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2025-376

Medizingeschädigter Krebspatient: falsche Krebsdiagnose und Prognose erhalten

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Fallbeschreibung:

Fehldiagnose Bauchfellkrebs: Pankreaskarzinom zu spät erkannt

Person erhielt die Diagnose Bauchfellkrebs mit drohendem Darmverschluss.
Nach den Arztbriefen wurde schon auf dem CT Bild eine Veränderung/Verdickung der Bauchspeicheldrüse festgestellt und dokumentiert, welche sich aber zunächst nicht näher angesehen wurde, da die Person sich erstmal nur einer Hernien OP unterziehen musste. Die folgenschwere lebensbedrohliche Diagnose folgte. Schon während des nächsten halben Jahres regte sich in mir der Verdacht, dass die Behandlung nicht adäquat durchgeführt wird und auch der Patient sowie seine Angehörigen nicht ernst und gehört werden. Die Krankheit verlief zunächst unauffällig, bis die ersten Symptome des drohenden Darmverschlusses begonnen. In der Notaufnahme im behandelnden Krankenhaus, wurde der Patient mit der Diagnose „Gastritis“ und dem Medikament Vomex A nach Hause geschickt. Der erste Darmverschluss mit mehrwöchigem Krankenhausaufenrhalt folgte. Dieser konnte dank eines Stunts behoben werden. Der Patient konnte wieder „normale“ Nahrung zu sich nehmen. Dies hielt aber nur ca. 14 Tage an. Der nächste Darmverschluss folgte, mit mehreren OPs und Schluss endlich einer dauerhaften Drainage. Der zu dem Zeitpunkt behandelnde Onkologe hielt weiter an der Chemo- und Immuntherapie fest. Der Patient bekam sogar auf Nachfrage, wie lange er noch habe, nur die Antwort: Monate, sogar Jahre. Wie falsch die Ärzte lagen, ahnte noch niemand von uns. Kurz darauf dann der Schock: Kreislauf Versagen, stationärer Aufenthalt für länger als einen Monate auf der Palliativstation mit anschließendem dauerhaften stationären Aufenthalt im Pflegeheim (voll Pflegebedürftig mit Pflegegrad 5 am Ende). Ernährung ging nur noch über den Port durch Mineralien. die Chemotherapie wurde weiter durchgeführt während der Patient noch auf der Palliativstation im Krankenhaus lag. Kurze Zeit später dann der ersehnte Termin beim Onkologen, um dann festzustellen, dass dieser keine Ahnung hatte, wie es um seinen Patienten, die Blutwerte oder gar die angesetzte Therapie steht. Völlig irritiert, weshalb der Patient nicht mobilisiert wird und schon für austherapiert und sterbend gilt, konnten uns keine Fragen beantwortet werden. Lediglich die Tumormarker, die über 6000 lagen und seitdem nicht mehr kontrolliert wurden, konnte uns gesagt werden, dass sie sehr hoch seien und der Normalwert bei unter 20 läge. Nach Beendigung der angesetzten Chemo wurde der Patient in ein nahe gelegenes Pflegeheim gebracht. Dort starb er am mit der Fehldiagnose Bauchfellkrebs. Aus den Unterlagen und Arztbriefen geht nämlich eindeutig hervor, dass sich der Ursprungstumor am Pankreasschwanz befand und gestreut hat. Ein Pankreaskarzinom im Stadium 3 bzw. am Ende des Lebens sogar Endstadium 4 diagnostiziert, geht fast immer tödlich aus. Dies wurde mir nach Durchlesen der vorhandenen Unterlagen klar. Das Sterben hätte nicht verhindert werden können, aber der Prozess dort hin hätte für den Patienten und uns nahe stehenden Angehörigen, doch leichter gemacht werden können.

Gut gelaufen:

Das Pflegeheim, in dem der Patient zum Schluss wohnte, hat sich sehr gut um ihn gekümmert. Und sogar bei Verdacht auf Schlaganfall direkt gehandelt und ihn wieder ins Krankenhaus auf die Stroke Unit verlegen lassen. Gottseidank hatte sich dieser Verdacht nicht auch noch bestätigt. Auch der Aufenthalt auf der Palliativstation wurde von den ganzen Pfleger*innen vorbildlich begleitet. Sie waren offen für Gespräche und nahmen auch uns Angehörige ernst.

Schlecht gelaufen:

Leider klappte die Zusammenarbeit mit den Ärzten aur der Palliativstation nicht sehr gut. An einem Tag wurde der Patient für halb tot erklärt und er habe nur noch wenige Wochen zu leben, einen Tag später war der Zustand ja doch nicht mehr ganz so ernst. Uns Angehörige hat das psychisch sehr mitgenommen, vor allem weil wir die Info wie hingeworfen bekamen und dann komplett alleine gelassen wurden. Keine Empathie, keine Hilfsangebote.

Verbesserungsvorschläge:

Mehr Zeit für die Fragen der Patienten und Angehörigen, bessere Versorgung und keine unnötigen Therapien, wenn sie das Sterben nur verlängern.

