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2026-064

brutal durchgefühte Zwangsmedikation aufgrund von Fehldiagnose

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Fallbeschreibung:

Zwangsmedikation in der Psychiatrie: Fehldiagnose und fehlende Aufklärung

Ich bin vor 30 Jahren durch meine Leiblichen Eltern ohne Gerichtsbeschluss in eine Psychiatrische Klinik Zwangseingewiesen.Ich habe eine Handvoll Tabletten bekommen(40 mg Haldol/Tag) habe die Hand umgedreht und gefragt was sind das für Medikamente? Daraufhin wurde ich Überwältigt, die Hose vom Gesäß gerissen und gewaltsam eine Dapotum Depotspritze Verabreicht. Ein Pfleger hat nachgetreten mit den Worten:“Depotspritze ist wie Fettaugen auf der Suppe“.
Niemand hat mich aufgeklärt was das für
Medikamente sind und was für eine Erkrankung Diagnostiziert wurde (hebephrene Schizophrenie);BEI DER Diagnosestellung wurde meine Behinderung partielle Trisomie, jahrelange Misshandlungen durch Mitschüler nicht berücksichtigt. Die Medikamentennahmen und die Diagnose habe ich im Nachhinein im Arztbrief gelesen den Jahre nach der Behandlung mein ambulanter Arzt angefordert hat.

Gut gelaufen:

Das ich den Träger der Psychiatrie erfolgreich aus meinem Leben heraushalten kann.

Schlecht gelaufen:

Leichtfertig gestellte Schizophreniediagnose; Vermutung Einwilligungsunfaehigkeit aufgrund wahrscheinlich falscher Schizophreniediagnose,Z wangsmedikation mit massivem Gewalteinsatz aufgrund vermuteter Medikamentenverweigerung.

Verbesserungsvorschläge:

Bei einem Notfall Sollte mich der Rettungsdienst in ein Krankenhaus eines anderen Trägers fahren,das ich weiterhing diese Klinik aus meinem Leben heraushalten kann

Weitere Infos:

Ist es möglich nach 30 Jahren noch Schadenersatz zu fordern?

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Was diese Person erlebt hat, war ein schwerwiegender Eingriff in ihre körperliche Unversehrtheit und ihre Würde – und das in einem Alter, in dem besonderer Schutz besonders wichtig gewesen wäre. Situationen wie diese, in denen eine psychiatrische Behandlung ohne ausreichende Aufklärung, ohne Beteiligung der betroffenen Person und mit körperlicher Gewalt durchgeführt wird, hinterlassen tiefe Spuren.

In diesem Fall gab es für die betroffene Person keinen realistischen Spielraum, das Geschehen aufzuhalten oder zu beeinflussen. Sie war minderjährig, wurde durch Eltern eingewiesen, stand unter massivem körperlichem Druck und erhielt keinerlei Informationen über Diagnose oder Medikamente. Das ist wichtig anzuerkennen: Das Versagen lag nicht bei ihr.

Was Betroffene und Angehörige für die Zukunft wissen können

  • Bei einer psychiatrischen Aufnahme – ob freiwillig oder unfreiwillig – besteht grundsätzlich ein Recht auf Aufklärung über Diagnose und geplante Behandlung. Es ist möglich, ausdrücklich danach zu fragen: „Welche Diagnose wurde gestellt, und welche Medikamente erhalte ich zu welchem Zweck?“
  • Wer eine Zwangsmaßnahme erlebt hat oder befürchtet, kann die Beschwerdestelle der psychiatrischen Einrichtung oder eine unabhängige Patientenberatung kontaktieren – auch im Nachhinein.
  • Es ist möglich, in einer psychiatrischen Krisenplanung (auch „Behandlungsvereinbarung“ oder „Patientenverfügung für psychiatrische Situationen“ genannt) im Voraus festzulegen, welche Behandlungen man ablehnt oder bevorzugt – und in welche Einrichtung man im Notfall gebracht werden möchte.
  • Wer – wie die betroffene Person in diesem Fall – eine bestimmte Einrichtung aus nachvollziehbaren Gründen ausschließen möchte, kann dies schriftlich in einer solchen Krisenplanung festhalten und dem Rettungsdienst sowie dem eigenen Arzt oder der eigenen Ärztin mitgeben.

Für die Zukunft: Was sich vorbereiten lässt

  • Eine psychiatrische Patientenverfügung oder Behandlungsvereinbarung aufsetzen – darin können bevorzugte Kliniken, abgelehnte Maßnahmen und Vertrauenspersonen benannt werden.
  • Eine Vertrauensperson oder rechtliche Betreuungsperson benennen, die im Krisenfall die eigenen Interessen vertreten kann.
  • Die eigene Krankenakte anfordern – das ist als Patient oder Patientin ein Recht, das jederzeit ausgeübt werden kann, auch Jahre nach einer Behandlung.
  • Bei Fragen zu Rechten, Entschädigung oder rechtlichen Möglichkeiten kann die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) eine erste kostenlose Orientierung bieten – telefonisch oder online unter www.patientenberatung.de.

Sie sind nicht allein

Erfahrungen wie diese verdienen Gehör – und es gibt Stellen, die zuhören und unterstützen. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät kostenlos zu Patientenrechten, auch bei länger zurückliegenden Ereignissen; das Beratungstelefon ist erreichbar unter 0800 011 77 22 (kostenlos, Mo–Fr 8–22 Uhr, Sa 8–18 Uhr). Wenn Sie Ihre Erfahrung mit anderen teilen möchten, damit das Gesundheitssystem daraus lernen kann, ist eine Meldung auf mehr-patientensicherheit.de jederzeit möglich.

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 15-18 Jahre
Art der Einrichtung:Krankenhaus
Geschlecht: männlich

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Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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