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2024-651

Keine ausreichende Auskunft über Behandlung und Tod einer Seniorin im Krankenhaus

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Fallbeschreibung:

Kommunikationsprobleme im Krankenhaus: Tod einer Seniorin

Liebe MitarbeiterInnen,

meine über 90 jährige Mutter wurde wegen einer kurzen Synkope in ein Krankenhaus eingewiesen und verstarb einige Tage später.

Sie war bis zu dieser Einweisung am Rollator mobil, wohnte mit Unterstützung allein in einer kleinen Wohnung und kochte sich noch täglich ihr eigenes Essen.

Nach der Einweisung bemühte ich mich, Auskunft über ihren Gesundheitszustand zu bekommen, wobei mir auffiel, dass nicht entsprechend ihres mitgegebenen Anamnesebogens gehandelt wurde (Ein Antibiotikum wurde trotz angegebener Unverträglichkeit verordnet).

Die behandelnden Ärzte?/der behandelnde Arzt wechselten, waren teils wegen Sprachschwierigkeiten schwer zu verstehen, wussten meist nicht, wer meine Mutter war, suchten ihre Akte im PC und die Auskünfte bezüglich ihrer Entlassung waren widersprüchlich. Dann sollte sie verlegt werden (geriatrische Station?Kurzzeitpflege?) und verstarb.

Seit ihrer Todesnacht bemühe ich mich um nachvollziehbare Informationen über den Behandlungsverlauf, die Umstände ihres Todes und um einen Arztbrief.

Das Ergebnis war eine wenig aussagefähige Kurzfassung eines Arztbriefes und ein ausführlicher Arztbrief von einer anderen Patientin der Klinik.

Nach vielen weiteren Bemühungen meinerseits, bekam ich dann scheibchenweise einige Untersuchungsbefunde, woraufhin ich anliegenden Brief an die Klinik schrieb.

Leider bekomme ich auf diesen wichtigen Brief keine Antwort.
Meine Frage an Sie: „Können Sie mich bei der Beantwortung meiner Fragen durch die behandelnden Ärzte unterstützen?“ Antworten wären für uns Kinder der Verstorbenen sehr wichtig.

Gleichzeitig könnten durch diese Arbeiten evtl. einige Abläufe in der Klinik verbessert werden, z. B. dass mitgegebene Unterlagen (Anamnese, Patiententestament) der Patienten gesichtet werden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung,

Gut gelaufen:

Nach Aussagen meines Bruders soll die Begegnung mit dem Personal freundlich gewesen sein.

Schlecht gelaufen:

Die Kommunikation, die mangelnde Kenntnisnahme wichtiger Unterlagen (z.B. Patiententestament, Anamnesebogen, Medikamentenunverträglichkeiten, Vorerkrankungen), nach jetzigem Wissensstand wohl auch eine unzureichende ärztliche Behandlung.

Verbesserungsvorschläge:

Kommunikation, Kenntnisnahme von wichtigen Unterlagen (z.B. Patiententestament, Anamnesebogen, Medikamentenunverträglichkeiten, Vorerkrankungen), bestmögliche und sorgfältige Behandlung aller Patienten, auch der älterer.

Weitere Infos:

Folgende wichtige Fragen wurden aus dem Brief extrahiert: Weshalb wurde initial ein Antibiotikum gegeben, obwohl in dem Anamneseblatt extra rot gekennzeichnet unter Allergien und Unverträglichkeiten dieses Antibiotikum, aufgeführt wurde? Warum wurde trotz Vorliegen eines Patiententestaments eine Reanimation durchgeführt? Warum wurden die Angehörigen nicht angerufen (sie waren die ganze Zeit erreichbar)?

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Den Verlust eines geliebten Menschen zu verarbeiten ist schwer genug – noch schwerer wird es, wenn offene Fragen über die Behandlung und die letzten Stunden bleiben. Viele Angehörige erleben nach einem Todesfall im Krankenhaus, dass Informationen nur schwer zugänglich sind, Dokumente fehlen oder Auskünfte widersprüchlich bleiben.

