2025-309
gefährliche postCOVID Behandlung
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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich einen Vorgang zur Prüfung durch die Ärztekammer anzeigen, da aus meiner Sicht erhebliche Zweifel an der fachlichen Angemessenheit sowie an der ordnungsgemäßen Aufklärung und Indikationsstellung einer Patientin bestehen.
Die betreffende Patientin leidet an einem ausgeprägten Post-COVID-Syndrom mit Belastungsintoleranz, postexertioneller Malaise und rezidivierenden postinfektiösen Dekompensationen. Nach meiner Kenntnis wurden bei einer hausärztlichen Allgemeinmedizinpraxis mindestens fünf therapeutische Apheresen durchgeführt bzw. veranlasst, teilweise in kurzer zeitlicher Abfolge. Eine fachlich qualifizierte Indikationsstellung oder Dokumentation eines konkreten immunologischen oder nephrologischen Krankheitsbildes, das eine Apherese rechtfertigen würde, liegt nicht vor. Eine Aufklärung über den Charakter eines individuellen Heilversuchs, die Evidenzlage sowie über Risiken und Alternativen wurde der Patientin nach eigener Aussage nicht gegeben. Eine Überweisung oder Empfehlung zur Vorstellung in einem spezialisierten Post-COVID- oder Studienzentrum erfolgte ebenfalls nicht.
Zusätzlich wurde der Patientin von demselben Kollegen eine niedrig dosierte Rituximab-Therapie (100 mg) vorgeschlagen, obwohl für Rituximab bei Post-COVID-Syndrom keinerlei Evidenz existiert, keine Zulassung besteht und ein potenziell erhebliches Risiko für prolongierte Infektionen, Hypogammaglobulinämie und schwere COVID-Verläufe bekannt ist. Auch hier erfolgte den Angaben nach weder eine adäquate Aufklärung über Risiken noch eine Abgrenzung zu zugelassenen Indikationen oder aktuellen fachgesellschaftlichen Empfehlungen. Die Empfehlung zur Anwendung eines potenziell hochrisikobehafteten Biologikums bei einer nicht zugelassenen Indikation durch einen nicht rheumatologisch oder immunologisch spezialisierten Kollegen erscheint aus meiner Sicht fachlich nicht vertretbar.
Nach meinem Eindruck handelt es sich sowohl bei der wiederholten Apherese als auch bei der geplanten Rituximab-Behandlung um Maßnahmen, die außerhalb des regulären Kompetenzbereichs der Allgemeinmedizin liegen und eindeutig in den Verantwortungsbereich spezialisierter Fachzentren fallen. Dies gilt insbesondere, da therapeutische Aphereseverfahren sowie Off-Label-Biologika-Therapien bei Post-COVID-Erkrankungen ausschließlich in kontrollierten Rahmenbedingungen und in dafür qualifizierten Studienzentren erfolgen sollten.
Ich bitte die Ärztekammer um Prüfung, ob hier gegen die ärztliche Sorgfaltspflicht, geltende Qualitätsstandards und die notwendigen Anforderungen an die Aufklärung, Qualifikation und Indikationsstellung verstoßen wurde. Ziel meiner Meldung ist der Schutz der Patientensicherheit sowie die Sicherstellung, dass komplexe immunologische Therapien nur in den hierfür vorgesehenen Strukturen und unter fachärztlicher Expertise erfolgen.
Wenn jemand an einer schweren chronischen Erkrankung leidet und bisher kaum wirksame Behandlungsoptionen erhalten hat, ist der Wunsch nach Hilfe – auch abseits etablierter Wege – mehr als verständlich. Gerade beim Post-COVID-Syndrom (Beschwerden, die nach einer COVID-19-Erkrankung dauerhaft bestehen bleiben) ist die Verzweiflung häufig groß, weil die Erkrankung komplex ist und die Versorgungslage vielerorts noch lückenhaft.
In diesem Fall wurden Behandlungen durchgeführt oder geplant, die medizinisch als besonders erklärungsbedürftig einzustufen sind: die therapeutische Apherese (ein Blutreinigungsverfahren, bei dem bestimmte Bestandteile des Blutes herausgefiltert werden) sowie eine Therapie mit Rituximab (ein Medikament, das gezielt in das Immunsystem eingreift und für Post-COVID nicht zugelassen ist). Beide Verfahren können erhebliche Risiken mit sich bringen. Der Bericht legt nahe, dass eine umfassende Aufklärung über Nutzen, Risiken und Alternativen nicht in dem Umfang stattgefunden hat, wie es bei solchen Maßnahmen notwendig wäre.
Wer mit einem ähnlichen Angebot konfrontiert wird, kann sich vorab einige Fragen stellen und gezielt nachfragen – das ist ein berechtigtes Recht jeder Patientin und jedes Patienten.
Wer unsicher ist, ob eine Behandlung angemessen war, oder wer Unterstützung bei der Einordnung einer Situation sucht, kann sich kostenlos und neutral an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden. Eigene Erfahrungen – ob positiv oder negativ – lassen sich außerdem auf mehr-patientensicherheit.de anonym melden und tragen so dazu bei, die Versorgung für alle zu verbessern.
Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt.
Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:
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Die Betriebskrankenkassen:
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Patient:innen und Angehörige,
Vielen Dank für Ihre wichtigen Meldungen. Unser System ist aufgrund der zahlreichen Eingänge im Moment an der Belastungsgrenze. Es ist daher zur Zeit nicht möglich, eine Meldung abzugeben. Wir arbeiten daran, das Problem zu lösen. Bitte versuchen Sie es in wenigen Stunden wieder.
Vielen Dank für Ihr Verständnis, Ihr Mehr-Patientensicherheit-Team