Icon Mehr-Patientensicherheit
2024-1098

Gesetzliche Krankenkasse drängt nach 3 Wochen Arbeitsunfähigkeit zum Medizinischen Dienst

Dieser Fall hilft die Patientensicherheit für alle zu verbessern. Sie möchten ebenfalls einen Fall melden? Zum Meldeformular

Fallbeschreibung:

Krankenkasse drängt nach OP zum Medizinischen Dienst

Ich bin am Karpaltunnel operiert worden und für knapp 3 Wochen (bis zur abschließenden Untersuchung) krankgeschrieben worden.

In dieser Zeit erhielt ich Lohnfortzahlung durch meinen Arbeitgeber, der über meine Krankheit informiert und sehr wohlwollend ist. Wenn MitarbeiterInnen krank sind, wird von Arbeitgeberseite keinerlei Druck gemacht.

Zum Ende meiner Krankschreibung erhielt ich einen Brief meiner Krankenkasse, mit der sie mich dazu drängte, ihnen zu erlauben, mich zuhause anrufen zu dürfen und zu meinem Gesundheitszustand zu befragen. Sie haben behauptet, sie seien dazu verpflichtet, den Medizinischen Dienst einzuschalten.

Gut gelaufen:

Nichts!

Schlecht gelaufen:

Ich bin Rechtshänderin und habe eine Handverletzung an der rechten Hand. Das Formular konnte und wollte ich nicht ausfüllen, da ich nicht damit einverstanden bin, dass die Krankenkasse mich im Krankenstand auch noch anruft. Zumal es nicht ihre Angelegenheit ist – es wurde nie Krankengeld gezahlt und die Gefahr bestand bei der kurzen Krankmeldung von knapp 3 Wochen auch gar nicht.

Verbesserungsvorschläge:

Die Krankenkasse sollte sich darüber bewusst werden, dass sie Servicepartner ist und von den Beiträgen ihrer KundInnen lebt. Wer unnötigen und unberechtigten Druck macht, hat schon verloren.

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Eine Operation und die anschließende Erholungsphase sind körperlich wie organisatorisch belastend genug. Wenn in dieser Zeit zusätzlich Post von der Krankenkasse eintrifft, die unter Druck zu setzen scheint, kann das als störend und unangemessen erlebt werden – besonders dann, wenn die Situation medizinisch klar und zeitlich begrenzt ist.

Gesetzliche Krankenkassen haben bestimmte gesetzliche Aufgaben beim sogenannten Versorgungsmanagement (d. h. der Begleitung von Versicherten bei Krankheit). Nicht alle dieser Maßnahmen sind jedoch in jeder Situation verpflichtend oder verhältnismäßig. Das Einschalten des Medizinischen Dienstes (MD) – einer unabhängigen Begutachtungsstelle – ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, etwa den Bezug von Krankengeld, der nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit beginnen kann. Bei kurzen Krankschreibungen mit laufender Lohnfortzahlung ist dieser Schritt in der Regel nicht erforderlich.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer in einer vergleichbaren Situation Post von seiner Krankenkasse erhält, die unklar oder unangemessen wirkt, hat verschiedene Möglichkeiten.

  • Es ist möglich, die Krankenkasse schriftlich um eine genaue Erläuterung zu bitten, auf welcher gesetzlichen Grundlage eine bestimmte Maßnahme – etwa die Einschaltung des Medizinischen Dienstes – in diesem konkreten Fall beruht. Eine mögliche Formulierung: „Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher Rechtsgrundlage Sie in meinem Fall zur Einschaltung des Medizinischen Dienstes verpflichtet sind.“
  • Die Zustimmung zu einem Anruf oder einer Datenweitergabe ist freiwillig, sofern keine gesetzliche Pflicht besteht. Ein Formular muss nicht ausgefüllt werden, wenn man der Maßnahme nicht zustimmt – eine kurze schriftliche Mitteilung, dass man keine Einwilligung erteilt, kann ausreichen.
  • Bei körperlicher Einschränkung – etwa nach einer Handoperation – kann eine Vertrauensperson, ein Angehöriger oder eine Begleitperson bei der Korrespondenz unterstützen oder diese übernehmen.
  • Wer unsicher ist, welche Rechte und Pflichten in einer solchen Situation gelten, kann die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) kostenlos und anonym kontaktieren. Die UPD informiert über Patientenrechte und hilft bei der Einordnung von Schreiben der Krankenkasse.

Worauf Sie achten können

  • Schreiben von Krankenkassen, die zu einer Handlung auffordern, können auf die enthaltene Rechtsgrundlage hin geprüft werden – diese ist in seriösen Schreiben in der Regel angegeben.
  • Krankengeld und Lohnfortzahlung sind zwei verschiedene Leistungen: Lohnfortzahlung übernimmt der Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen, Krankengeld zahlt die Krankenkasse danach. Der Medizinische Dienst wird typischerweise erst im Zusammenhang mit Krankengeld relevant.
  • Einwilligungen in Datenerhebungen oder Anrufe sind freiwillig, soweit keine ausdrückliche gesetzliche Pflicht besteht – eine Ablehnung ist möglich und hat in der Regel keine Nachteile.
  • Beschwerden über das Verhalten einer Krankenkasse können an die zuständige Aufsichtsbehörde gerichtet werden: Für bundesweit tätige Kassen ist das das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), für regional tätige Kassen die jeweilige Landesbehörde.

Sie sind nicht allein

Wenn Sie sich durch das Verhalten Ihrer Krankenkasse unter Druck gesetzt fühlen oder unsicher sind, welche Maßnahmen rechtlich zulässig sind, steht Ihnen die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) unter 0800 011 77 22 (kostenlos) zur Verfügung. Eigene Erfahrungen – auch positive – können Sie anonym auf mehr-patientensicherheit.de melden und damit dazu beitragen, dass andere Betroffene besser informiert sind.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 50-69 Jahre
Art der Einrichtung:anderer Bereich
Geschlecht: keine Angabe

Vielen herzlichen Dank für Ihren wichtigen Fallbericht!

Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

Icon Pfeil nach unten

Wählen Sie eines der anderen Themen

Wählen Sie das Thema aus, das zu Ihrem Fall am besten passt oder über welches Sie weitere Informationen und berteits veröffentlichte Fälle lesen möchten. Alternativ können Sie Ihren Fall auch direkt über das Meldeformular berichten.
Ersatzkassen des vdek

Die Betriebskrankenkassen:

Wichtige Mitteilung:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Patient:innen und Angehörige,

Vielen Dank für Ihre wichtigen Meldungen. Unser System ist aufgrund der zahlreichen Eingänge im Moment an der Belastungsgrenze. Es ist daher zur Zeit nicht möglich, eine Meldung abzugeben. Wir arbeiten daran, das Problem zu lösen. Bitte versuchen Sie es in wenigen Stunden wieder.

Vielen Dank für Ihr Verständnis, Ihr Mehr-Patientensicherheit-Team