2024-1098
Gesetzliche Krankenkasse drängt nach 3 Wochen Arbeitsunfähigkeit zum Medizinischen Dienst
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Ich bin am Karpaltunnel operiert worden und für knapp 3 Wochen (bis zur abschließenden Untersuchung) krankgeschrieben worden.
In dieser Zeit erhielt ich Lohnfortzahlung durch meinen Arbeitgeber, der über meine Krankheit informiert und sehr wohlwollend ist. Wenn MitarbeiterInnen krank sind, wird von Arbeitgeberseite keinerlei Druck gemacht.
Zum Ende meiner Krankschreibung erhielt ich einen Brief meiner Krankenkasse, mit der sie mich dazu drängte, ihnen zu erlauben, mich zuhause anrufen zu dürfen und zu meinem Gesundheitszustand zu befragen. Sie haben behauptet, sie seien dazu verpflichtet, den Medizinischen Dienst einzuschalten.
Eine Operation und die anschließende Erholungsphase sind körperlich wie organisatorisch belastend genug. Wenn in dieser Zeit zusätzlich Post von der Krankenkasse eintrifft, die unter Druck zu setzen scheint, kann das als störend und unangemessen erlebt werden – besonders dann, wenn die Situation medizinisch klar und zeitlich begrenzt ist.
Gesetzliche Krankenkassen haben bestimmte gesetzliche Aufgaben beim sogenannten Versorgungsmanagement (d. h. der Begleitung von Versicherten bei Krankheit). Nicht alle dieser Maßnahmen sind jedoch in jeder Situation verpflichtend oder verhältnismäßig. Das Einschalten des Medizinischen Dienstes (MD) – einer unabhängigen Begutachtungsstelle – ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, etwa den Bezug von Krankengeld, der nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit beginnen kann. Bei kurzen Krankschreibungen mit laufender Lohnfortzahlung ist dieser Schritt in der Regel nicht erforderlich.
Wer in einer vergleichbaren Situation Post von seiner Krankenkasse erhält, die unklar oder unangemessen wirkt, hat verschiedene Möglichkeiten.
Wenn Sie sich durch das Verhalten Ihrer Krankenkasse unter Druck gesetzt fühlen oder unsicher sind, welche Maßnahmen rechtlich zulässig sind, steht Ihnen die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) unter 0800 011 77 22 (kostenlos) zur Verfügung. Eigene Erfahrungen – auch positive – können Sie anonym auf mehr-patientensicherheit.de melden und damit dazu beitragen, dass andere Betroffene besser informiert sind.
Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt.
Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:
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Die Betriebskrankenkassen:
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