2024-212
Falsche Palliativverordnung in der Sterbephase
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Mein Vater benötigte in seiner Sterbephase in vollstationärer Pflege Palliativversorgung. Er aß und trank seit einigen Tagen nicht mehr. Nach Aussage der Pfleger konnte er nicht mehr schlucken, orale Medikamentengabe somit unmöglich. Zudem beschrieben die Pfleger Schmerzen des Bewohners bei Lagerung und Körperpflege. Die für das Pflegeheim zuständigen Ärzte waren nicht erreichbar (Urlaub, Krankheit. Keine Vertretung).
Die gerufene KV-Ärztin verordnete Morphin- Tabletten (!) auf rosa „Normalrezept“; gleich zwei substanzielle Fehler. Die dringend notwendige Versorgung mit Morphin verzögerte sich dadurch erheblich.
Ein Foto des Rezeptes liegt vor.
Die Sterbephase eines nahestehenden Menschen mitzuerleben ist eine der schwersten Erfahrungen, die Angehörige durchleben können. Wenn in dieser Zeit die notwendige medizinische Versorgung nicht reibungslos funktioniert, ist das für alle Beteiligten eine außerordentliche Belastung.
In vollstationären Pflegeeinrichtungen kann es vorkommen, dass die regulär zuständigen Ärztinnen und Ärzte nicht erreichbar sind – etwa durch Urlaub oder Krankheit – und keine ärztliche Vertretung sichergestellt wurde. In solchen Situationen wird häufig der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) gerufen. Ärztinnen und Ärzte im Bereitschaftsdienst sind jedoch nicht notwendigerweise mit den Besonderheiten der Palliativversorgung – also der medizinischen Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen – vertraut. Dazu gehören beispielsweise spezielle Verordnungsregeln für starke Schmerzmittel wie Morphin, das als sogenanntes Betäubungsmittel einem besonderen Rezeptformular unterliegt, sowie die Tatsache, dass Tabletten für Menschen, die nicht mehr schlucken können, keine geeignete Verabreichungsform darstellen. Verzögerungen bei der Schmerzversorgung in der Sterbephase können die Situation für den sterbenden Menschen und seine Angehörigen erheblich verschlechtern. In einem Fall wie diesem hatten weder der Betroffene noch seine Angehörigen einen realistischen Handlungsspielraum, um das Geschehen in dem Moment selbst zu verändern – das ist wichtig anzuerkennen.
Auch wenn sich eine akute Situation wie diese im Moment selbst kaum beeinflussen lässt, gibt es Möglichkeiten, die Weichen im Vorfeld zu stellen oder sich als Angehörige aktiv einzubringen.
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose und unabhängige Beratung für Patientinnen, Patienten und Angehörige – auch zu Fragen rund um Palliativversorgung und Ihre Rechte in der Pflege. Auf mehr-patientensicherheit.de können Sie Ihre Erfahrungen anonym teilen und damit dazu beitragen, dass ähnliche Situationen künftig besser aufgefangen werden.
Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt.
Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:
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