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2025-284

vermuteter Behandlungsfehler und fehlende Aufklärung bei Katarakt-OP

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Fallbeschreibung:

Katarakt-OP: Aufklärungsmängel und bleibender Sehschaden

Da meine Sehkraft etwas schlechter geworden ist, habe ich dies bei meiner jährlichen Augenkontrolle angesprochen und um eine neue Brille nachgefragt.
Es wurde mir gesagt, dass eine Brille die Sehkraft nicht verbessern würde, sondern dies nur durch OP geschehen könnte. Mir wurde eine Cat-Broschüre mitgegeben mit dem Hinweis, diese gründlich durchzulesen und die entsprechenden Formulare auszufüllen.
Weitere Aufklärungen habe ich zu keinem Zeitpunkt erhalten. Dies war einleuchtend für mich, da ich auch das entsprechende Alter (damals 75 Jahre) hatte, Es hatten sich für mich auch keine Fragen ergeben,
Es erfolgte die Katarakt-OP. Mir kam damals schon die Sache seltsam vor, Es waren 2 Personen am Werk, eine männliche, die operiert hat, und eine weibliche, die Anweisungen gab. Ab diesem Zeitpunkt konnte ich nur noch verschwommen sehen, konnte nicht mit diesem Auge lesen und auch keine Gesichter erkennen. Bei den augenärztlichen Untersuchungen wurde immer von Hornhauttrübung gesprochen und ich sollte zuwarten.
Als ich dann gar nichts mehr sehen konnte, wurde ich nach meiner Rückkehr vom Augenarzt wegen Netzhautablösung in die Augenklinik überwiesen. Es wurde dies dann operiert. Bei den nachfolgenden Kontrollen wurde mir noch nichts von einem bleibenden Schaden gesagt. Erst einige Zeit später wurde ich darauf hingewiesen, dass es sich um einen bleibenden Schaden handelt, da Zellen abgestorben sind.
Da ich der Meinung war, dass es bei der OP zu einem Fehler gekommen ist, habe ich über meine Krankenkasse einen Behandlungsfehler reklamiert. Mein Problem wurde an den medizinischen Dienst weitergeleitet, der in einer Stellungnahme festgestellt hat, dass kein Behandlungsfehler vorlag.
Allerdings habe ich in dieser Stellungnahme gelesen, dass in der Patientenakte Aufklärungen dokumentiert waren, die nie stattgefunden haben. Daraufhin habe ich meine Patientenakte angefordert und feststellen müssen, dass tatsächlich ausführliche Aufklärungsgespräche dokumentiert waren. Diese haben nie stattgefunden. Wenn ich diese Aufklärungen erhalten hätte, hätte ich mich niemals für die OP entschieden.

Das Gutachten des medizinischen Dienstes bezog sich ausschliesslich auf die Ausführungen des behandelnden Arztes. Es wurde auch kein OP-Bericht erstellt.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Verbesserungsvorschläge:

Keine Angaben

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Eine Operation, die das Sehvermögen dauerhaft verschlechtert statt verbessert – das ist eine außerordentlich belastende Erfahrung. Wenn danach zusätzlich das Gefühl entsteht, nicht ausreichend informiert worden zu sein und keinen Gehör zu finden, kann das das Vertrauen in das Gesundheitssystem tief erschüttern.

Der geschilderte Fall zeigt, wie folgenreich eine Augenoperation verlaufen kann – und wie schwierig es im Nachhinein sein kann, die eigene Sichtweise in einem Prüfverfahren zur Geltung zu bringen. Aufklärung vor einer Operation (das heißt: ein persönliches Gespräch über Risiken, Alternativen und mögliche Folgen) ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Ein Informationsblatt allein gilt rechtlich nicht als ausreichende Aufklärung.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer vor einem ähnlichen Eingriff steht oder sich in einer vergleichbaren Lage befindet, kann auf verschiedene Wege zurückgreifen, um die eigene Sicherheit zu stärken.

