2025-293
Krebsvorsorgeuntersuchung beim Mann nicht über die KV abgerechnet
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Ich habe mich für einen Termin bei der Arztpraxis für Urologie angemeldet. Es war der erste Besuch bei dem neuen Urologen. Meine Krankheitsakte hatte er von seinem Vorgänger auf dem Tisch liegen. Bevor er die Untersuchung durchführte, wies er darauf hin, dass ich die Kosten der Untersuchung von ca. 100 € selbst bezahlen müsse. Ich stimmte dieser Vorgehensweise zu. So lief die Behandlung auch bei dem Vorgänger jahrelang ab, mit der Ausnahme, dass dieser auch die gesetzliche Krebsvorsorgeuntersuchung vornahm. Ich finde, mein jetziger Urologe hätte auch die gesetzliche Krebsvorsorge durchführen sollen. Dann hätte er nämlich festgestellt, dass aufgrund des bei mir vorliegenden Leistenlymphknotens sämtliche Kosten über die KVK hätten abgerechnet werden können. Leider war mir zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht bewusst, dass in einem solchen Falle keine Kosten für mich anfallen würden. Warum der Urologe sich so verhalten hat, nämlich die gesetzliche Krebsvorsorgeuntersuchung nicht durchzuführen, obwohl ich mich in der Praxis mit meiner KVK für die Krebsvorsorge angemeldet hatte, weiß ich nicht. Die Kosten der Privatbehandlung habe ich natürlich bezahlt, wie vereinbart. Aus meiner Sicht hätte ich die Kosten nicht tragen müssen.
Wer eine ärztliche Praxis aufsucht, geht oft davon aus, dass die angebotene Untersuchung dem entspricht, wofür man sich angemeldet hat – und dass die Abrechnung entsprechend erfolgt. In manchen Situationen stellt sich erst im Nachhinein heraus, dass eine Untersuchung als Privatleistung abgerechnet wurde, obwohl die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten hätte übernehmen können.
Die gesetzliche Krebsvorsorge für Männer umfasst einmal jährlich eine Reihe körperlicher Untersuchungen – darunter die Abtastung der Prostata, eine Untersuchung der äußeren Geschlechtsorgane sowie die Beurteilung der Leistenlymphknoten (Lymphknoten in der Leiste). Werden im Rahmen dieser Untersuchung Befunde festgestellt, kann sich dadurch auch der Abrechnungsrahmen ändern: Aus einer reinen Vorsorgeuntersuchung wird eine medizinisch notwendige Behandlung, die über die Versichertenkarte abrechenbar ist.
Wer sich zu einer Krebsvorsorgeuntersuchung anmeldet, kann vorab einige Fragen klären, um Unklarheiten bei der Abrechnung zu vermeiden.
Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt.
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