2024-1552
Medikation verweigert
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Nach Diagnose eines hormonabhängigen Brust Tumors wurde mir vom Brustzentrum eine neoadjuvante AHT mit Letrozol und Zoladex als Medikation nahe gelegt. Mit dem Protokoll der Tumorkonferenz sollte ich zu meiner niedergelassenen Gynäkologin gehen, die mir dann die benötigten Medikamente aufschreiben würde.
Die Praxis verweigerte mir jedoch zunächst die Zoladexspritze mit der Begründung, dass diese zu teuer für die Praxis sei, ich solle damit zu einer onkologischen Praxis gehen. Die hätten ein besseres Budget dafür.
Die Letrozol wiederum wurden mir aufgeschrieben und ich sollte die dann schon nehmen.
Ich habe dann letztendlich Kontakt zur Ärztin selbst aufgenommen, die mir die Spritze dann auch aufgeschrieben hat, der Termin zur Gabe der Spritze wurde jedoch auf 5 Tage später gelegt.
Ich habe im Brustzentrum noch mal angerufen, um den Fall zu schildern. Dort wurde mit Entsetzen reagiert, denn wie ich erfahren habe, hätte eine alleinige Letrozol-Gabe meine Hormonproduktion sogar angeregt, anstatt diese zu drosseln. Ich bin dann noch an einem Freitag in das Brustzentrum gefahren, wo mir die Spritze gegeben wurde.
Aus Kostengründen und aus organisatorischen Gründen wurde somit von der gynäkologischen Praxis in Kauf genommen, dass mein Tumorwachstum sogar befeuert hätte werden können, wenn ich mich nicht nochmal an das Brustzentrum gewendet hätte.
Eine Krebsdiagnose ist eine der belastendsten Situationen, die Menschen erleben können – und genau in dieser Phase auf bürokratische und organisatorische Hürden beim Zugang zu verordneten Medikamenten zu stoßen, macht eine ohnehin schwierige Situation noch schwerer. Manchmal weichen die tatsächlichen Abläufe in einer Praxis von dem ab, was eine behandelnde Klinik empfohlen hat – etwa wenn einzelne Medikamente aus Kostengründen nicht ausgestellt werden.
In diesem Fall wurde einer Patientin nach der Empfehlung eines Brustzentrums eine kombinierte Hormontherapie (eine Behandlung, die die körpereigene Hormonproduktion hemmt) verordnet. Ein Teil der Medikation wurde in der niedergelassenen Praxis zunächst nicht ausgestellt. Wie sich später herausstellte, wäre die alleinige Einnahme des anderen Medikaments ohne die Kombination nicht nur wirkungslos, sondern hätte dem Behandlungsziel sogar entgegengewirkt. Die Patientin wandte sich direkt an das Brustzentrum, das schnell reagierte und die Versorgung sicherstellte.
Wenn nach einer spezialärztlichen Empfehlung Schwierigkeiten beim Zugang zu verordneten Medikamenten entstehen, gibt es Wege, die eigene Versorgung aktiv zu unterstützen.
Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:
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