In einer Situation wie dieser – mit einem raschen, unerwarteten Verlauf, mehrfach wechselndem Personal und erschwerter Kommunikation – gab es für Angehörige keinen realistischen Spielraum, in den laufenden Behandlungsprozess einzugreifen. Das ist wichtig anzuerkennen. Die Fragen, die jetzt bleiben, sind deshalb vollständig berechtigt.

Was Angehörige und Begleitpersonen tun können

Für alle, die sich in einer ähnlichen Situation um Auskunft bemühen, gibt es konkrete Wege, die weiterhelfen können:

  • Recht auf Akteneinsicht nutzen: Nach deutschem Recht (§ 630g BGB) haben Patient:innen – und nach dem Tod deren Erben oder bevollmächtigte Angehörige – das Recht auf vollständige Einsicht in die Patientenakte. Es ist möglich, dies schriftlich und formal bei der Krankenhausleitung oder dem Patientenrechtebeauftragten der Einrichtung zu beantragen. Eine Formulierung wie „Ich beantrage gemäß § 630g BGB die vollständige Einsicht in die Krankenakte meiner verstorbenen Mutter“ kann dabei helfen, das Anliegen klar zu benennen.
  • Unabhängige Beratung in Anspruch nehmen: Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät kostenlos zu Patientenrechten – auch in Fragen rund um Akteneinsicht, Behandlungsfehler und den Umgang mit Einrichtungen. Eine Kontaktaufnahme ist telefonisch und online möglich.
  • Gutachterkommissionen oder Schlichtungsstellen einschalten: Bei konkreten Hinweisen auf Behandlungsfehler – etwa die Gabe eines als unverträglich dokumentierten Medikaments – ist es möglich, sich an die Gutachterkommission oder Schlichtungsstelle der zuständigen Ärztekammer zu wenden. Diese Stellen prüfen Behandlungsverläufe unabhängig und kostenfrei für Betroffene.
  • Alle eigenen Schritte schriftlich dokumentieren: Es empfiehlt sich, alle Anfragen, Antworten und Gespräche mit der Einrichtung schriftlich festzuhalten – mit Datum und Inhalt. Das sichert den eigenen Überblick und kann bei weiteren Schritten wichtig sein.

Für die Zukunft: Was sich vorbereiten lässt

  • Wichtige Dokumente wie Patientenverfügung (früher: Patiententestament), Vorsorgevollmacht und Medikamentenliste können mehrfach kopiert und bei jedem Krankenhausaufenthalt aktiv übergeben – und die Übergabe schriftlich bestätigt – werden.
  • Angehörige können bereits im Vorfeld klären, wer im Ernstfall als Ansprechperson benannt ist, und sicherstellen, dass die Erreichbarkeit im Krankenhaus hinterlegt ist.
  • Es ist möglich, beim Aufnahmegespräch ausdrücklich darauf hinzuweisen, welche Dokumente vorliegen – und zu fragen, wer im Behandlungsteam dafür verantwortlich ist, diese zu sichten.
  • Eine Vorsorgevollmacht gibt einer Vertrauensperson das rechtliche Mandat, auch in medizinischen Krisensituationen Auskunft zu erhalten und Entscheidungen zu begleiten – das lässt sich in ruhigen Zeiten vorbereiten.

Sie sind nicht allein

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) steht Angehörigen in genau solchen Situationen kostenlos zur Seite – erreichbar unter 0800 011 77 22 (kostenfrei, Mo–Fr 8–22 Uhr, Sa 8–18 Uhr) sowie online unter patientenberatung.de. Auf mehr-patientensicherheit.de können Erfahrungen wie diese anonym gemeldet werden – damit ähnliche Situationen in Zukunft seltener werden.

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 80+ Jahre
Art der Einrichtung:Normalstation, Krankenhaus
Geschlecht: weiblich

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Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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