2026-020
Verfallene Medikamente (Botox, Hyaluron)
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Arzt ist in verschiedenen Kosmetikstudios tätig und behandelt mit abgelaufenen Produkten
Es ist ein beunruhigender Gedanke: Man vertraut sich für eine ästhetische Behandlung in professionelle Hände – und erfährt möglicherweise erst im Nachhinein, dass dabei abgelaufene Produkte eingesetzt wurden. Solche Situationen kommen vor, auch wenn sie selten berichtet werden, und sie können das Vertrauen in eine Behandlung erheblich erschüttern.
Ästhetische Behandlungen wie Injektionen mit Botulinumtoxin (umgangssprachlich „Botox“, ein Mittel zur vorübergehenden Entspannung von Muskeln) oder Hyaluronsäure (ein Füllmaterial, das z. B. Falten oder Volumenverlust ausgleichen soll) werden in Deutschland sowohl in Arztpraxen als auch in sogenannten Kosmetikstudios angeboten. In diesem Fall war ein Arzt in verschiedenen solcher Studios tätig und verwendete dabei Produkte, deren Haltbarkeitsdatum bereits abgelaufen war. Abgelaufene Medizinprodukte und Arzneimittel können in ihrer Wirksamkeit eingeschränkt sein oder ein erhöhtes Risiko für unerwünschte Reaktionen mit sich bringen.
Wer eine solche Behandlung plant oder bereits in Anspruch nimmt, kann sich auf verschiedene Weisen aktiv informieren und absichern.
Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt.
Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:
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Die Betriebskrankenkassen:
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