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2024-1574

Nerv bei Hüft-OP verletzt

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Fallbeschreibung:

Nervverletzung bei Hüft-OP: Taubheit & fehlende Nachsorge

Obwohl Chirurg langjährige Erfahrung hat, ist es halt Pech. Nerv kann nachwachsen; 6 bis 12 Monate wenn ich Glück habe.

Oberschenkel fühlt sich taub/pelzig an. Kein Interesse des Chirurgen an weiterem Verlauf. Geplanter Narkosearzt am OP Tag ersetzt. Geplanten Chirurg am OP Tag nicht gesehen. Bleibt ungutes Gefühl.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Verbesserungsvorschläge:

Arztbrief sollte Namen des Chirurgen enthalten

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Eine Operation wie der Ersatz eines Hüftgelenks ist ein großer Eingriff – und es ist verständlich, wenn Betroffene danach mit Unsicherheit und offenen Fragen zurückbleiben. Wenn sich nach einem solchen Eingriff ein Taubheitsgefühl am Oberschenkel zeigt und gleichzeitig das Gefühl entsteht, dass niemand den weiteren Verlauf aufmerksam begleitet, kann das belastend sein.

Bei Hüftoperationen besteht ein bekanntes, seltenes Risiko, dass nahe liegende Nerven vorübergehend in Mitleidenschaft gezogen werden. Nerven können sich erholen – das kann allerdings Monate dauern. Darüber hinaus kommt es im Klinikalltag vor, dass geplantes Personal kurzfristig wechselt; wer tatsächlich operiert hat, ist für die spätere Nachsorge und Dokumentation dennoch eine relevante Information.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Für Menschen, die sich in einer vergleichbaren Situation befinden oder eine Operation planen, gibt es einige Möglichkeiten, aktiv Orientierung zu gewinnen.

  • Es ist möglich, nach dem Arztbrief (dem Entlassungsbrief, den das Krankenhaus nach dem Eingriff ausstellt) zu fragen und dabei gezielt darum zu bitten, dass der Name der operierenden Person darin vollständig vermerkt ist – zum Beispiel: „Können Sie sicherstellen, dass im Entlassungsbrief der Name der Ärztin oder des Arztes steht, die oder der den Eingriff durchgeführt hat?“
  • Wenn nach einer Operation neue Beschwerden auftreten – wie ein Taubheitsgefühl –, kann eine Weiterbehandlung durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Neurologie (Nervenheilkunde) oder durch die Hausärztin bzw. den Hausarzt angefragt werden, um den Verlauf regelmäßig begleiten zu lassen.
  • Falls das Gespräch mit der behandelnden Person unbefriedigend wirkt, ist es möglich, eine zweite ärztliche Meinung einzuholen – das ist ein anerkanntes Recht von Patient:innen und kein ungewöhnlicher Schritt.
  • Persönliche Notizen über Symptome, Termine und Gesprächsinhalte können helfen, den Verlauf nachzuvollziehen und bei späteren Terminen gezielt anzusprechen.

Worauf Sie achten können

  • Wurde im Aufklärungsgespräch vor der Operation auf das Risiko einer Nervenbeteiligung hingewiesen – und wurde erklärt, was in diesem Fall zu tun ist?
  • Enthält der Entlassungsbrief den vollständigen Namen der operierenden Person sowie eine Beschreibung des Eingriffsverlaufs?
  • Gibt es eine klare Vereinbarung für Nachsorgetermine, bei denen neue oder fortbestehende Beschwerden besprochen werden können?
  • Ist bekannt, an wen man sich wenden kann – etwa Hausarztpraxis, Klinikambulanz oder ärztlicher Bereitschaftsdienst –, wenn sich die Beschwerden verändern oder verschlechtern?

Sie sind nicht allein

Wenn Sie nach einem Eingriff ein ungutes Gefühl haben oder das Gespräch mit den Behandelnden nicht weiterführt, kann die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) kostenlos und neutral beraten – erreichbar unter 0800 011 77 22. Weitere Informationen und die Möglichkeit, eigene Erfahrungen anonym zu melden, finden Sie auf mehr-patientensicherheit.de.

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 70-79 Jahre
Art der Einrichtung:Operationssaal, Krankenhaus
Geschlecht: weiblich

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