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2024-108

Unnötige Vaginaluntersuchung führt mutmaßlich zu Blasensprung

Fallbeschreibung:

Wegen eines Tumors wurden zwei Drittel meines Gebärmutterhals entfernt (radikale vaginale Trachelektomie). Als ich schwanger wurde hielt sich mein Gynäkologe an die Empfehlungen, die für das Schwangerschaftsmanagement nach dieser OP vorliegen. Bei 36+0 hatte ich einen CTG-Termin. An diesem Tag war eine Vertretungsärztin in der Praxis. Sie bestand darauf mich zu untersuchen. Ohne vorherige Besprechung oder Erklärung führte sie eine vaginale digitale Untersuchung durch. Ich war völlig schockiert, da empfohlen wird auf jeden Fall davon abzusehen. Das Risiko Bakterien mit einzuführen, die aufgrund des verkürzten Halses sehr schnell zur Fruchtblase kommen und so zu einem vorzeitigem Blasensprung führen können, ist hoch. Wenige Stunden später erfolgte der Blasensprung. Im Krankenhaus wurde gemutmaßt, dass die Untersuchung und der Blasensprung unmittelbar zusammenhängen. Die zu frühe Geburt hatte u.a. zur Folge, dass mein Kind zunächst auf der Neonatologie behandelt werden musste. Ich mache mir bis heute Vorwürfe die Situation nicht erfasst zu haben und die vaginale Untersuchung nicht verhindert zu haben.

Gut gelaufen:

Das Schwangerschafts-Management durch den behandelnden Gynäkologen lief sehr gut, er berücksichtigte den Stand der Forschung und hielt mehrfach Rücksprache mit Expertinnen zur Schwangerschaft nach Trachelektomie um Unsicherheiten abzubauen.

Schlecht gelaufen:

Es gibt leider immer wieder Ärzt:innen, die die Patient:innen nicht mitnehmen bei dem, was sie tun, nur wenig erklären oder bei Nachfragen ungeduldig reagieren. Ich habe die Untersuchung als übergriffig empfunden, eben weil sie mir nicht angekündigt wurde. Die Schwangerschafts-Betreuung nach Trachelektomie ist für Gynäkologen keine Alltäglichkeit, gerade deshalb hätte die Ärztin sich vorab besser informieren sollen, entweder bei dem betreuenden Arzt, in der Fachliteratur oder anderweitig.

Verbesserungsvorschläge:

Anscheinend gibt oder gab es keine allgemeingültigen Standards oder diese sind zu wenig bekannt. Hier sollte angesetzt werden. Zudem hätte auch der behandelnde Arzt die Verhaltensregeln in meiner Akte festhalten könnten für den Vertretungsfall oder eine Übergabe machen sollen.

Weitere Infos:

Keine Angaben
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Infos zum Fall:

Perspektive:

Patientin oder Patient

Alter:

30-49 Jahre

Art der EInrichtung:

Ambulante Praxis, Arztpraxis

Geschlecht:

weiblich

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