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2025-188

Hausarzt informiert seine Patientin nicht über Krebsdiagnose aus dem Entlassbrief

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Fallbeschreibung:

Krebsdiagnose nicht weitergegeben – Patientensicherheit

Bei einer Patientin wird nach Krankenhausaufenthalt mit Eintreffen der Laborergebnisse Krebs (bösartige Erkrankung) festgestellt. Die Klinik sendet einen Arztbrief mit den Empfehlungen ihrer Tumorkonferenz an den Hausarzt: Palliative Therapie und Vorstellung im Melanomzentrum.

Der Hausarzt liest den Brief und legt ihn ab. Eine Information an seine Patientin erfolgt nicht.
Er erklärt sich später für nicht zuständig, es sei Aufgabe der Klinik, das Nötige zu veranlassen. Knapp 5 Monate blieb die Patientin ahnungslos, bis sie als Notfall in eine andere Klinik kommt und der Grad ihrer Krankheit mit einem hohen Krebsstadium bewertet wird. Etwa 10 Monate bleibt nichts unversucht, aber zu spät, sie stirbt qualvoll in palliativer Betreuung.

Gut gelaufen:

Die Betreuung und Heilbemühungen in der zweiten Klinik, wo die Krebserkrankung erkannt und auch mit allen Mitteln behandelt wurde. Die palliative Pflege war hilfreich, aber etwas mehr Lebenszeit wäre noch besser gewesen.

Schlecht gelaufen:

Ärzte sind verpflichtet, Sorge dafür zu tragen, dass ihre Patienten über bedrohliche Diagnosen informiert werden. Hier war sofortiges Handeln erforderlich, um noch Chancen auf Heilungserfolg und etwas Lebenszeit zu wahren. Der Hausarzt informierte nicht. Knapp 5 Monate verlorene Zeit bis zur ersten Therapie, und die Krebsgeschwüre waren zwischenzeitlich zu groß und zu zahlreich für eine operative Entfernung.

Verbesserungsvorschläge:

Der Hausarzt benötigt eine fachliche Nachschulung.

Weitere Infos:

Die Patientin ist gerade vor einigen Wochen qualvoll verstorben. Ich sehe einen Behandlungsfehler weit ab von medizinischen Standards, indem der Hausarzt als alleiniger Empfänger des Arztbriefes jedes Handeln unterließ. Geradezu erschreckend finde ich, dass die Krankenkasse den schriftlich belegten ärztlichen Fehler zu Zeiten der Versicherung nicht begutachten mag, denn die Patientin ist tot und damit sei man nicht mehr zuständig. Der Hausarzt darf erleichtert sein.

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Der Verlust eines nahestehenden Menschen ist eine außerordentlich schwere Erfahrung – umso mehr, wenn der Eindruck entsteht, dass wichtige Zeit verloren gegangen ist. Dieser Fall zeigt, wie kritisch die Weitergabe von Informationen zwischen verschiedenen Stellen im Gesundheitssystem sein kann: Eine Klinik hatte eine schwerwiegende Diagnose gestellt und den weiterbehandelnden Hausarzt schriftlich informiert – doch die Patientin selbst erfuhr davon über viele Monate nichts.

In einer solchen Situation – als Patient:in, die nicht weiß, was in einem Arztbrief steht – gibt es für Betroffene keinen realistischen Spielraum zum Eingreifen. Das ist wichtig anzuerkennen: Wer nicht informiert wird, kann nicht handeln. Die Verantwortung für die Weitergabe lebensrelevanter Befunde liegt beim medizinischen Fachpersonal.

Was Angehörige oder Begleitpersonen tun können

Gerade nach einem Krankenhausaufenthalt gibt es einige Möglichkeiten, wie nahestehende Menschen aktiv dazu beitragen können, dass wichtige Informationen nicht verloren gehen:

  • Nach der Entlassung aus einer Klinik ist es möglich, gemeinsam mit der betroffenen Person beim Hausarzt nachzufragen, ob ein Entlassbrief (der schriftliche Bericht der Klinik an den weiterbehandelnden Arzt) eingegangen ist und welche Empfehlungen darin stehen. Eine mögliche Formulierung: „Ist der Bericht vom Krankenhaus schon da? Was steht drin, was als nächstes zu tun wäre?“
  • Es ist möglich, als Begleitperson bei Arztgesprächen dabei zu sein – sofern die betroffene Person das wünscht. Eine zweite Person hört oft Dinge, die im Moment der Anspannung leicht überhört werden.
  • Angehörige können betroffene Personen dabei unterstützen, sich eine Kopie des Entlassbriefs direkt von der Klinik aushändigen zu lassen – darauf besteht ein gesetzlicher Anspruch.
  • Wenn das Gefühl entsteht, dass Befunde nicht besprochen wurden oder Folgetermine ausbleiben, ist es möglich, aktiv auf eine Klärung zu drängen – etwa durch einen erneuten Anruf in der Praxis oder, wenn nötig, durch den Wechsel zu einer anderen Arztpraxis.

Für die Zukunft: Was sich vorbereiten lässt

  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Diese Dokumente ermöglichen es, im Voraus festzulegen, wer im Ernstfall Entscheidungen treffen und Informationen erhalten darf – auch gegenüber Ärzten und Kliniken.
  • Notfallkarte oder Patientenmappe: Eine übersichtliche Zusammenstellung wichtiger Dokumente (Befunde, Medikamentenliste, Kontakte) kann im Notfall helfen, schnell den richtigen Überblick zu gewinnen.
  • Begleitperson benennen: Es ist möglich, im Vorfeld festzulegen, welche Vertrauensperson bei Arztgesprächen dabei sein und Informationen erhalten soll.
  • Patientenrechte kennen: Patient:innen haben das Recht auf Einsicht in ihre Krankenunterlagen und auf eine verständliche Aufklärung über Befunde. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät kostenlos zu diesen Rechten.

Sie sind nicht allein

Wenn Sie als Angehörige oder Angehöriger den Eindruck haben, dass in der Versorgung eines nahestehenden Menschen etwas schiefgelaufen ist, können Sie sich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden – kostenlos und unabhängig unter 0800 011 77 22. Eigene Erfahrungen lassen sich außerdem auf mehr-patientensicherheit.de anonym melden und tragen dazu bei, dass andere von ähnlichen Situationen möglichst verschont bleiben.

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 70-79 Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht: weiblich

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Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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