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2025-162

Unzureichende Aufklärung & jahrelange Schmerzen – Brückeneingliederung im Oberkiefer fehl gelaufen

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Fallbeschreibung:

Zahnbrücke Oberkiefer: Fehlversorgung & Knochenverlust

Im Oberkiefer rechts habe ich eine Brücke erhalten.Mein vorletzter Backenzahn ist abgebrochen.Die Schmerzen fingen unmittelbar nach der Behandlung an.Fast 2 Jahre lang vertröstete mich die Zahnärztin dass es wieder gut wird.Ich vertraute ihr .Fuhr regelmäßig in die Praxis und hörte immer das gleiche.Das wird schon wieder!Es wurde aber nicht besser.Seit 2 Jahren kaute ich nur links und behandelte mit schmerzlindernde Medikamente.Clorahexamed hatte mir mittlerweile die Schleimhaut im Mund zerstört.Nun würde mir mitgeteilt das die Ärztin nur noch Freitags arbeitete.Also,war ich jeden Freitag da.

Sieht alles gut aus,hieß es.Die Schmerzen waren immer noch da.Dann kam die Info.Sie würde nur noch privat behandeln.Ich informierte die Krk.Kasse.Gutachtertermin .Trotz mehrmaliger Bitte wurden unzureichende Röntgenaufnahmen weitergeleitet.Die Gutachter Praxis hatte auch keinen Erfolg Bilder meiner Brücke anzufordern.Im Gutachten stand dann.Brücke ok.Fotos nicht vorhanden.

Ende 24 war ich dann beim Chirurgen.Bei der OP stellte sich heraus,das die Arbeit beim Pfeilerzahn nicht zu Ende durchgeführt worden ist und mein Knochen durch die lange Entzündung nicht mehr vorhanden ist.Im Sommer 2025 ist der Termin beim Chirurgen,bei dem festgestellt wird ob der Chirurg noch was retten konnte.Wenn nicht muss die Brücke raus ,samt den abgeschliffenen Pfeilerzähnen.Wahrscheinlich noch einen vierten Zahn in der Reihe entfernen.Und der Knochen ist nicht nachgewachsen.

Ich habe dieser Zahnärztin vertraut.Unmittelbar vor dem Einsetzen der Brücke hat sie eine Krone erneuern wollen die ich sicher schon über 20 Jahre ohne Probleme trage .Krone würde erneuert.Der Chirurg der den abgebrochenen Backenzahn o.r. entfernte ,sagte die Krone ist nicht in Ordnung,die muss neu gemacht werden.Er war in der Praxis angestellt und sagte nichts mehr dazu als er hörte das diese die Chefin gemacht hat. Die massgefertigte Beißschiene passte auch nicht!

Gut gelaufen:

Leider ist in diesem Fall gar nichts gut gelaufen.

Schlecht gelaufen:

Die Zahnarztpraxis rückte meine benötigten Unterlagen nicht raus.Am Telefon wurde aufgelegt.Selbst bei der Gutachtenpraxis wurde nicht mehr als Telefon gegangen als klar wurde worum es ging . Dem Patient während einer laufenden Behandlung mitteilen dass man nur noch privat behandele und dass ich nicht dazu gehöre

Verbesserungsvorschläge:

Einen Kassen Patienten während der Behandlung mitzuteilen dass man nur noch privat Patienten behandelt.Wir müssen ihre Termine absagen.Das sollte gesetzlich untersagt werden.

Weitere Infos:

Nicht zuviel Vertrauen in einem einzelnen Arzt setzen.. Unzureichende Aufklärung über Zahnersatz,deren Alternativen.Und vor allem die Risiken.

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Anhaltende Schmerzen nach einer zahnärztlichen Behandlung sind belastend – körperlich und emotional. Wenn Betroffene über einen langen Zeitraum hinweg auf Besserung warten und dabei immer wieder beruhigt werden, kann wertvolle Zeit verloren gehen, in der sich ein Problem unbemerkt verschlimmert.