  • Ein Aufklärungsgespräch aktiv einfordern: Vor jeder Operation ist ein persönliches Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt möglich – und gesetzlich vorgesehen. Wer nur ein Informationsblatt erhält, kann nachfragen: „Ich würde die Risiken und Alternativen gerne noch einmal persönlich mit Ihnen besprechen, bevor ich unterschreibe.“
  • Alternativen erfragen: Es ist möglich, bei jedem Eingriff zu fragen, welche anderen Behandlungsmöglichkeiten es gibt – auch wenn diese vielleicht weniger wirksam sind. Die Entscheidung liegt immer bei der betroffenen Person.
  • Eine zweite Meinung einholen: Bei planbaren Operationen, also solchen, die nicht sofort notwendig sind, ist das Einholen einer zweiten ärztlichen Meinung eine anerkannte Möglichkeit. Krankenkassen sind in vielen Fällen verpflichtet, dabei zu unterstützen.
  • Eigene Notizen führen: Es ist möglich, Gesprächsinhalte, Termine und Zusagen selbst schriftlich festzuhalten – zum Beispiel: Datum, wer anwesend war, was besprochen wurde. Diese Aufzeichnungen können bei späteren Fragen hilfreich sein.

Was zu tun ist, wenn Unstimmigkeiten in der Patientenakte auftauchen

Wer den Eindruck hat, dass dokumentierte Inhalte nicht der Wirklichkeit entsprechen oder ein Prüfverfahren die eigene Sichtweise nicht ausreichend berücksichtigt hat, kann weitere Schritte in Betracht ziehen.

  • Patientenakte anfordern: Das Recht auf Einsicht in die eigene Patientenakte ist gesetzlich verankert (§ 630g BGB). Es ist möglich, vollständige Kopien zu verlangen – einschließlich OP-Berichten, Aufklärungsbögen und Verlaufsnotizen.
  • Unabhängige Beratung suchen: Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose, unabhängige Beratung bei Verdacht auf Behandlungsfehler – auch zur Frage, welche weiteren Schritte möglich sind.
  • Schlichtungsstellen einschalten: Die Landesärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen betreiben Schlichtungsstellen, die Behandlungsverläufe unabhängig vom medizinischen Dienst der Krankenkassen prüfen können.
  • Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen: Bei schwerwiegenden Folgen ist auch eine Beratung durch auf Medizinrecht spezialisierte Anwältinnen oder Anwälte möglich – viele bieten eine erste Einschätzung an.

Worauf Sie achten können

  • Vor einer planbaren Operation ein persönliches Gespräch über Risiken, Nutzen und Alternativen einfordern – ein Informationsblatt allein ersetzt dieses Gespräch nicht.
  • Datum, Gesprächspartner und besprochene Inhalte nach Aufklärungsgesprächen kurz selbst notieren.
  • Bei unerwarteten Komplikationen oder verschlechtertem Befund die behandelnde Praxis um eine schriftliche Einschätzung bitten und bei Unsicherheit zeitnah eine weitere Fachpraxis aufsuchen.
  • Bei Verdacht auf fehlerhafte Dokumentation: Die vollständige Patientenakte anfordern und sich unabhängig beraten lassen – zum Beispiel durch die UPD oder eine Schlichtungsstelle.

Sie sind nicht allein

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät kostenlos und vertraulich zu Fragen rund um Behandlungsfehler, Patientenrechte und mögliche nächste Schritte – erreichbar unter 0800 011 77 22 (kostenfrei, Mo–Fr 8–22 Uhr, Sa 8–18 Uhr). Wenn Sie eigene Erfahrungen teilen möchten, damit andere davon lernen können, ist eine anonyme Meldung auf mehr-patientensicherheit.de jederzeit möglich.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: keine Angabe
Alter: 70-79 Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht: weiblich

Vielen herzlichen Dank für Ihren wichtigen Fallbericht!

Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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