Weitere Infos:

Ich möchte Gerechtigkeit durch Aufklärung und öffentlichen Mitteilungen, damit anderen Familien und diagnostizierten Personen dieser ewig lange Leidensprozess erspart bleibt, der uns nicht erspart geblieben ist. Wir sind medizingeschädigte Angehörige eines Krebspatienten, der noch schöne Monate zu Hause hätte haben können, wenn nicht auf biegen und Brechen versucht worden wäre, ihn zu therapieren. Es wurden schlichtweg falsche Hoffnungen gemacht, der Patient könnte noch viele Jahre mit der Erkrankung leben. Heilung war zwar von Anfang an nie vorgesehen, aber ein Stillstand der Erkrankung, der letztendlich nur durch den Tod herbeigeführt wurde.

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Der Verlust eines nahestehenden Menschen ist tief erschütternd – umso mehr, wenn Angehörige das Gefühl tragen, dass wichtige Informationen fehlten oder Fragen unbeantwortet blieben. Fälle wie dieser zeigen, wie belastend es sein kann, wenn eine schwere Erkrankung über viele Stationen und Einrichtungen hinweg behandelt wird und die Kommunikation zwischen allen Beteiligten – sowie mit Patient:innen und Angehörigen – nicht durchgängig gelingt.

In diesem Fall wurde im Nachhinein deutlich, dass der Ursprung der Erkrankung ein Pankreaskarzinom (Bauchspeicheldrüsenkrebs) war, das zunächst unter einer anderen Diagnose behandelt wurde. Eine Heilung wäre auch mit früherer korrekter Einordnung nicht möglich gewesen – doch die Art und Weise, wie Informationen weitergegeben wurden, ließ Angehörige in belastender Ungewissheit zurück. In einer Situation wie dieser hatten weder der Patient noch die Angehörigen einen realistischen Spielraum, die medizinischen Abläufe selbst zu verändern. Das ist wichtig anzuerkennen.

Was Angehörige oder Begleitpersonen tun können

Auch wenn sich ein Krankheitsverlauf nicht immer beeinflussen lässt, gibt es Möglichkeiten, wie Angehörige für sich und den betroffenen Menschen eine Stimme einbringen können.

  • Bei schwerwiegenden Diagnosen – insbesondere bei Krebserkrankungen – ist es möglich, eine zweite ärztliche Meinung einzuholen. Krankenkassen sind in vielen Fällen verpflichtet, diese zu unterstützen. Eine solche Zweitmeinung kann helfen, die Diagnose und die vorgeschlagene Behandlung besser einzuordnen.
  • Angehörige können darum bitten, bei Aufklärungsgesprächen dabei zu sein und sich Notizen zu machen. Ein konkretes Beispiel für eine solche Bitte wäre: „Darf ich beim Gespräch dabei sein und mir Fragen aufschreiben, die wir gemeinsam besprechen?“ Viele Einrichtungen ermöglichen dies auf Nachfrage.
  • Wenn das Gefühl entsteht, dass Fragen nicht ausreichend beantwortet werden oder Informationen widersprüchlich sind, ist es möglich, gezielt nach einer Gesprächsmöglichkeit mit dem zuständigen Arzt oder der zuständigen Ärztin zu fragen – und diesen Wunsch schriftlich festzuhalten.
  • Bei einer unheilbaren Erkrankung kann frühzeitig das Gespräch über palliative Versorgung (d. h. Behandlung, die nicht auf Heilung, sondern auf Lebensqualität und Linderung ausgerichtet ist) gesucht werden. Dieser Schritt lässt sich auch auf eigene Initiative ansprechen: „Welche Möglichkeiten gibt es, die verbleibende Zeit so angenehm wie möglich zu gestalten?“

Für die Zukunft: Was sich vorbereiten lässt

  • Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es, im Voraus festzulegen, wer im Falle einer eigenen Entscheidungsunfähigkeit medizinische Entscheidungen treffen darf. Sie kann beim Notar oder formlos schriftlich erstellt werden.
  • Eine Patientenverfügung hält persönliche Wünsche zur medizinischen Behandlung fest – etwa, ob lebensverlängernde Maßnahmen in bestimmten Situationen gewünscht sind oder nicht. Sie gibt Ärzt:innen und Angehörigen Orientierung.
  • Wichtige Befunde, Arztbriefe und Medikamentenlisten lassen sich in einer persönlichen Gesundheitsakte oder digital (z. B. in der elektronischen Patientenakte der Krankenkasse) sammeln. So können alle Beteiligten auf demselben Informationsstand sein.
  • Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose und unabhängige Beratung zu Rechten im Gesundheitswesen – auch für Angehörige. Sie ist erreichbar unter 0800 011 77 22 (kostenlos, montags bis freitags).

Sie sind nicht allein

Erfahrungen wie diese können tief nachwirken – der Wunsch nach Aufklärung und danach, dass anderen Familien ähnliches erspart bleibt, ist ein verständlicher und wertvoller Impuls. Auf mehr-patientensicherheit.de und bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) finden Betroffene und Angehörige Unterstützung, Informationen und die Möglichkeit, eigene Erlebnisse anonym zu schildern – damit aus individuellen Erfahrungen gemeinsames Wissen werden kann.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 50-69 Jahre
Art der Einrichtung:Pflege, Stationäre Langzeitpflege (Pflegeheim), Ambulante Praxis, Krankenhaus, Notaufnahme, sonstiger Bereich
Geschlecht: männlich

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