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2025-017

Tumor verspätet festgestellt trotz mehreren Besuchen bei Gynäkologin

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Fallbeschreibung:

Tumor spät erkannt: Lücken in der gynäkologischen Nachsorge

Ich wurde 2023 in einer Klinik wegen eines Tumors an dem Gebärmutterhals operiert. Es wurde eine Hysterektomie durchgeführt. Der Tumor war verursacht durch den HP16-Virus. Zum Glück war er noch nicht entartet. Es verlief alles einwandfrei. Die Katastrophe kam anschließend in der ambulanten Nachbetreuung. Laut Klinik sollte ich am 7. postoperativen Tag zu meiner Gynäkologin. Diese sollte einen Ultraschall und auch einen erneuten Abstrich machen und auf den Virus untersuchen und ein Jahr postoperativ noch einweiteres mal.

Den ersten Termin, den ich bei der Gynäkologin bekam war 14 Tage später. Zwei Tage vor dem Termin sagte mir die Gynäkologin ab, mit der Begründung, es seien alle in der Praxis krank.
Da ich mit der Gynäkologin vorher nicht zufrieden war, habe ich versucht eine neue Gynäkologin zu bekommen. In der näheren Umgebung sagte alle ab, mit der Begründung, sie nähmen keine neuen Patienten. Ich solle 40 km weiter in die Vertretungspraxis fahren. Mit frischen Narben von der OP war es mir unmöglich so weit Auto zu fahren, da der Sicherheitsgurt an den Narben drückte und Schmerzen verursachte.

Ich bin dann zu meinem Hausarzt, um zu mindest nach 14 Tagen die Fäden gezogen zu bekommen und um ein Ultraschall machen zu lassen. Die Ärztin vor Ort weigerte sich die Fäden zu ziehen und einen abdominalen Ultraschall zu machen. Nur unter meiner Androhung, mir die Fäden selber zu ziehen, hat es eine Arzthelferin doch gemacht.

Als die Gynäkologin wieder die Praxis geöffnet hatte, hatte ich endlich nach 6 Wochen einen Termin, obwohl ich am 7. postoperativen Tag dort erscheinen sollte. Zu meinem Erstaunen fand sie es nicht für notwendig einen Ultraschall zu machen noch die vaginalen Abstriche auf HP16-Virus durchzuführen. Sie sagte, die Krankenkasse würde das nicht bezahlen und außerdem hätte ich mir die Hysterektomie auch nur aus Spaß entfernen lassen.

Ich habe mich bei meiner Krankenkasse erkundigt, die sagte mir zu, alle notwendigen Abstriche zu bezahlen. Bei dieser Gynäkologin bin ich vor der OP jedes halbe Jahr gewesen, da ich bereits Schwierigkeiten mit den Monatsblutungen hatte. Diese wurden von der Gynäkologin immer nur verharmlost. Erst als in einer Notaufnahme im abdominalen Ultraschall Myome festgestellt wurden, ich erneut bei der Gynäkologin war, bekam ich eine Überweisung ins Krankenhaus. In der Klinik hat der Oberarzt sofort zu Beginn des vaginalen Ultraschalls diesen Tumor festgestellt, der bereits 4cm groß war. Bei der Gynäkologin bin ich 14 Tage vorher gewesen. Diese hatte auch einen Ultraschall gemacht und gesagt, es wäre alles in Ordnung.

Ich habe zum Schluß versucht eine andere Gynäkologin zu finden und habe gleich am Telefon nachgefragt, ob die Gynäkologin die von der Klinik notwendigen verordneten Abstriche und Ultraschall durchführt und habe daraufhin die neue Gynäkologin gefunden.

