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2024-153

Vorsorgeuntersuchung – angeblich Karies an mehreren gesunden Zähnen

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Fallbeschreibung:

Falsche Kariesdiagnose: Gesunde Zähne fast gebohrt

Nach meinem Umzug stellte ich mich zur Prophylaxeuntersuchung bei einer größeren Zahnarztpraxis vor. Diese stellte Karies an mehreren Zähnen fest. Einen könne man unbehandelt lassen, da mache man durch den Bohrer mehr kaputt als gut macht. Kosten der Sanierung pro Zahn ca. 70 Euro.

Mir wurde ganz schlecht vor Schreck, mit so vielen Löchern in so kurzer Zeit hatte ich nicht gerechnet. Auch hatte ich das Geld dafür nicht, da ich zu dem Zeitpunkt noch studierte. Ich war am Boden zerstört und hatte richtig Angst. Die Praxis bot mir direkt einen zeitnahen Termin an, um die Schäden zu beheben.

Zu Hause wurde ich misstrauisch. Ich vereinbarte einen Termin bei meiner vorherigen Praxis und ließ mir die Röntgenbilder auf USB geben. Bei meinem alten Zahnarzt/ meiner alten Zahnärztin stellte sich heraus, dass es eine Lüge war. Die Zähne waren ALLE gesund! Die Röntgenbilder wurden nebeneinander gelegt, man sah keinen Unterschied.

Auch heute, 4 Jahre später habe ich kein Karies an mehreren Zähnen. Mir wären schlicht weg gesunde Zähne beschädigt worden. Gesunde Zähne wären mit dem Bohrer unwiderruflich verletzt gewesen. So dicht kriegt man eine Füllung garnicht, wie gesunder Zahnschmelz ist.
Heftig. Ich tue mich seither schwer Ärzten zu vertrauen..

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Ich vermute die Praxis wollte ihren Kassensitz abbezahlen… Oder einfach nur Geld verdienen. Es fehlt definitiv an Kontrollen. Sowas darf nicht sein!

Verbesserungsvorschläge:

Kontrollen. Belege für Behandlungen müssen in die Patientenakten. Jeder Eingriff muss dokumentiert und begründet sein.

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Eine Diagnose, die man nicht erwartet hat, kann tief verunsichern – besonders wenn man gerade in einer neuen Stadt angekommen ist und noch keine vertrauten Strukturen hat. Situationen wie diese, in denen eine zweite Einschätzung eine erste Diagnose vollständig widerlegt, kommen vor und können das Vertrauen in die medizinische Versorgung nachhaltig erschüttern.

Im Bereich der Zahnheilkunde – wie auch in anderen Bereichen der Medizin – kann es vorkommen, dass verschiedene Behandlerinnen und Behandler zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen. Das kann auf unterschiedliche Interpretationen von Befunden, auf verschiedene Behandlungsphilosophien oder – in seltenen Fällen – auf wirtschaftliche Anreize zurückzuführen sein. Eine eindeutige Klärung ist im Nachhinein oft schwierig.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer nach einer unerwarteten Diagnose unsicher ist, hat verschiedene Möglichkeiten, mehr Klarheit zu gewinnen.

  • Eine Zweitmeinung einzuholen ist in der Zahnheilkunde jederzeit möglich – und bei kostenintensiven oder einschneidenden Behandlungen besonders sinnvoll. Es ist möglich, dabei direkt zu sagen: „Ich möchte die Diagnose gerne von einer anderen Praxis bestätigen lassen, bevor ich mich entscheide.“
  • Röntgenbilder und andere Befunddokumente können auf Wunsch als Kopie oder digital mitgegeben werden – das ist ein Recht, das Patientinnen und Patienten zusteht. Diese Unterlagen lassen sich dann bei einer weiteren Praxis vorlegen und direkt vergleichen.
  • Bei Unsicherheit über die Dringlichkeit einer Behandlung ist es möglich, nachzufragen: „Was passiert, wenn ich die Behandlung um einige Wochen verschiebe?“ Eine seriöse Antwort auf diese Frage hilft dabei einzuschätzen, wie viel Bedenkzeit realistisch vorhanden ist.
  • Wer finanzielle Belastungen befürchtet, kann sich vor einer Behandlung über Kostenpläne informieren und diese schriftlich ausstellen lassen – das ermöglicht einen Vergleich und gibt Zeit zur Entscheidung.

Worauf Sie achten können

  • Befunde, die eine umfangreiche oder teure Behandlung begründen, lassen sich durch eine zweite Praxis überprüfen – dafür können Röntgenbilder mitgenommen werden.
  • Es ist möglich, sich nach der Diagnose eine Bedenkzeit zu erbitten, bevor ein Behandlungstermin vereinbart wird.
  • Zahnärztliche Behandlungspläne müssen schriftlich ausgestellt werden – ein Anspruch darauf besteht gesetzlich.
  • Wer das Gefühl hat, dass eine Diagnose nicht stimmt oder eine Behandlung unnötig war, kann sich an die zuständige Zahnärztekammer (regionale Selbstverwaltung der Zahnärzteschaft) wenden oder eine Beratung bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) in Anspruch nehmen.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 30-49 Jahre
Art der Einrichtung:Zahnarztpraxis, Ambulante Praxis
Geschlecht: keine Angabe

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