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2024-1464

Wer muss nach einer OP die Klammern ziehen?

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Fallbeschreibung:

Klammern ziehen nach OP: Wer ist zuständig?

14 Tage nach meiner Hüftgelenkstransplantation wollte ich mir im Krankenhaus, wo der Eingriff durchgeführt worden war, die Klammern ziehen lassen. Dort wurde mir gesagt, das müsse ich ambulant machen lassen. Mein Hausarzt sagte dann, dafür sei das Krankenhaus zuständig, denn das sei bereits mit der Fallpauschale abgegolten. Wenn er es machen sollte, müsste er dafür 35 Euro verlangen.
Da mein Hausarzt mir seine Antwort schriftlich gegeben hatte, ging ich damit ins Krankenhaus. Auf Aufnahme hat mich damit abgewiesen und auf die Station geschickt. Die Oberschwester wollte das auch nicht akzeptieren. Nach einiger Zeit kam dann ein Pfleger und entfernte mir die Klammern. Die Frage bleibt, was ist rechtens? Auf Nachfrage bei meiner Krankenkasse, bekam ich bisher darauf keine Antwort.

Gut gelaufen:

Die OP scheint gut gemacht worden zu sein, aber es war mir keine Anleitung für selbstdurchzuführende Rehabilitationsübungen mitgegeben worden. Das kenne ich von einer anderen Klinik anders. Gibt es dafür keinen Standard?

Schlecht gelaufen:

Bei der Aufnahme hatte ich angegeben vegan und überwiegend rohköstlich zu leben. Bei der Essensausgabe am Zimmer, war das nicht mehr bekannt. Es dauerte zwei Tage, bis mir Gebinde übergeben wurden, die handschriftlich als vegan beschriftet waren. Rohkost gab es so gut wie gar nicht. Der Menüplan hing am Schwesternzimmer und Informationen welche Zusatzoptionen es gibt, gab es nicht. Bei der Abschlussvisite übergab ich dem Chefarzt eine Veröffentlichung der Deutschen Gesellschft für Ernährung zum Thema Krankenhausessen.

Verbesserungsvorschläge:

Die Ernährung in Krankenhäusern sollte darüber aufklären, welche Gefahren die Zivilisationskost für unsere Gesundheit hat und Beispiele für gesundheitsfördernde Ernährung geben.

Weitere Infos:

Es gab bei der Aufnahme keine Informationen über die Zuständigkeiten auf der Station, keine Information über Besuchsdienst, Seelsorge oder Patientenfürsprecher. Bei der Entlassung gab es keinen Feedbackbogen, für den im Foyer der Klinik extra ein Briefkasten hängt. Hinterwurde behauptet, mir wäre ein QR-Kode übergeben worden, über den ich das online machen könne. Den Kode kann ich mich nicht erinnern und sowas befindet sich auch nicht in meinen Unterlagen.

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Ein großer operativer Eingriff wie eine Hüftgelenksoperation ist körperlich und organisatorisch anspruchsvoll – und die Zeit danach stellt viele Betroffene vor unerwartete Fragen. Wenn nach der Entlassung unklar bleibt, wer für die Nachsorge zuständig ist, kann das zu belastenden Situationen führen, in denen Patient:innen zwischen verschiedenen Stellen hin- und herverwiesen werden.

Solche Unklarheiten über Zuständigkeiten zwischen Krankenhaus und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sind keine Seltenheit. Sie entstehen häufig an den Übergängen zwischen stationärer Behandlung (also dem Krankenhausaufenthalt) und ambulanter Weiterversorgung – und können selbst für erfahrene Patientinnen und Patienten schwer zu durchdringen sein.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer sich im Voraus oder kurz vor der Entlassung über die geplante Nachsorge informiert, kann späteren Unsicherheiten entgegenwirken. Folgende Möglichkeiten stehen dabei offen:

  • Noch im Krankenhaus ist es möglich, gezielt nach einem schriftlichen Entlassungsplan zu fragen. Dieser enthält im Idealfall konkrete Angaben dazu, welche Nachsorgeleistungen – etwa das Entfernen von Wundklammern – wo und von wem durchgeführt werden. Eine mögliche Frage: „Können Sie mir schriftlich mitgeben, wer nach der Entlassung für die Wundversorgung zuständig ist?“
  • Bei Uneinigkeit zwischen Krankenhaus und Hausarztpraxis kann das Gespräch mit der Krankenkasse weiterhelfen – am besten schriftlich, damit die Antwort dokumentiert ist. Auch telefonische Beratungsangebote der Kassen stehen zur Verfügung.
  • Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose, neutrale Auskunft zu Fragen rund um Zuständigkeiten und Abrechnungsfragen im Gesundheitswesen – telefonisch und online erreichbar unter 0800 011 77 22 (kostenfrei, Mo–Fr 8–22 Uhr, Sa 8–18 Uhr).
  • Wer wie in diesem Fall eine schriftliche Stellungnahme des Hausarztes vorlegt und dennoch abgewiesen wird, kann nach dem Namen oder der Funktion der zuständigen Person fragen und darum bitten, die Ablehnung ebenfalls schriftlich zu erhalten. Das erleichtert spätere Nachfragen erheblich.

Worauf Sie achten können

  • Vor der Entlassung nach einem schriftlichen Entlassungsbrief oder Nachsorgeplan fragen, der Zuständigkeiten klar benennt.
  • Klären, ob bestimmte Leistungen – etwa Wundversorgung oder Klammern ziehen – vom Krankenhaus oder von der Hausarztpraxis übernommen werden, und dies im Zweifelsfall bei der Krankenkasse nachfragen.
  • Eigene Ernährungsbedürfnisse (z. B. vegane Kost) bei der Aufnahme schriftlich dokumentieren lassen und bei Bedarf nachfragen, welche Optionen auf der Station verfügbar sind.
  • Bei Aufnahme aktiv nach Informationen zu Ansprechpersonen auf der Station, Patientenfürsprecher:innen und Möglichkeiten zur Rückmeldung fragen – diese Angebote existieren in vielen Einrichtungen, werden aber nicht immer von sich aus erwähnt.

Sie sind nicht allein

Wenn Sie nach einem Krankenhausaufenthalt auf ungeklärte Zuständigkeiten oder Versorgungslücken stoßen, kann die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) kostenlos und neutral weiterhelfen. Ihre Erfahrungen – positive wie problematische – können Sie außerdem auf mehr-patientensicherheit.de anonym melden und so dazu beitragen, dass andere Patientinnen und Patienten von ähnlichen Situationen besser geschützt werden.

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 70-79 Jahre
Art der Einrichtung:Normalstation, Krankenhaus
Geschlecht: männlich

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