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2024-1098

Gesetzliche Krankenkasse drängt nach 3 Wochen Arbeitsunfähigkeit zum Medizinischen Dienst

Fallbeschreibung:

Ich bin am Karpaltunnel operiert worden und für knapp 3 Wochen (bis zur abschließenden Untersuchung) krankgeschrieben worden. In dieser Zeit erhielt ich Lohnfortzahlung durch meinen Arbeitgeber, der über meine Krankheit informiert und sehr wohlwollend ist. Wenn MitarbeiterInnen krank sind, wird von Arbeitgeberseite keinerlei Druck gemacht. Zum Ende meiner Krankschreibung erhielt ich einen Brief meiner Krankenkasse, mit der sie mich dazu drängte, ihnen zu erlauben, mich zuhause anrufen zu dürfen und zu meinem Gesundheitszustand zu befragen. Sie haben behauptet, sie seien dazu verpflichtet, den Medizinischen Dienst einzuschalten.

Gut gelaufen:

Nichts!

Schlecht gelaufen:

Ich bin Rechtshänderin und habe eine Handverletzung an der rechten Hand. Das Formular konnte und wollte ich nicht ausfüllen, da ich nicht damit einverstanden bin, dass die Krankenkasse mich im Krankenstand auch noch anruft. Zumal es nicht ihre Angelegenheit ist – es wurde nie Krankengeld gezahlt und die Gefahr bestand bei der kurzen Krankmeldung von knapp 3 Wochen auch gar nicht.

Verbesserungsvorschläge:

Die Krankenkasse sollte sich darüber bewusst werden, dass sie Servicepartner ist und von den Beiträgen ihrer KundInnen lebt. Wer unnötigen und unberechtigten Druck macht, hat schon verloren.

Weitere Infos:

Keine Angaben
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Infos zum Fall:

Perspektive:

Patientin oder Patient

Alter:

50-69 Jahre

Art der EInrichtung:

anderer Bereich

Geschlecht:

keine Angabe

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