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2024-247

Sectio unter Vollnarkose gegen meinen Willen

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Fallbeschreibung:

Kaiserschnitt ohne Einwilligung: CIRS-Fall Zwillingsgeburt

An mir wurde eine Sectio unter Vollnarkose gegen meinen Willen durchgeführt. Nach 2 Geburtsplangesprächen wo alles besprochen wurde, kam alles anders. 2 Tage vor dem geplanten Kaiserschnitt in der 38. Woche hatte ich einen Blasensprung mit meinen Zwillingen.

Eigentlich sollten diese natürlich auf die Welt kommen aber aufgrund von Personalmangel und einer ängstlichen Ärztin wurde alles umgeworfen. Auf der Liege im Kreisssaal wurden mir sofort die Wehen weg gespritzt und mein Kind wieder etwas in den Muttermund hinein gedrückt.

An dem Feiertag war das Krankenhaus überhaupt nicht auf Zwillinge eingestellt. Mir wurde nach der Sectio 7x Morphium gespritzt, weil ich unerträgliche geschrien hatte vor Schmerzen. Im Geburtsbericht steht Oxytocin, was eine falsche Angabe ist. Meine Bauchdecke wurde bis zum Zwerchfell aufgerissen, die Narbe schief geschnitten.

Ich wurde nach 3 Tagen aus dem Krankenhaus mit einem Eisenwert von 4 Entlassen mit dem Hinweis ich sollte zu Hause mal Johannebeeren Saft trinken. Meine Plazenta wurde entfernt, obwohl eine Probe zur Globuli Herstellung abgenommen werden sollte. Der Blasenkatheter vor der op Tat so sehr weh, dass ich bis in den op Saal um mein Leben geschrien habe. Keiner hatte mit mir gesprochen oder mich beruhigt. Ich wusste nicht was passiert.

Gut gelaufen:

Es gab keine positiven Aspekte

Schlecht gelaufen:

Habe ich im Fall oben beschrieben. Auf der Station musste ich mir ein Bad mit 5 Frauen teilen, was nie geputzt wurden ist, zum stillen wurde ich gedrängt sonst hätten sie gegen meinen Willen die Kinder zugefüttert, Stillkissen im Bett ausgelaufen und keiner konnte sich darum kümmern, essen gab es nur sporadisch, weil angeblich die privat Patienten alles bekommen haben. Bsp zum Frühstück eine trockene Scheibe Brot und eine Scheibe Wurst dazu.

Verbesserungsvorschläge:

Alles

Weitere Infos:

Ich habe kein Recht gegen das Krankenhaus zu klagen

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Was diese Frau während und nach der Geburt ihrer Zwillinge erlebt hat, war außerordentlich belastend – körperlich wie emotional. Solche Erfahrungen können tiefe Spuren hinterlassen, und es ist wichtig, sie ernst zu nehmen.

Geburten verlaufen manchmal anders als geplant – auch dann, wenn zuvor ausführliche Gespräche stattgefunden haben und ein Geburtsplan vorliegt. In unerwarteten Situationen, die sich schnell verändern, können Betroffene in eine Lage geraten, in der sie kaum oder gar nicht eingreifen können: durch Schmerzen, medizinische Maßnahmen, Zeitdruck oder fehlende Kommunikation seitens des Personals. In einer Situation wie dieser gab es für die Betroffene keinen realistischen Spielraum, das Geschehen zu beeinflussen – das ist wichtig anzuerkennen.

Was Angehörige oder Begleitpersonen tun können

  • Eine Begleitperson – zum Beispiel ein Partner, eine Partnerin oder eine Vertrauensperson – kann bei der Aufnahme und im Kreißsaal dabei sein und aktiv nachfragen, wenn Maßnahmen nicht erklärt werden. Ein möglicher Einstieg: „Können Sie uns bitte erklären, was jetzt geplant ist und warum?“
  • Wenn eine Begleitperson bemerkt, dass eine betroffene Person Angst hat oder Schmerzen äußert und nicht gehört wird, ist es möglich, laut und klar die Aufmerksamkeit des medizinischen Teams einzufordern – auch im Operationssaal.
  • Begleitpersonen können nach der Geburt dabei helfen, wichtige Informationen zu dokumentieren: Was wurde gesagt? Was wurde verabreicht? Was steht im Entlassungsbericht? Diese Aufzeichnungen können später hilfreich sein.
  • Bei der Entlassung ist es möglich nachzufragen, ob die genannten Laborwerte – zum Beispiel ein sehr niedriger Eisenwert (Hämoglobin oder Ferritin) – eine fachärztliche Nachsorge erfordern, und gegebenenfalls auf eine entsprechende Überweisung zu bestehen.

Für die Zukunft: Was sich vorbereiten lässt

  • Ein Geburtsplan kann schriftlich festgehalten und dem Krankenhaus rechtzeitig vor der Geburt übergeben werden – ergänzt um die Bitte, ihn im Notfall ausdrücklich zu berücksichtigen oder Abweichungen zu begründen.
  • Eine Patientenverfügung (ein rechtlich gültiges Dokument, in dem Betroffene festlegen, welchen medizinischen Maßnahmen sie zustimmen oder widersprechen) ist auch für Geburten denkbar – zum Beispiel in Bezug auf Narkoseverfahren oder den Umgang mit der Plazenta.
  • Es ist möglich, sich vor einer geplanten Geburt gezielt über die Ausstattung und Erfahrung der gewählten Einrichtung zu informieren – etwa ob das Haus regelmäßig Zwillingsgeburten begleitet und wie es an Feiertagen besetzt ist.
  • Wer das Gefühl hat, nach einem Krankenhausaufenthalt nicht ausreichend informiert oder versorgt worden zu sein, kann sich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden. Die UPD bietet kostenlose, unabhängige Beratung – auch zu Fragen rund um Beschwerden und Patientenrechte.

Sie sind nicht allein

Erfahrungen wie diese verdienen Gehör – sowohl für die eigene Verarbeitung als auch für die Verbesserung der Versorgung anderer. Auf mehr-patientensicherheit.de sowie bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD, Tel. 0800 011 77 22, kostenfrei) finden Betroffene und Angehörige Unterstützung und die Möglichkeit, Erlebnisse anonym zu teilen.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 30-49 Jahre
Art der Einrichtung:Operationssaal, Krankenhaus, Kreißsaal
Geschlecht: weiblich

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