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2024-1091

Nervendurchtrennung nach Operation

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Fallbeschreibung:

Nervendurchtrennung nach Hüft-OP – Symptome als Parkinson abgetan

Anfang 2021 musste sich meine Frau einer Hüft-OP unterziehen. Die OP wurde vom Chefarzt/ Chefärztin durchgeführt. Bereits einen Tag nach der OP erklärte sie, dass etwas nicht stimmt.
Hierzu muss angemerkt werden, dass meine Frau seit vielen Jahren an Parkinson erkrankt ist.
Die Aussage der Ärzte, das ist ihr Parkinson. Dies setzte sich über den gesamten Klinikaufenthalt durch.

Dasselbe musste auch in der Reha und bei einem weiteren Aufenthalt in einer Fachklinik anhören. 9 Monate nach der OP suchte sie einen Neurochirurgen im Nachbarort auf. Nach Kenntnisnahme der vorgelegten Berichte und einer Untersuchung äußerte er/ sie den Verdacht, dass eine Nervendurchtrennung erfolgt ist. Dies hat sich bei einem weiteren Klinikaufenthalt bestätigt.

Gut gelaufen:

Bei den OP Vorgesprächen haben wir auch mit Ärzten der Neurologie gesprochen. Diese erklärten sich sofort bereit bei der OP anwesend zu sein. Wurden aber nicht hinzugezogen.

Schlecht gelaufen:

Dass der Operateur* in sich bei einem vereinbarten Folgetermin nicht erschienen ist. Immer wurde auf die bestehende chronische Krankheit verwiesen.

Verbesserungsvorschläge:

Es sollte mehr auf den Patienten gehört werden.

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Wenn nach einer Operation neue oder veränderte Beschwerden auftreten, ist das für Betroffene und ihre Angehörigen eine belastende und verunsichernde Erfahrung. Besonders schwierig kann es werden, wenn eine bereits bestehende Erkrankung – wie in diesem Fall eine Parkinson-Erkrankung – dazu führt, dass neue Symptome nicht eigenständig betrachtet, sondern auf die bekannte Vorerkrankung zurückgeführt werden. Dieses Phänomen ist in der Medizin bekannt: Eine vorhandene Diagnose kann den Blick auf mögliche andere Ursachen verengen.

In diesem Fall hatte die betroffene Person unmittelbar nach der Operation Beschwerden geäußert – dieser Hinweis wurde über Monate hinweg nicht weiterverfolgt. Erst durch die eigene Initiative der Familie wurde schließlich eine andere Ursache gefunden. Das zeigt, wie wertvoll es sein kann, wenn Betroffene und Angehörige beharrlich nachfragen und bei Bedarf weitere medizinische Meinungen einholen.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wenn nach einem Eingriff etwas anders ist als erwartet und die Erklärungen nicht schlüssig erscheinen, gibt es einige Möglichkeiten, aktiv zu werden.

  • Neue Symptome gezielt benennen und dokumentieren: Es kann helfen, neue Beschwerden schriftlich festzuhalten – wann sie aufgetreten sind, wie sie sich anfühlen und ob sie sich von bekannten Symptomen unterscheiden. Eine konkrete Formulierung gegenüber dem Behandlungsteam könnte lauten: „Dieses Gefühl kenne ich von meiner Vorerkrankung nicht – das ist für mich neu und anders.“
  • Auf eine gesonderte Betrachtung der neuen Symptome bestehen: Auch bei Menschen mit Vorerkrankungen ist es möglich, darum zu bitten, dass neue Beschwerden unabhängig von der bekannten Diagnose untersucht werden. Das ist ein berechtigtes Anliegen.
  • Absprachen aus Vorgesprächen schriftlich festhalten: Wenn im Vorfeld einer Operation Absprachen getroffen werden – etwa dass bestimmte Fachärzt:innen hinzugezogen werden –, ist es möglich, sich diese Vereinbarung schriftlich bestätigen zu lassen oder sie zumindest selbst zu notieren. So lässt sich später darauf Bezug nehmen.
  • Eine zweite ärztliche Meinung einholen: Bei anhaltenden ungeklärten Beschwerden ist es jederzeit möglich, eine zweite Meinung bei einer anderen Fachpraxis oder Klinik einzuholen. Das ist ein anerkanntes Recht von Patient:innen und kein Zeichen von Misstrauen gegenüber dem bisherigen Behandlungsteam.

Worauf Sie achten können

  • Neue Beschwerden nach einer Operation lassen sich von bereits bekannten Symptomen einer Vorerkrankung unterscheiden – diese Unterschiede sind es wert, dem Behandlungsteam gegenüber klar benannt zu werden.
  • Vereinbarte Folgetermine und Absprachen aus Vorgesprächen können schriftlich festgehalten werden, um sie bei Bedarf in Erinnerung rufen zu können.
  • Angehörige können bei Arztgesprächen dabei sein, Fragen stellen und dabei helfen, Antworten einzuordnen – das ist ausdrücklich möglich und oft hilfreich.
  • Bei dem Gefühl, dass Beschwerden nicht ernst genommen werden, ist eine Zweitmeinung – auch in einem anderen Krankenhaus oder bei einer niedergelassenen Fachpraxis – eine zulässige und sinnvolle Option.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 50-69 Jahre
Art der Einrichtung:Rehaeinrichtung, Operationssaal, Krankenhaus, stationär
Geschlecht: weiblich

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