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2024-1127

Fehlender Datenschutz

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Fallbeschreibung:

Datenschutz in der Praxis: Patientenakten offen einsehbar

Es lagen Patientenakten offen auf dem Tresen am Empfang, sodass die gesamte Außenseite mit allen Post-its zu lesen war und es ein leichtes wäre eine mitzunehmen. Außerdem wurde ich in das Behandlungszimmer gesetzt, mit einem entsperrten PC, der Zugriff auf alle Akten gewährt und 15 Minuten alleine gelassen. Mehr als genug Zeit, um die gesamte Datenbank zu kopieren.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Verbesserungsvorschläge:

PC beim Verlassen des Raumes sperren und Akten nicht auf den Tresen legen!

Weitere Infos:

Mit Einführung der EPA wird das Problem mit dem entsperrten PC noch viel größer, weil so dann nicht nur die Daten aus der Praxis lesbar wären, sondern unter Umständen die gesamte Krankenhistorie.

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Wer eine Arztpraxis aufsucht, vertraut dieser Einrichtung sehr persönliche Informationen an – und erwartet zu Recht, dass diese geschützt bleiben. Wenn Patientenakten offen einsehbar auf dem Empfangstresen liegen oder ein Computer mit Zugang zu Patientendaten unbeaufsichtigt und entsperrt in einem Behandlungszimmer zugänglich ist, können Unbefugte Einblick in hochsensible Daten erhalten – ohne dass Betroffene davon etwas wissen oder es verhindern können.

Solche Situationen entstehen häufig nicht aus Gleichgültigkeit, sondern im hektischen Praxisalltag – dennoch stellen sie ein ernstes Risiko für den Datenschutz, also den Schutz persönlicher und medizinischer Informationen, dar. Mit der geplanten Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA), in der künftig die gesamte Krankenhistorie digital gespeichert wird, kann das Risiko bei ungesicherten Geräten noch größer werden.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer eine solche Situation bemerkt, hat mehrere Möglichkeiten, darauf zu reagieren – ganz nach eigenem Ermessen und Wohlbefinden.

  • Es ist möglich, das Praxisteam direkt und freundlich auf die Situation hinzuweisen – zum Beispiel mit den Worten: „Mir ist aufgefallen, dass der Computer im Behandlungszimmer noch entsperrt ist – ich wollte das kurz melden.“ Solche Hinweise werden von vielen Praxen als hilfreiche Rückmeldung wahrgenommen.
  • Wer lieber keinen direkten Kontakt sucht, kann die Beobachtung im Nachgang schriftlich an die Praxis rückmelden – etwa per E-Mail oder über ein Kontaktformular.
  • Bei wiederholten oder schwerwiegenden Datenschutzmängeln ist eine Meldung bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes möglich. Diese Behörden nehmen Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern entgegen und gehen ihnen nach.
  • Auch eine anonyme Meldung – zum Beispiel über ein Patientensicherheitsportal – kann dazu beitragen, dass andere von solchen Risiken erfahren und das Bewusstsein in Praxen gestärkt wird.

Worauf Sie achten können

  • Sind Patientenunterlagen am Empfang so abgelegt, dass Unbefugte sie nicht einsehen können?
  • Ist ein Computer, der allein im Behandlungszimmer zugänglich ist, gesperrt oder ausgeschaltet?
  • Gibt es in der Praxis einen sichtbaren Hinweis auf eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten, an die oder den man sich wenden kann?
  • Fühlen Sie sich wohl dabei, Ihre Beobachtung zu melden – und wissen Sie, an wen Sie sich dabei wenden können?

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 15-29 Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht: keine Angabe

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