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2024-405

Patientenverfügung und OP

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Fallbeschreibung:

Patientenverfügung ignoriert & Leistenbruch-OP fehlgeschlagen

Beim Aufnahmegespräch vor einer Operation habe ich dem untersuchenden Arzt eine Ausfertigung meiner Patientenverfügung übergeben. Diese wurde unbesehen weggesteckt und mir wurde erklärt, das sich sowieso niemand darum kümmern würde.
Im gleichen Krankenhaus habe ich einem anderen Arzt davon erzählt.
Dieser bestätigte mir, diese Nichtbeachtung sei tägliche Praxis, selbst wenn die Patienten die Verfügung auf ihre Brust tätowiert hätten. Wir beide einigten uns darauf, das solche Praxis widerwärtig sei.

Im Anschluss wurde im TAPP Verfahren angeblich ein Leistenbruch operiert.
Bei der Entlassungsuntersuchung hat jemand – der sich nicht einmal vorgestellt hat – richtig tief mit beiden Händen kraftvoll in der betroffenen Leiste herumgerührt.
Ich war so erschüttert, das ich mich nicht einmal wehren konnte.
In der Hoffnung vielleicht trotzdem Glück zu haben verliess ich das KH.
Vom ersten Tag an hatte ich das sichere Gefühl, weiter – an gleicher Stelle – einen Leistenbruch zu haben.

Dies wurde mir ein paar Wochen später von anderer Stelle bestätigt.
In einem anderen Krankenhaus bin ich dann erneut operiert worden.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Siehe oben.

Verbesserungsvorschläge:

Es gibt Vorschriften, wer mit welcher Ausbildung was und wann operieren darf. Wenn diese eingehalten würden und die Operationen von Fachkundigen überwacht würden, wär m.E. schon manches zu verbessern.

Weitere Infos:

Allgemeine Sauberkeit in Warteräumen, Untersuchungsräumen und Stationsräumen waren in beiden Häusern grauenhaft vernachlässigt. Bei denen sollte man mal ein paar Auditoren aus der Pharmaindustrie vorbeischicken.

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Eine Operation ist für viele Menschen eine belastende Situation – und das Vertrauen in das medizinische Team spielt dabei eine wichtige Rolle. Wenn persönliche Dokumente wie eine Patientenverfügung nicht die Beachtung erhalten, die ihnen rechtlich und menschlich zusteht, kann das das Vertrauen in die Versorgung erheblich erschüttern.

Eine Patientenverfügung ist ein rechtlich verbindliches Dokument, in dem Menschen im Voraus festlegen, welche medizinischen Maßnahmen sie wünschen oder ablehnen – für den Fall, dass sie sich nicht mehr selbst äußern können. Dass ein solches Dokument im Aufnahmegespräch nicht ernst genommen wird, ist keine Kleinigkeit: Es betrifft das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Person. Ähnlich können Situationen entstehen, in denen Eingriffe nicht das gewünschte Ergebnis bringen oder Nachuntersuchungen belastend erlebt werden – auch das ist eine Realität, mit der manche Patient:innen konfrontiert sind.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer sich auf eine Operation vorbereitet, kann an verschiedenen Stellen aktiv werden – vor, während und nach dem Aufenthalt.

  • Patientenverfügung aktiv einfordern: Es ist möglich, beim Aufnahmegespräch ausdrücklich zu fragen, wie mit der Patientenverfügung umgegangen wird und wer im Haus dafür zuständig ist. Eine Formulierung könnte sein: „Ich möchte sicherstellen, dass meine Patientenverfügung in meiner Akte dokumentiert ist und dem behandelnden Team vorliegt – können Sie mir bestätigen, dass das geschieht?“
  • Mehrere Ansprechpersonen ansprechen: Es kann hilfreich sein, die Patientenverfügung nicht nur einer Person zu übergeben, sondern auch der Stationsleitung oder dem ärztlichen Dienst – und dabei schriftlich festzuhalten, wem das Dokument wann ausgehändigt wurde.
  • Begleitperson einbeziehen: Eine Vertrauensperson, die beim Aufnahmegespräch dabei ist, kann wichtige Informationen mitverfolgen und – wenn nötig – auch eigenständig nachfragen oder einfordern, dass Dokumente beachtet werden.
  • Bei Beschwerden nach dem Eingriff frühzeitig eine zweite Meinung einholen: Wenn nach einer Operation das Gefühl besteht, dass das Ergebnis nicht stimmt, ist es möglich, zeitnah eine andere Einrichtung oder Fachperson aufzusuchen. Das ist kein Misstrauensakt, sondern ein legitimer Schritt zur eigenen Sicherheit.

Worauf Sie achten können

  • Fragen Sie beim Aufnahmegespräch aktiv nach, ob Ihre Patientenverfügung in der Krankenakte dokumentiert wurde.
  • Nehmen Sie die Patientenverfügung in mehrfacher Ausfertigung mit und behalten Sie selbst eine Kopie.
  • Wenn sich eine Person bei der Untersuchung nicht vorstellt, ist es möglich, höflich aber bestimmt nachzufragen: „Können Sie mir sagen, wer Sie sind und welche Funktion Sie haben?“
  • Beschwerden nach einem Eingriff, die von Beginn an anhalten, können Anlass sein, ärztlichen Rat an anderer Stelle einzuholen – möglichst mit allen verfügbaren Unterlagen aus der vorangegangenen Behandlung.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 50-69 Jahre
Art der Einrichtung:Krankenhaus, sonstiger Bereich
Geschlecht: männlich

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