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2024-242

Aufklärung und Durchführung stimmten nicht überein

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Fallbeschreibung:

Aufklärung & OP stimmten nicht überein: CIRS-Fall Mandel

Wegen einer krankhaften Wucherung auf der Mandel sollte eine Biopsie in Vollnarkose durchgeführt werden. In der Chirurgischen Aufklärung war von einer sehr kleinen Menge die Rede, aufgewacht bin ich gänzlich ohne Mandel und das gesamte OP-Gebiet war mit dem Elektrokauter bearbeitet.
Außerdem wurde zur Anästhesie Aufklärung besprochen, dass mit eine Spiraltubus über die Nase vorgegangen wird. In der Einleitung teilte man mir mit, dass man sich spontan für eine fieberoptische Wachintuabtion entschieden hatte, mit dem Nebensatz, dass an mir die Assistentin gut üben könne, wegen fehlendem Würgereiz.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Ich bin als Notfallsanitäter tätig und habe zumindest den Oberarzt der Anästhesie, der auch bei dieser Narkose anwesend war, im Nachhinein darauf angesprochen, was mit einem müden Lachen abgewunken wurde. In der OP-Schleuse liegend wird wohl kaum jemand noch einen Rückzieher machen, nachdem er 3 Monate auf einen OP-Termin gewartet hat – man fühlt sich da schon besonders ausgeliefert.

Verbesserungsvorschläge:

Die Aufklärung und Kommunikation und auch der Umgang mit angebrachter Kritik. Besonders beim gesetzteren, ärztlichen Personal.

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Es kann sehr belastend sein, wenn das, was vor einer Operation besprochen wurde, und das, was tatsächlich durchgeführt wird, nicht übereinstimmen. Das Vertrauen in das medizinische Team, das für eine Operation so wichtig ist, kann durch solche Erlebnisse ernsthaft erschüttert werden.

Vor Operationen finden in der Regel zwei getrennte Aufklärungsgespräche statt: eines zur geplanten Operation selbst (chirurgische Aufklärung) und eines zur Narkose (Anästhesieaufklärung). In beiden Gesprächen wird erläutert, was geplant ist – und diese Planung kann sich bis zum Eingriff verändern. Was dabei nicht immer ausreichend kommuniziert wird: Solche Änderungen berühren grundsätzlich das Recht der Patient:innen auf informierte Einwilligung. Dieses Recht bedeutet, dass eine Einwilligung nur dann rechtlich gültig ist, wenn sie auf vollständiger und verständlicher Information beruht – und dass sie jederzeit widerrufbar ist. Zudem ist bekannt, dass die Situation unmittelbar vor einem Eingriff für viele Menschen mit einem starken Gefühl der Abhängigkeit verbunden ist – besonders nach langen Wartezeiten. Das ist eine menschlich nachvollziehbare Erfahrung, über die selten offen gesprochen wird.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer sich im Vorfeld einer Operation vorbereiten möchte, findet hier einige Möglichkeiten, die den eigenen Handlungsspielraum stärken können.

  • Aufklärungsgespräche dokumentieren: Es ist möglich, sich nach dem Aufklärungsgespräch eine Kopie des unterzeichneten Aufklärungsbogens aushändigen zu lassen. So lässt sich im Zweifelsfall nachvollziehen, worüber genau gesprochen wurde. Ein Aufklärungsbogen ist ein standardisiertes Formular, auf dem der geplante Eingriff und mögliche Risiken festgehalten werden.
  • Änderungen aktiv ansprechen: Wenn in der Einleitung – also unmittelbar vor der Narkose – von der besprochenen Planung abgewichen wird, ist es möglich, nachzufragen: „Das wurde so mit mir nicht besprochen. Können Sie mir erklären, warum sich das geändert hat, bevor wir weitermachen?“ Auch kurz vor dem Eingriff ist eine solche Nachfrage zulässig und berechtigt.
  • Eine Begleitperson einbeziehen: Eine Vertrauensperson kann bei Aufklärungsgesprächen dabei sein, mitschreiben und – falls gewünscht – bei unklaren Punkten nachhaken. Das kann besonders hilfreich sein, wenn man selbst in einer angespannten Situation ist.
  • Kritik nach dem Eingriff schriftlich festhalten: Wenn eine Rückmeldung an das behandelnde Team nicht zufriedenstellend aufgenommen wird, ist es möglich, sich an die Patientenbeschwerdestelle des Krankenhauses oder an die zuständige Ärztekammer zu wenden. Eine schriftliche Schilderung des Erlebten kann dabei hilfreich sein.

Worauf Sie achten können

  • Im Aufklärungsgespräch konkret fragen: „Was genau ist geplant – und was würde sich ändern, wenn sich während der Operation etwas Unvorhergesehenes zeigt?“
  • Bei Abweichungen vom Besprochenen – auch kurz vor dem Eingriff – ist eine Nachfrage möglich und das Recht auf Erläuterung bleibt bestehen.
  • Kommentare des medizinischen Personals, die unangemessen wirken – etwa dass ein Eingriff zum Üben genutzt wird – dürfen angesprochen oder nach dem Eingriff gemeldet werden.
  • Unzufriedenheiten nach der Behandlung lassen sich bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) kostenlos und neutral besprechen: 0800 011 77 22 (kostenlos, Mo–Fr 8–22 Uhr, Sa 8–18 Uhr).

Sie sind nicht allein

Erfahrungen wie diese können noch lange nachwirken – das Gefühl, nicht ausreichend informiert oder ernst genommen worden zu sein, ist belastend und berechtigt. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose und unparteiische Beratung für Menschen, die ihre Erlebnisse einordnen oder weitere Schritte erwägen möchten. Auf mehr-patientensicherheit.de ist es außerdem möglich, eigene Erfahrungen anonym zu melden – damit andere von diesen Situationen erfahren und die Versorgung insgesamt sicherer werden kann.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 15-29 Jahre
Art der Einrichtung:Operationssaal, Krankenhaus
Geschlecht: männlich

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