In diesem Fall wurde nach dem Einsetzen einer Brücke – einem Zahnersatz, der fehlende oder beschädigte Zähne überbrückt und dabei benachbarte Zähne als Stütze nutzt – über fast zwei Jahre lang nicht vollständig geklärt, warum die Schmerzen bestehen blieben. Erst eine Operation zeigte, dass die Versorgung an einem der sogenannten Pfeilerzähne (den Zähnen, die die Brücke stützen) unvollständig geblieben war und eine Entzündung den Kieferknochen dauerhaft geschädigt hatte. Hinzu kam, dass benötigte Röntgenbilder nicht vollständig weitergeleitet wurden – mit Folgen für das Gutachtenverfahren. In einer solchen Situation geraten Betroffene leicht zwischen Vertrauen auf die behandelnde Person und dem eigenen Gefühl, dass etwas nicht stimmt.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wenn Schmerzen nach einer zahnärztlichen Behandlung länger andauern, gibt es mehrere Möglichkeiten, aktiv zu werden – ohne das Vertrauen zur Behandlungsperson vorschnell aufzugeben.

  • Eine zweite Meinung einholen: Bei anhaltenden Beschwerden ist es jederzeit möglich, eine andere Zahnarztpraxis um eine unabhängige Einschätzung zu bitten. Das ist kein Ausdruck von Misstrauen, sondern ein übliches und empfohlenes Vorgehen. Eine mögliche Formulierung: „Ich würde mich gerne bei einer anderen Praxis zusätzlich beraten lassen – können Sie mir meine Unterlagen dafür mitgeben?“
  • Behandlungsunterlagen frühzeitig anfordern: Patient:innen haben das Recht, ihre eigenen Unterlagen – darunter Röntgenbilder, Heil- und Kostenpläne sowie Behandlungsdokumentationen – einzusehen und Kopien zu erhalten. Es ist möglich, diese Unterlagen schriftlich anzufordern und eine Frist zu setzen, zum Beispiel 14 Tage.
  • Schmerzen und Besuche dokumentieren: Ein kurzes, persönliches Protokoll – wann welche Beschwerden auftraten, was bei Praxisbesuchen besprochen wurde – kann bei einem späteren Gutachten oder Wechsel der Praxis sehr hilfreich sein.
  • Die Krankenkasse frühzeitig einbeziehen: Krankenkassen können bei Streitigkeiten über zahnärztliche Versorgung unterstützen und ein Gutachtenverfahren einleiten. Es ist möglich, dort nachzufragen, welche Schritte möglich sind – und darauf zu bestehen, dass vollständige Unterlagen angefordert werden.

Worauf Sie achten können

  • Bestehen Schmerzen nach dem Einsetzen von Zahnersatz länger als einige Wochen fort, ist eine genaue Ursachenklärung – zum Beispiel durch aktuelle Röntgenaufnahmen – sinnvoll und kann eingefordert werden.
  • Vor jeder größeren zahnärztlichen Behandlung ist es möglich, nach den Risiken, möglichen Alternativen und dem Vorgehen bei Komplikationen zu fragen – und sich diese Informationen schriftlich bestätigen zu lassen.
  • Röntgenbilder und Behandlungsunterlagen gehören den Patient:innen. Sie können jederzeit – auch während einer laufenden Behandlung – als Kopie angefordert werden.
  • Wer sich in einem Gutachtenverfahren nicht ausreichend vertreten fühlt, kann die Unterstützung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) oder einer Patientenschutzorganisation in Anspruch nehmen.

Sie sind nicht allein

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose, neutrale Beratung zu medizinischen und rechtlichen Fragen rund um die Gesundheitsversorgung – erreichbar unter 0800 011 77 22 (kostenfrei, Mo–Fr 8–22 Uhr, Sa 8–18 Uhr). Weitere Informationen und Berichte aus ähnlichen Situationen finden Sie auf mehr-patientensicherheit.de.

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 50-69 Jahre
Art der Einrichtung:Zahnarztpraxis, Ambulante Praxis
Geschlecht: weiblich

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