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2024-1331

Fehlkommunikation bei Krankenhausentlassung führt zur Versorgungsunterbrechung und Wiederaufnahme

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Fallbeschreibung:

Fehlentlassung aus Krankenhaus: Versorgungslücke und Wiederaufnahme

Unsere Oma wurde mit Lungenentzündung ins Krankenhaus angeliefert. Nach ein paar Tagen wurden wir angerufen, dass sie abgeholt werden kann. Wir haben sie natürlich abgeholt und uns gefreut, dass sie wieder zuhause ist. Noch am selben Tag klingelt das Telefon und das Krankenhaus meldet sich: Es war ein Versehen, sie muss am nächsten Tag zurück ins Krankenhaus. Am nächsten Tag haben wir sie angeliefert. Im Krankenhaus wusste jedoch niemand Bescheid, es war kein Bett frei. Also sind wir wieder zurück nach Hause. Am Nachmittag hat unsere Oma Schwierigkeiten beim Atmen bekommen. Wir mussten zum Hausarzt, der uns gesagt hat: Sie muss unbedingt ins Krankenhaus. Wir sind dann in ein anderes Krankenhaus gefahren. Das war die richtige Entscheidung.

Gut gelaufen:

Nichts

Schlecht gelaufen:

Alles. Viele Verständigungsprobleme aufgrund von Sprachbarrieren.

Verbesserungsvorschläge:

Krankenhaus schließen. Deutschkurs anbieten.

Weitere Infos:

Es ist eine Schande für Deutschland.

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Wenn ein älterer Mensch nach einem Krankenhausaufenthalt nach Hause entlassen wird, ist das für die ganze Familie oft ein erleichternder Moment. Umso belastender ist es, wenn sich herausstellt, dass die Entlassung ein Irrtum war – und der Übergang zwischen Krankenhaus und Zuhause durch Kommunikationsprobleme ins Stocken gerät.

Solche Situationen zeigen, wie viele Übergaben, Absprachen und Informationsweitergaben bei einer Krankenhausentlassung ineinandergreifen müssen. Wenn dabei Fehler passieren – etwa durch missverständliche Absprachen oder Sprachbarrieren –, kann das für Betroffene und Angehörige schwerwiegende Folgen haben. In einer Situation wie dieser gab es für die Angehörigen nur begrenzten Spielraum: Sie waren auf die Informationen des Krankenhauses angewiesen und konnten den Ablauf nicht selbst steuern. Das ist wichtig anzuerkennen.

Was Angehörige oder Begleitpersonen tun können

  • Bei der Entlassungsmitteilung ist es möglich, direkt nachzufragen: „Ist diese Entlassung heute endgültig bestätigt – und von wem?“ Eine schriftliche Bestätigung oder ein Entlassbrief kann dabei als verlässlicher Anhaltspunkt dienen.
  • Falls eine Wiederaufnahme ins Krankenhaus angekündigt wird, kann man sich den genauen Termin, die zuständige Station und eine Ansprechperson schriftlich geben lassen – um Missverständnissen bei der Ankunft vorzubeugen.
  • Wenn Sprachbarrieren die Verständigung erschweren, ist es möglich, um eine schriftliche Zusammenfassung in einfacher Sprache oder die Hinzuziehung einer dolmetschenden Person zu bitten. Manche Krankenhäuser verfügen über Telefon-Dolmetschdienste.
  • Bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands zu Hause – wie Atembeschwerden – ist der Weg zum Hausarzt oder in eine andere Notaufnahme eine sinnvolle Option, wenn das ursprüngliche Krankenhaus nicht erreichbar oder nicht aufnahmefähig ist.

Für die Zukunft: Was sich vorbereiten lässt

  • Eine Vollmacht und Patientenverfügung ermöglicht es Angehörigen, im Ernstfall rechtlich abgesichert Entscheidungen zu treffen und mit dem medizinischen Personal zu kommunizieren.
  • Eine Notfallkarte mit den wichtigsten Diagnosen, Medikamenten und Kontaktdaten der behandelnden Ärzte kann bei Aufnahmen in ein unbekanntes Krankenhaus hilfreich sein.
  • Es kann sinnvoll sein, schon vor einem geplanten Aufenthalt zu klären, wer im Krankenhaus die zentrale Ansprechperson für Angehörige ist – etwa der Sozialdienst oder das Pflegepersonal auf Station.
  • Adressen und Telefonnummern nahegelegener Alternativen – z. B. anderer Krankenhäuser oder eines ärztlichen Bereitschaftsdienstes (Tel. 116 117) – können im Vorfeld notiert werden, damit im Ernstfall schnell gehandelt werden kann.

Sie sind nicht allein

Wer nach einer belastenden Erfahrung wie dieser Rat sucht oder Fragen zur eigenen Versorgungssituation hat, kann sich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden – kostenlos und anonym. Auf mehr-patientensicherheit.de ist es außerdem möglich, solche Erlebnisse zu schildern, damit andere davon lernen können.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 80+ Jahre
Art der Einrichtung:Normalstation, Krankenhaus
Geschlecht: weiblich

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