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2024-358

Orthopäde renkt ungefragt ein – Folge chronische Schmerzen

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Fallbeschreibung:

Einrenken ohne Aufklärung – chronische Rückenschmerzen als Folge

Vor etwa 2 Jahren wurde ich wegen kleinerer Rückenbeschwerden ungefragt und unvorbereitet auf der Behandlungsliege eingerenkt. Zuerst wurden die Rückenschmerzen für wenige Wochen etwas besser, doch seither sind sie chronisch geworden.
Ich bin sportlich, Anfang 30 und arbeite wechselweise körperlich stehend wie auch entspannt sitzend.

Gut gelaufen:

Nichts

Schlecht gelaufen:

Ich wurde nicht ernst genommen, dass ich überhaupt Schmerzen haben könnte. Über die Behandlung wurde nicht informiert.

Verbesserungsvorschläge:

Die Praxis schließen, denn der Titel wurde bereits anerkannt und es gibt zahlreiche Beschwerden

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Eine Behandlung, die ohne Vorbesprechung und ohne Einverständnis durchgeführt wird, kann sich für Betroffene überwältigend und verletzend anfühlen – besonders wenn danach anhaltende Beschwerden entstehen. Solche Erfahrungen sind belastend, und es ist verständlich, wenn sie das Vertrauen in medizinische Versorgung nachhaltig erschüttern.

In diesem Fall wurde eine manuelle Behandlung – das heißt eine Behandlung, bei der die Wirbelsäule durch gezielte Handgriffe bewegt wird – durchgeführt, ohne dass die betroffene Person vorab informiert wurde oder zustimmen konnte. Die Aufklärung über eine geplante Behandlung sowie das ausdrückliche Einverständnis der Patient:in sind jedoch grundlegende Bestandteile jeder medizinischen Versorgung.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer sich in einer ähnlichen Situation befindet oder eine solche Behandlung erwartet, kann im Vorfeld aktiv Informationen einholen und Grenzen benennen.

  • Vor jeder Behandlung ist es möglich, direkt zu fragen: „Was genau werden Sie jetzt tun, und was bewirkt das?“ – Behandelnde sind verpflichtet, diese Frage verständlich zu beantworten.
  • Es kann hilfreich sein, deutlich zu sagen, wenn man einer bestimmten Maßnahme nicht zustimmt, zum Beispiel: „Bitte führen Sie nichts durch, worüber wir nicht gesprochen haben.“
  • Wer sich in einer Behandlungssituation unwohl fühlt oder überrumpelt wird, kann jederzeit bitten, kurz innezuhalten: „Ich brauche einen Moment – können Sie mir erst erklären, was als Nächstes kommt?“
  • Nach einer Behandlung, die unerwartete oder anhaltende Beschwerden verursacht, ist es möglich, zeitnah eine zweite ärztliche Meinung einzuholen – zum Beispiel bei einer anderen Fachpraxis oder einem Schmerzzentrum.

Worauf Sie achten können

  • Vor jeder Behandlung: Wurde Ihnen erklärt, was gemacht wird, warum und welche möglichen Risiken bestehen?
  • Wurde Ihre ausdrückliche Zustimmung eingeholt – mündlich oder schriftlich?
  • Haben Sie die Möglichkeit, Fragen zu stellen, ohne dass dies als störend wahrgenommen wird?
  • Werden neu aufgetretene oder veränderte Beschwerden nach einer Behandlung ernst genommen und weiterverfolgt?

Sie sind nicht allein

Wenn Sie eine Behandlung erlebt haben, die ohne Ihre Zustimmung erfolgte, können Sie sich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden – sie berät kostenlos und unabhängig zu Ihren Rechten als Patientin oder Patient. Ihre Erfahrung können Sie außerdem anonym auf mehr-patientensicherheit.de melden – damit andere von ähnlichen Situationen erfahren und sich besser vorbereiten können.

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 30-49 Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis
Geschlecht: weiblich

Vielen herzlichen Dank für Ihren wichtigen Fallbericht!

Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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