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2025-293

Krebsvorsorgeuntersuchung beim Mann nicht über die KV abgerechnet

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Fallbeschreibung:

Ich habe mich für einen Termin bei der Arztpraxis für Urologie angemeldet. Es war der erste Besuch bei dem neuen Urologen. Meine Krankheitsakte hatte er von seinem Vorgänger auf dem Tisch liegen. Bevor er die Untersuchung durchführte, wies er darauf hin, dass ich die Kosten der Untersuchung von ca. 100 € selbst bezahlen müsse. Ich stimmte dieser Vorgehensweise zu. So lief die Behandlung auch bei dem Vorgänger jahrelang ab, mit der Ausnahme, dass dieser auch die gesetzliche Krebsvorsorgeuntersuchung vornahm. Ich finde, mein jetziger Urologe hätte auch die gesetzliche Krebsvorsorge durchführen sollen. Dann hätte er nämlich festgestellt, dass aufgrund des bei mir vorliegenden Leistenlymphknotens sämtliche Kosten über die KVK hätten abgerechnet werden können. Leider war mir zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht bewusst, dass in einem solchen Falle keine Kosten für mich anfallen würden. Warum der Urologe sich so verhalten hat, nämlich die gesetzliche Krebsvorsorgeuntersuchung nicht durchzuführen, obwohl ich mich in der Praxis mit meiner KVK für die Krebsvorsorge angemeldet hatte, weiß ich nicht. Die Kosten der Privatbehandlung habe ich natürlich bezahlt, wie vereinbart. Aus meiner Sicht hätte ich die Kosten nicht tragen müssen.

Gut gelaufen:

Die private Behandlung ist von dem Urologen freundlich und korrekt durchgeführt worden.

Schlecht gelaufen:

Die gesetzliche Krebsvoruntersuchung darf einmal im Jahr durchgeführt werden. Sie beinhaltet beim Mann: Ein Abtasten der Prostata über den Enddarm, eine Untersuchung der äußeren Geschlechtsorgane und ein Abtasten der Leistenlymphknoten im Rahmen der gesetzlich abgedeckten Krebsvorsorge erfolgten nicht. Neben dem Anschauen und Abtasten von Penis und Hodensack gibt es in diesem Zuge eine Tastuntersuchung der Prostata vom After aus und eine Beurteilung der Lymphknoten. Diese Untersuchung fand nicht statt.

Verbesserungsvorschläge:

Die Untersuchung war daher nicht nur präventiv, sondern medizinisch indiziert. Deshalb ist es wichtig, zuallererst die gesetzliche Untersuchung durchzuführen.

Weitere Infos:

Die Schwellung von Leistenlymphknoten fällt zunächst nicht grundsätzlich in die Zuständigkeit des Urologen, sondern zunächst in die Zuständigkeit des Hausarztes. Dieser klärt es entweder selbst oder führt eine Focussuche zur Ursachenfindung und anschließenden Therapie durch, so die Aussage des Kreisstellenvorsitzenden. Diese Aussage finde ich nicht ganz richtig. Sie sollten daher mit der Ärztekammer Kontakt aufnehmen, um abzuklären, ob diese Vorgehensweise, wie bei mir geschehen, künftig abgestellt werden kann. Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 70-79 Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht: männlich

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