2024-1434
Nicht erbrachte Behandlung abgezogen
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Meine Krankenkasse ermöglicht jeden Patienten durch die Patientenakte über einen definierten Zeitraum die Einsicht über abgezogene ärztliche Behandlung, die der Versicherte dann in schriftlicher Form erhält. Ich nutzte dieses Angebot und entdeckte abgezogene Leistungen meiner ehemaligen Hausärztin, die nicht erfolgten, z.B. primäre Wundversorgung mittels Naht. Es wurden Diagnosen gestellt, von denen sie mir nichts sagte, wie z.B. Verdacht auf Depression. Wie kann sowas sein? Dafür zahle ich so viele Krankenkassenbeiträge? Es soll nur das abgezogen werden, was auch erfolgte!
Es kann sehr belastend sein, wenn man bei der Einsicht in die eigene Abrechnung Leistungen entdeckt, die nach dem eigenen Erleben so nicht stattgefunden haben. Das Vertrauen in die Behandlung und in das System der Abrechnung ist dann erschüttert – ein nachvollziehbares Gefühl.
Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, ihren Versicherten auf Antrag eine Aufstellung der abgerechneten Leistungen zur Verfügung zu stellen. Diese sogenannte Patientenquittung oder Leistungsübersicht erlaubt es, abgerechnete Leistungen mit den eigenen Erinnerungen abzugleichen. Stimmen Abrechnung und persönliche Wahrnehmung nicht überein, ist das ein Hinweis, dem nachgegangen werden kann – auch wenn die genauen Hintergründe zunächst unklar sind.
Wer eine solche Unstimmigkeit bemerkt, hat verschiedene Möglichkeiten, sich Klarheit zu verschaffen und die eigenen Anliegen weiterzuverfolgen.
Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt.
Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:
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Die Betriebskrankenkassen:
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