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2024-006

Behandlung ohne Rücksprache und Aufklärung

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Fallbeschreibung:

Infusion ohne Aufklärung: Patientensicherheit in der Notaufnahme

Ich war mit starken Grippesymptomen in die ZNA gegangen.
Am Anfang lief alles ganz gut. Dann war ich in einem Überwachungszimmer und dann kam ganz lange niemand mehr.
Irgendwann kam eine Pflegekraft und sagte ich würde eine Infusion mit Schmerzmittel bekommen. Niemand hat vorher mit mir gesprochen, warum die Verordnung, ob ich das will, Alternativen, vorhandene Allergien usw.
Nach mehreren Stunden hat man mich dann entlassen…

Gut gelaufen:

Am Anfang ging es schnell, Untersuchung, iv-Zugang und Überwachungsbett

Schlecht gelaufen:

Keine Besprechung mit mir als Pat. vor Verordnung von Medikamenten, auch keine Besprechung von Diagnosen, Laborwerten, weiteres Vorgehen etc

Verbesserungsvorschläge:

Direkte Kommunikation mit dem/der Pat., diesen in Entscheidungen einbinden, nicht über Pat. hinweg

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

In einer Notaufnahme geht es oft sehr schnell – und genauso schnell kann es passieren, dass Betroffene das Gefühl haben, den Überblick über die eigene Behandlung zu verlieren. Dieser Fall zeigt, wie Untersuchung und Behandlungsmaßnahmen ablaufen können, ohne dass die betroffene Person aktiv einbezogen oder über Diagnose, Medikamente und weiteres Vorgehen informiert wird.

Notaufnahmen arbeiten unter hohem Druck und mit begrenzten Ressourcen. Gleichzeitig haben Patient:innen das Recht, über jede Behandlungsmaßnahme informiert zu werden und ihr Einverständnis zu geben – das gilt auch in der Notaufnahme und auch bei Medikamenten, die per Infusion verabreicht werden.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer sich in einer ähnlichen Situation befindet und dazu in der Lage ist, kann aktiv um Informationen und Einbindung bitten – das ist ein selbstverständliches Recht.

  • Bevor ein Medikament verabreicht wird, ist es möglich, nachzufragen, was gegeben wird und warum. Eine Formulierung wie „Können Sie mir kurz erklären, was in dieser Infusion ist und weshalb ich sie bekomme?“ ist dabei völlig angemessen.
  • Wer bekannte Allergien oder Unverträglichkeiten hat, kann diese aktiv und frühzeitig ansprechen – auch dann, wenn niemand explizit danach fragt. Das Nennen von Allergien gehört zu keiner Bringschuld, ist aber eine Möglichkeit, zur eigenen Sicherheit beizutragen.
  • Wenn über einen längeren Zeitraum keine Information erfolgt, kann man das Pflegepersonal ansprechen und um ein kurzes Update bitten: „Ich würde gerne wissen, wie es bei mir weitergeht – kann mir jemand kurz Bescheid geben?“
  • Vor der Entlassung ist es möglich, nach einer Zusammenfassung zu fragen: Was wurde festgestellt? Welche Medikamente wurden gegeben? Was ist als nächstes zu tun? Solche Informationen können auch schriftlich ausgehändigt werden.

Worauf Sie achten können

  • Wurde ich vor der Gabe eines Medikaments gefragt, ob ich Allergien oder Unverträglichkeiten habe?
  • Wurde mir erklärt, welches Medikament ich bekomme und aus welchem Grund?
  • Hatte ich die Möglichkeit, Fragen zu stellen, bevor eine Behandlungsmaßnahme durchgeführt wurde?
  • Habe ich bei der Entlassung eine verständliche Auskunft über Befunde, Diagnose und weiteres Vorgehen erhalten?

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 30-49 Jahre
Art der Einrichtung:Notaufnahme, Krankenhaus
Geschlecht: keine Angabe

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Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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