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2024-077

Unabgestimmte Impfung durchgeführt bei meiner Tochter

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Fallbeschreibung:

Falsche Impfung bei Kind: HPV statt Tetanus verabreicht

Hallo,

bei meiner Tochter 11 Jahre alt sollte die Tetanus-Impfung aufgefrischt werden. Der Termin war abgeklärt und auch so besprochen mit dem Kinder-Arzt.

Am Impftag brachte mein Mann meine Tochter zum Termin.

Zu Hause angekommen erzählte mein Mann, dass die Ärztin gesagt hat, das unsere Tochter wohl eine Auffrischungsimpfung in einem Jahr benötigt.

Das machte mich schon stutzig, der Blick ins Impfbuch bestätigte meine Sorge. Ohne eine Abstimmung mit uns wurde unsere Tochter nicht gegen Tetanus sondern gegen HPV geimpft.

Gut gelaufen:

Bei der Rücksprache mit der Ärztin entschuldigte sich die Ärztin.

Schlecht gelaufen:

Besonders schlecht ist gelaufen, dass mein Mann nicht vor dem Impfen über die genaue Impfung aufgeklärt wurde. Daher ist er natürlich davon ausgegangen, dass unsere Tochter wie besprochen gegen Tetanus aufgefrischt wird und nicht einen andere unabgestimmte Impfung.

Verbesserungsvorschläge:

Die Aufklärung und Kommunikation der Ärztin.

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Wenn ein Kind eine andere Impfung erhält als besprochen, ist das für die ganze Familie ein erschreckender Moment – auch wenn keine unmittelbare gesundheitliche Gefahr bestand. Solche Verwechslungen können passieren, selbst wenn ein Termin sorgfältig vorbereitet wurde: In diesem Fall wurde statt der vereinbarten Tetanus-Auffrischung eine HPV-Impfung (Schutzimpfung gegen humane Papillomviren) verabreicht, ohne dass die begleitende Person zuvor darüber informiert worden war.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Eine kurze Rückfrage unmittelbar vor der Impfung kann dazu beitragen, dass alle Beteiligten auf demselben Stand sind.

  • Es ist möglich, direkt vor der Impfung noch einmal nachzufragen, welcher Impfstoff jetzt verabreicht wird – zum Beispiel: „Können Sie mir kurz bestätigen, dass es heute die Tetanus-Auffrischung ist?“ Das ist keine Kontrolle des Fachpersonals, sondern ein normaler Schritt zur gemeinsamen Sicherheit.
  • Wer ein Kind begleitet, aber nicht das Elternteil ist, das den Termin vereinbart hat, kann vorab kurz festhalten, was besprochen wurde – zum Beispiel als Notiz auf dem Smartphone oder als kurze schriftliche Mitteilung an die Praxis.
  • Das Impfheft kann direkt nach der Impfung noch in der Praxis aufgeschlagen werden, um den neuen Eintrag gemeinsam mit dem Praxisteam zu überprüfen.
  • Bei Unklarheiten nach einem Termin ist es möglich, die Praxis zeitnah zu kontaktieren und um eine Rücksprache zu bitten – wie in diesem Fall, wo die Ärztin sich entschuldigte und das Gespräch gesucht wurde.

Worauf Sie achten können

  • Vor jeder Impfung: Name des Impfstoffs und den Grund der Impfung erfragen.
  • Das Impfheft nach dem Termin auf Vollständigkeit und Richtigkeit des neuen Eintrags prüfen.
  • Bei einem Wechsel der Begleitperson sicherstellen, dass die begleitende Person weiß, welche Impfung vereinbart wurde.
  • Aufklärungsgespräche (die Erklärung über Zweck und mögliche Nebenwirkungen einer Impfung) finden vor der Impfung statt – nicht danach. Wenn das nicht geschieht, ist eine Nachfrage jederzeit angemessen.

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 5-14 Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht: weiblich

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