2024-629
Hörschaden bei Untersuchung erlitten
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Nach der zweiten Impfung gegen Gürtelrose bekam ich einige Tage später erhebliche Schluckbeschwerden und hatte ständig einen trockenen Mund, da die Speichelbildung fast vollständig zum Erliegen kam.
Mein HNO-Arzt stellte mir eine Überweisung zur HNO-Ambulanz in einem Klinikum aus. Was dort geschah, belastet mich nun seit vielen Monaten.
Bei der ambulanten Untersuchung wurde anstelle meines trockenen Mundes und den Schluckbeschwerden zuerst einmal, was mir seltsam vorkam, mein Ohrenschmalz entfernt. Dies geschah durch Absaugung, also Unterdruck. Hierbei kam es auf einem Ohr zu starken Schmerzen und mir wurde schwindelig, was ich dem Arzt auch sofort sagte. Nach der Absaugung war mein Gehör auf dem linken Ohr taub. Hierzu meinte der Arzt nur, das würde sich wieder geben.
Am nächsten Morgen konnte ich dann auch wieder hören. Allerdings ist seit diesem Tag bis heute mein Gehör gestört, so dass alles auf dem linken Ohr irgendwie blechern oder schrill klingt. Diese meldete ich noch am gleichen Tag meiner Krankenkasse und der Klinik.
Ja, und was mich bis heute sehr ärgert, ist die Tatsache, dass diese Fehlbehandlung und der aufgetretene Gehörschaden nicht anerkannt werden. Die eingeschaltete Gutachterkommission und der Medizinische Dienst der Krankenkasse lehnen beide nach vielen Monaten die Anerkennung der Fehlbehandlung in einem Gutachten ab, da angeblich nicht zu beweisen ist, dass der Schaden bei der Behandlung entstanden ist. – Obwohl es Tatsache ist, dass der Schaden doch direkt bei der Behandlung entstanden ist, ich dieses dem Arzt auch sagte und sogleich am nächsten Tag schriftlich meldete. Was sollte man da als Patient denn sonst noch tun?
Wenn nach einem medizinischen Eingriff ein unmittelbar spürbarer Schaden entsteht, ist das für Betroffene erschütternd – besonders dann, wenn die ursprüngliche Beschwerde dabei in den Hintergrund gerät. Dass der Weg zur Klärung solcher Ereignisse langwierig und für Betroffene oft zermürbend ist, ist eine Erfahrung, die viele Menschen in ähnlichen Situationen teilen.
In diesem Fall entstand während einer ambulanten HNO-Untersuchung ein Hörschaden auf einem Ohr. Der Patient meldete die Beschwerden unmittelbar – sowohl dem behandelnden Arzt als auch schriftlich am folgenden Tag. Dennoch blieb eine Anerkennung durch Gutachterkommission und Medizinischen Dienst aus. Solche Verläufe verdeutlichen, wie schwierig es für Patientinnen und Patienten sein kann, sich in komplexen medizinrechtlichen Strukturen zurechtzufinden.
Wer während oder nach einer Behandlung einen unerwarteten Schaden bemerkt, hat verschiedene Möglichkeiten, die eigene Situation zu dokumentieren und Unterstützung zu suchen.
Wenn Sie eine ähnliche Erfahrung gemacht haben oder Unterstützung bei einem Behandlungsfehlerverdacht suchen, ist die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) eine kostenfreie und unabhängige Anlaufstelle. Weitere Informationen und Berichte aus der Praxis finden Sie auf mehr-patientensicherheit.de.
Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:
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