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2024-405

Patientenverfügung und OP

Fallbeschreibung:

Beim Aufnahmegespräch vor einer Operation habe ich dem untersuchenden Arzt eine Ausfertigung meiner Patientenverfügung übergeben. Diese wurde unbesehen weggesteckt und mir wurde erklärt, das sich sowieso niemand darum kümmern würde. Im gleichen Krankenhaus habe ich einem anderen Arzt davon erzählt. Dieser bestätigte mir, diese Nichtbeachtung sei tägliche Praxis, selbst wenn die Patienten die Verfügung auf ihre Brust tätowiert hätten. Wir beide einigten uns darauf, das solche Praxis widerwärtig sei. Im Anschluss wurde im TAPP Verfahren angeblich ein Leistenbruch operiert. Bei der Entlassungsuntersuchung hat jemand – der sich nicht einmal vorgestellt hat – richtig tief mit beiden Händen kraftvoll in der betroffenen Leiste herumgerührt. Ich war so erschüttert, das ich mich nicht einmal wehren konnte. In der Hoffnung vielleicht trotzdem Glück zu haben verliess ich das KH. Vom ersten Tag an hatte ich das sichere Gefühl, weiter – an gleicher Stelle – einen Leistenbruch zu haben. Dies wurde mir ein paar Wochen später von anderer Stelle bestätigt. In einem anderen Krankenhaus bin ich dann erneut operiert worden.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Siehe oben.

Verbesserungsvorschläge:

Es gibt Vorschriften, wer mit welcher Ausbildung was und wann operieren darf. Wenn diese eingehalten würden und die Operationen von Fachkundigen überwacht würden, wär m.E. schon manches zu verbessern.

Weitere Infos:

Allgemeine Sauberkeit in Warteräumen, Untersuchungsräumen und Stationsräumen waren in beiden Häusern grauenhaft vernachlässigt. Bei denen sollte man mal ein paar Auditoren aus der Pharmaindustrie vorbeischicken.
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Infos zum Fall:

Perspektive:

Patientin oder Patient

Alter:

50-69 Jahre

Art der EInrichtung:

Krankenhaus, sonstiger Bereich

Geschlecht:

männlich

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