2024-1086
Zahn beim Intubieren abgebrochen
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Ich wurde an der Leber operiert. Beim Intubieren ist ein Schneidezahn abgebrochen. Der Zahn war noch da und würde direkt im Krankenhaus provisorisch eingesetzt. Damit nicht genug, nach einigen Tagen hatte ich eine Darm Perforation – Notoperation, künstliches Koma.
Der Zahn war wieder abgebrochen und diesmal weg. Kein Problem sagte man mir, wir sind ja versichert.
Die Versicherung hat allerdings eine Kostenübernahme abgelehnt mit der Begründung: kein Behandlungsfehler, eine Aufklärung habe ja stattgefunden.
So habe ich zu allem auch noch die Zahnbehandlung zu zahlen! Ärgerlich?
Eine schwere Operation ist für Betroffene und Angehörige bereits eine große Belastung – wenn dann noch unerwartete Komplikationen hinzukommen und im Nachhinein auch noch finanzielle Forderungen entstehen, ist das eine zusätzliche und sehr belastende Erfahrung. Der geschilderte Fall zeigt, wie komplex sich Situationen entwickeln können, in denen mehrere Eingriffe aufeinanderfolgen und dabei verschiedene Stellen – Krankenhaus, Versicherung, Zahnarzt – involviert sind.
Eine Intubation (das Einführen eines Beatmungsschlauchs über den Mund in die Atemwege) ist ein Routineverfahren, bei dem jedoch in seltenen Fällen Zähne beschädigt werden können – insbesondere wenn diese vorgeschädigt oder durch Zahnersatz geschwächt sind. Dass die Kostenübernahme durch eine Versicherung abgelehnt wird, ist rechtlich möglich, kann für Betroffene aber schwer nachvollziehbar und belastend sein.
Wer sich auf eine geplante Operation vorbereitet, kann vorab einige Schritte in Betracht ziehen, um im Fall einer Komplikation besser informiert und abgesichert zu sein.
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenfreie und unabhängige Beratung bei medizinischen, rechtlichen und versicherungsbezogenen Fragen rund um die Gesundheitsversorgung. Weitere Informationen und ähnliche Fallberichte finden Sie auf mehr-patientensicherheit.de.
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