Nur leider ist diese nach einem Jahr in Rente gegangen. Die Suche nach einer neuen gynäkologischen Praxis gestaltete sich wieder schwierig, da keine Praxis neue Patienten aufnimmt. Durch vieles herumtelefonieren, stieß ich endlich auf eine Praxis, die die Patienten von der alten Gynäkologin aufnahm. Hier hätte ich mir Transparenz über die Internetseite der alten Praxis gewünscht.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Verbesserungsvorschläge:

Keine Angaben

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Eine Operation zu bewältigen ist körperlich und emotional anspruchsvoll – und die Zeit danach erfordert ebenso viel Kraft. Wenn die empfohlene Nachsorge dann nicht reibungslos verläuft, kann das sehr belastend sein und das Gefühl erzeugen, in einer wichtigen Phase allein gelassen zu werden.

Nachsorgetermine nach gynäkologischen Eingriffen – also Kontrolluntersuchungen im Anschluss an eine Operation – sind medizinisch oft klar vorgegeben. In der Praxis kann es jedoch vorkommen, dass empfohlene Zeitfenster nicht eingehalten werden, vereinbarte Untersuchungen ausbleiben oder die Suche nach einer geeigneten Praxis erhebliche Hürden mit sich bringt. Solche Situationen entstehen häufig aus einem Zusammenspiel struktureller Engpässe – etwa mangelnder Verfügbarkeit von Facharztpraxen – und Kommunikationslücken zwischen verschiedenen Versorgungsbereichen.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer nach einem Eingriff in die ambulante Nachsorge wechselt, kann sich durch einige vorbereitende Schritte absichern – sowohl beim Finden der richtigen Praxis als auch beim Einfordern der empfohlenen Untersuchungen.

  • Entlassungsunterlagen gezielt nutzen: Kliniken geben bei der Entlassung häufig schriftliche Empfehlungen mit, welche Untersuchungen zu welchem Zeitpunkt stattfinden sollen. Es ist möglich, diese Unterlagen bei jedem Termin direkt vorzulegen und konkret zu fragen: „Laut Entlassungsbrief der Klinik sind ein vaginaler Abstrich und ein Ultraschall vorgesehen – ist das heute möglich?“
  • Termin vorab klären: Schon beim ersten Telefonkontakt mit einer neuen Praxis lässt sich erfragen, ob die verordneten Nachsorgeleistungen dort durchgeführt werden. Das spart Zeit und ermöglicht eine gezielte Auswahl – wie es im vorliegenden Fall letztlich auch zum Erfolg geführt hat.
  • Kostenübernahme direkt bei der Krankenkasse erfragen: Wenn Unsicherheit darüber besteht, welche Untersuchungen von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden, ist eine direkte Nachfrage bei der Krankenkasse möglich. Viele Kassen erteilen telefonisch oder schriftlich Auskunft – und können gegebenenfalls auch bestätigen, dass medizinisch notwendige Leistungen gedeckt sind.
  • Die Klinik als Ansprechpartner einbeziehen: Wenn die ambulante Nachsorge nicht wie empfohlen zustande kommt, ist es möglich, sich erneut an die operierende Klinik zu wenden – etwa an die zuständige Ambulanz oder den sozialen Dienst. Dort kann man nach Alternativen oder Unterstützung bei der Vermittlung fragen.

Worauf Sie achten können

  • Entlassungsbrief oder Nachsorgeempfehlung der Klinik aufbewahren und zu jedem Folgetermin mitbringen
  • Bei der Terminvereinbarung konkret benennen, welche Untersuchungen laut Klinikempfehlung geplant sind – so lässt sich vorab klären, ob die Praxis das leisten kann
  • Bei Unsicherheit über die Kostenübernahme die eigene Krankenkasse befragen – am besten schriftlich, damit die Auskunft dokumentiert ist
  • Wenn eine Praxis in Rente geht oder schließt: Auf der Praxiswebsite oder durch direktes Nachfragen in Erfahrung bringen, an wen Patientinnen und Patienten weitervermittelt werden – und diesen Schritt möglichst frühzeitig einleiten

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 50-69 Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht: weiblich

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