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2024-1434

Nicht erbrachte Behandlung abgezogen

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Fallbeschreibung:

Abrechnung nicht erbrachter Leistungen beim Arzt

Meine Krankenkasse ermöglicht jeden Patienten durch die Patientenakte über einen definierten Zeitraum die Einsicht über abgezogene ärztliche Behandlung, die der Versicherte dann in schriftlicher Form erhält. Ich nutzte dieses Angebot und entdeckte abgezogene Leistungen meiner ehemaligen Hausärztin, die nicht erfolgten, z.B. primäre Wundversorgung mittels Naht. Es wurden Diagnosen gestellt, von denen sie mir nichts sagte, wie z.B. Verdacht auf Depression. Wie kann sowas sein? Dafür zahle ich so viele Krankenkassenbeiträge? Es soll nur das abgezogen werden, was auch erfolgte!

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Ich habe mich mehrmals bei meiner Krankenkasse bezüglich meines Vorfalls gemeldet (schriftlich und einmal telefonisch) und es wurde nichts unternommen. Mir wurde kein Lösungsvorschlag genannt. Ich möchte nicht wissen, wie vielen (vor allem medizinisch unerfahrenen) Menschen sowas passiert!

Verbesserungsvorschläge:

Vielleicht Patienten fragen, was der Arzt grob gemacht hat, was der Arzt bei ihnen gemacht hat, sozusagen als Feedback. Auch Fragen über die Zufriedenheit könnten gestellt werden. Beim Ausfüllen können Angehörige oder Betreuer helfen, gerade wenn Patienten dazu nicht in der Lage sind. Die Auswertung der Feedbackbögen sollte von medizinischen und kaufmännischen Personal erfolgen, damit gesagt werden kann „Behandlung war notwendig/richtig oder nicht“ und ob richtig abgerechnet wurde.

Weitere Infos:

Wir Versicherte zahlen über die Jahre gesehen immer mehr an Beiträge, für was? Das oftmals „Richtige“ müssen wir selber zahlen (Igel-Leistung). Medikamente, Arzneimittel, Laboruntersuchungen. Ich frage mich, was das mit Prävention und optimaler Versorgung zu tun hat. Denn wenn ich erst ins Krankenhaus muss, um eine bestimmte Leistung bezahlt zu bekommen, ist es meistens schon zu spät und es wird richtig teuer (auch für die Krankenkasse), da auf einmal viel mehr dazu kommt. Dadurch steigen wieder die Beiträge. Ein Teufelskreis…

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Es kann sehr belastend sein, wenn man bei der Einsicht in die eigene Abrechnung Leistungen entdeckt, die nach dem eigenen Erleben so nicht stattgefunden haben. Das Vertrauen in die Behandlung und in das System der Abrechnung ist dann erschüttert – ein nachvollziehbares Gefühl.

Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, ihren Versicherten auf Antrag eine Aufstellung der abgerechneten Leistungen zur Verfügung zu stellen. Diese sogenannte Patientenquittung oder Leistungsübersicht erlaubt es, abgerechnete Leistungen mit den eigenen Erinnerungen abzugleichen. Stimmen Abrechnung und persönliche Wahrnehmung nicht überein, ist das ein Hinweis, dem nachgegangen werden kann – auch wenn die genauen Hintergründe zunächst unklar sind.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer eine solche Unstimmigkeit bemerkt, hat verschiedene Möglichkeiten, sich Klarheit zu verschaffen und die eigenen Anliegen weiterzuverfolgen.

  • Es ist möglich, bei der Krankenkasse schriftlich eine formelle Überprüfung der Abrechnung zu beantragen und dabei ausdrücklich um eine schriftliche Rückmeldung mit konkretem Ergebnis zu bitten – zum Beispiel: „Ich bitte um eine schriftliche Stellungnahme, ob die abgerechneten Leistungen als erbracht bestätigt werden können, und um Mitteilung der nächsten Schritte.“
  • Wenn die Krankenkasse keine zufriedenstellende Antwort gibt, kann die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) kontaktiert werden. Die UPD berät kostenlos, vertraulich und unabhängig zu Fragen rund um Abrechnung und Patientenrechte – erreichbar unter 0800 011 77 22 (kostenfrei) oder auf www.patientenberatung.de.
  • Ergänzend ist es möglich, sich an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung des jeweiligen Bundeslandes zu wenden. Diese Stellen können Abrechnungen auf Richtigkeit prüfen.
  • Alle Schritte – Briefe, Telefonate, Daten und Reaktionen – lassen sich schriftlich festhalten. Eine solche Dokumentation kann hilfreich sein, wenn das Anliegen weiterverfolgt werden soll.

Worauf Sie achten können

  • Die Leistungsübersicht der Krankenkasse kann regelmäßig angefordert und mit dem eigenen Erleben der Behandlung abgeglichen werden.
  • Bei Unklarheiten zu einer Diagnose, die in der Abrechnung erscheint, ist es möglich, die behandelnde Praxis direkt um Erläuterung zu bitten – Patientinnen und Patienten haben das Recht, ihre Diagnosen zu kennen.
  • Wenn eine Beschwerde bei der Krankenkasse eingeht, ist es möglich, ausdrücklich nach einer schriftlichen Eingangsbestätigung und einer Frist für die Bearbeitung zu fragen.
  • Wer sich unsicher fühlt oder Unterstützung bei der Kommunikation mit Krankenkasse oder Praxis wünscht, kann eine Vertrauensperson oder eine Beratungsstelle hinzuziehen.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 15-29 Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht: weiblich

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