nach einem medizinischen Eingriff ein unmittelbar spürbarer Schaden entsteht, ist das für Betroffene erschütternd – besonders dann, wenn die ursprüngliche Beschwerde dabei in den Hintergrund gerät. Dass der Weg zur Klärung solcher Ereignisse langwierig und für Betroffene oft zermürbend ist, ist eine Erfahrung, die viele Menschen in ähnlichen Situationen teilen.

In diesem Fall entstand während einer ambulanten HNO-Untersuchung ein Hörschaden auf einem Ohr. Der Patient meldete die Beschwerden unmittelbar – sowohl dem behandelnden Arzt als auch schriftlich am folgenden Tag. Dennoch blieb eine Anerkennung durch Gutachterkommission und Medizinischen Dienst aus. Solche Verläufe verdeutlichen, wie schwierig es für Patientinnen und Patienten sein kann, sich in komplexen medizinrechtlichen Strukturen zurechtzufinden.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer während oder nach einer Behandlung einen unerwarteten Schaden bemerkt, hat verschiedene Möglichkeiten, die eigene Situation zu dokumentieren und Unterstützung zu suchen.

  • Beschwerden, die während einer Behandlung auftreten, können direkt und klar benannt werden – zum Beispiel: „Ich habe gerade starke Schmerzen und mir ist schwindelig – bitte stoppen Sie kurz.“ Das gibt dem Behandlungsteam die Möglichkeit, sofort zu reagieren, und schafft eine dokumentierbare Gesprächssituation.
  • Es ist möglich, unmittelbar nach einem solchen Ereignis eine schriftliche Zusammenfassung des Vorfalls anzufertigen – mit Datum, Uhrzeit und einer genauen Beschreibung der Symptome. Diese Aufzeichnung kann später als wichtiges Dokument dienen.
  • Neben dem Medizinischen Dienst der Krankenkasse und der Gutachterkommission der Ärztekammern gibt es weitere Anlaufstellen: Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose, unabhängige Beratung zu Behandlungsfehlerverdacht an – auch zur Frage, welche weiteren Schritte möglich sind.
  • Im Verdachtsfall auf einen Behandlungsfehler ist es möglich, einen auf Medizinrecht spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen. Dieser kann prüfen, ob ein unabhängiges Privatgutachten sinnvoll ist und wie die rechtlichen Möglichkeiten aussehen.

Worauf Sie achten können

  • Neu auftretende Symptome während einer Untersuchung – wie Schmerzen, Schwindel oder Taubheitsgefühle – können sofort und klar gegenüber dem Behandlungsteam benannt werden.
  • Eine eigene Dokumentation des Vorfalls – handschriftlich oder digital – hilft, den zeitlichen Zusammenhang zwischen Eingriff und Schaden nachvollziehbar festzuhalten.
  • Krankenkassen sind verpflichtet, bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler zu unterstützen. Es ist möglich, die Krankenkasse ausdrücklich um aktive Begleitung des Verfahrens zu bitten – nicht nur um eine Begutachtung nach Aktenlage.
  • Die UPD (Telefon: 0800 011 77 22, kostenfrei) und Patientenorganisationen können helfen, die eigene Situation einzuordnen und weitere Handlungsoptionen zu erkunden.

Sie sind nicht allein

Wenn Sie eine ähnliche Erfahrung gemacht haben oder Unterstützung bei einem Behandlungsfehlerverdacht suchen, ist die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) eine kostenfreie und unabhängige Anlaufstelle. Weitere Informationen und Berichte aus der Praxis finden Sie auf mehr-patientensicherheit.de.

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 70-79 Jahre
Art der Einrichtung:sonstiger Bereich, Krankenhaus
Geschlecht: männlich

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