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2024-1273

Keine Medikation

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Fallbeschreibung:

Verzögerte Medikation nach OP: Übelkeit stundenlang unbehandelt

Kl. Op am Fuß wegen Eiterpustel nach Entfernung v. Schrauben nach Sprunggelenksbruch. Ich wollte keine Vollnarkose, da ich diese sehr schlecht vertrage. Ich wollte nur eine kl. wie bei einer Darmspiegelung, die mir versprochen wurde. Mir war es aber den ganzen Tag schlecht und ich musste mich dauernd übergeben. Bei der Visite am Nachmittag verordnete der Arzt, daß ich eine Infusion dagegen bekommen soll. Ich musste zweimal im Abstand von mehreren Std. nachfragen, (Antwort: da muss ich mal nachfragen) bis endlich etwas geschieht, viele Stunden später. Kurze Zeit später ging es mir dann gut. Es war dann doch eine Vollnarkose, wie ich später erfuhr. Warum hat keine Schwester schon vorher bei einem Arzt nachgefragt?

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Kommunikation im Krankenhaus

Verbesserungsvorschläge:

Keine Angaben

Weitere Infos:

Die Angehörigen müssen kämpfen für den Patienten, wenn der nicht kann.

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Sich stundenlang unwohl zu fühlen und dabei auf eine verordnete Behandlung warten zu müssen, ist belastend – körperlich wie emotional. Solche Verzögerungen bei der Umsetzung ärztlicher Anordnungen kommen im Klinikalltag vor und können unterschiedliche Ursachen haben, etwa Kommunikationslücken zwischen Berufsgruppen oder eine hohe Arbeitsbelastung auf der Station.

In diesem Fall kam hinzu, dass die Patientin erst im Nachhinein erfuhr, welche Art von Betäubung tatsächlich eingesetzt wurde – obwohl sie vorab ausdrücklich einen anderen Wunsch geäußert hatte. Auch das ist eine Erfahrung, die viele Betroffene kennen: Absprachen, die im Gespräch getroffen wurden, sind beim Eingriff selbst nicht immer nachvollziehbar umgesetzt worden.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer eine ähnliche Situation erlebt oder befürchtet, kann auf verschiedene Möglichkeiten zurückgreifen.

  • Eigene Wünsche und Unverträglichkeiten lassen sich schriftlich festhalten und dem Pflegepersonal sowie dem ärztlichen Team bei der Aufnahme übergeben – zum Beispiel: „Ich vertrage Vollnarkose sehr schlecht. Bitte vermerken Sie das in meiner Akte und sprechen Sie mit mir, bevor eine Entscheidung über das Narkoseverfahren getroffen wird.“
  • Wenn eine ärztliche Anordnung bekannt ist, aber nach längerer Zeit nicht umgesetzt wurde, ist es möglich, gezielt und ruhig nachzufragen – zum Beispiel beim Pflegepersonal: „Der Arzt hat heute Mittag eine Infusion für mich verordnet. Können Sie mir sagen, wann ich diese bekomme?“
  • Eine Begleitperson kann in solchen Momenten eine wichtige Rolle übernehmen – sie kann nachfragen, beobachten und im Zweifelsfall auch stellvertretend für Betroffene sprechen, wenn diese selbst zu geschwächt dafür sind.
  • Viele Krankenhäuser haben eine Patientenfürsprecherin oder einen Patientenfürsprecher (eine unabhängige Ansprechperson für Beschwerden und Anliegen im Haus). Deren Kontakt lässt sich in der Regel beim Pflegepersonal oder an der Aufnahme erfragen.

Worauf Sie achten können

  • Bekannte Unverträglichkeiten oder schlechte Erfahrungen mit bestimmten Narkoseverfahren lassen sich beim Aufklärungsgespräch vor einem Eingriff ausdrücklich ansprechen und schriftlich in der Patientenakte festhalten.
  • Wenn eine Maßnahme verordnet wurde, ist es möglich, nach einer angemessenen Wartezeit nachzufragen – das ist kein Stören, sondern ein berechtigtes Anliegen.
  • Eine Vertrauensperson als Begleitung ins Krankenhaus mitzunehmen kann dabei helfen, in belastenden Situationen handlungsfähig zu bleiben.
  • Nach einem Eingriff ist es möglich, beim Pflegepersonal oder beim ärztlichen Team nachzufragen, welches Narkoseverfahren tatsächlich eingesetzt wurde – das ist ein nachvollziehbares und legitimes Informationsbedürfnis.

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 70-79 Jahre
Art der Einrichtung:Normalstation, Krankenhaus
Geschlecht: weiblich

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