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2026-020

Verfallene Medikamente (Botox, Hyaluron)

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Fallbeschreibung:

Verfallene Medikamente in Kosmetikstudios – Patientensicherheit

Arzt ist in verschiedenen Kosmetikstudios tätig und behandelt mit abgelaufenen Produkten

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Verbesserungsvorschläge:

Keine Angaben

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Es ist ein beunruhigender Gedanke: Man vertraut sich für eine ästhetische Behandlung in professionelle Hände – und erfährt möglicherweise erst im Nachhinein, dass dabei abgelaufene Produkte eingesetzt wurden. Solche Situationen kommen vor, auch wenn sie selten berichtet werden, und sie können das Vertrauen in eine Behandlung erheblich erschüttern.

Ästhetische Behandlungen wie Injektionen mit Botulinumtoxin (umgangssprachlich „Botox“, ein Mittel zur vorübergehenden Entspannung von Muskeln) oder Hyaluronsäure (ein Füllmaterial, das z. B. Falten oder Volumenverlust ausgleichen soll) werden in Deutschland sowohl in Arztpraxen als auch in sogenannten Kosmetikstudios angeboten. In diesem Fall war ein Arzt in verschiedenen solcher Studios tätig und verwendete dabei Produkte, deren Haltbarkeitsdatum bereits abgelaufen war. Abgelaufene Medizinprodukte und Arzneimittel können in ihrer Wirksamkeit eingeschränkt sein oder ein erhöhtes Risiko für unerwünschte Reaktionen mit sich bringen.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer eine solche Behandlung plant oder bereits in Anspruch nimmt, kann sich auf verschiedene Weisen aktiv informieren und absichern.

  • Vor der Behandlung ist es möglich, direkt nach dem verwendeten Produkt zu fragen – etwa: „Können Sie mir zeigen, welches Präparat Sie verwenden, und darf ich das Haltbarkeitsdatum auf der Verpackung sehen?“ Seriöse Behandelnde werden diese Frage ohne Zögern beantworten.
  • Es kann hilfreich sein, sich vorab über die Zulassung der Behandlungseinrichtung zu informieren. Ärztliche Leistungen wie Injektionen mit Botulinumtoxin oder Hyaluronsäure dürfen in Deutschland ausschließlich von approbierten Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden – die Approbation (staatliche Zulassung zur Ausübung des Arztberufs) lässt sich auf Nachfrage vorzeigen.
  • Wenn etwas während oder nach einer Behandlung ungewöhnlich erscheint – etwa unerwartete Reaktionen an der Haut oder ein ungutes Gefühl hinsichtlich der verwendeten Materialien –, ist es möglich, medizinischen Rat einzuholen und das Erlebte zu dokumentieren (z. B. durch Fotos oder schriftliche Notizen mit Datum).
  • Auffälligkeiten wie der Verdacht auf den Einsatz abgelaufener Produkte können bei der zuständigen Ärztekammer oder den Behörden für Medizinproduktesicherheit gemeldet werden – das trägt dazu bei, andere Betroffene zu schützen.

Worauf Sie achten können

  • Lassen Sie sich vor einer Behandlung den Namen und das Haltbarkeitsdatum des verwendeten Produkts zeigen – das ist Ihr gutes Recht als Patient:in.
  • Fragen Sie, ob die behandelnde Person approbierte Ärztin oder approbierter Arzt ist, und lassen Sie sich das im Zweifelsfall bestätigen.
  • Achten Sie auf eine professionelle Umgebung: Originalverpackungen, hygienische Aufbewahrung der Produkte und transparente Aufklärung vor dem Eingriff sind Zeichen einer sorgfältigen Praxis.
  • Wenn ein ungutes Gefühl entsteht – sei es vor, während oder nach der Behandlung –, ist es möglich, die Behandlung zu unterbrechen oder abzulehnen und eine zweite Meinung einzuholen.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: Keine Angabe
Art der Einrichtung:anderer Bereich
Geschlecht: keine Angabe

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