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2024-108

Unnötige Vaginaluntersuchung führt mutmaßlich zu Blasensprung

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Fallbeschreibung:

Blasensprung nach vaginaler Untersuchung: CIRS-Fall

Wegen eines Tumors wurden zwei Drittel meines Gebärmutterhals entfernt (radikale vaginale Trachelektomie). Als ich schwanger wurde hielt sich mein Gynäkologe an die Empfehlungen, die für das Schwangerschaftsmanagement nach dieser OP vorliegen. Bei 36+0 hatte ich einen CTG-Termin.

An diesem Tag war eine Vertretungsärztin in der Praxis. Sie bestand darauf mich zu untersuchen. Ohne vorherige Besprechung oder Erklärung führte sie eine vaginale digitale Untersuchung durch. Ich war völlig schockiert, da empfohlen wird auf jeden Fall davon abzusehen. Das Risiko Bakterien mit einzuführen, die aufgrund des verkürzten Halses sehr schnell zur Fruchtblase kommen und so zu einem vorzeitigem Blasensprung führen können, ist hoch.

Wenige Stunden später erfolgte der Blasensprung. Im Krankenhaus wurde gemutmaßt, dass die Untersuchung und der Blasensprung unmittelbar zusammenhängen. Die zu frühe Geburt hatte u.a. zur Folge, dass mein Kind zunächst auf der Neonatologie behandelt werden musste.

Ich mache mir bis heute Vorwürfe die Situation nicht erfasst zu haben und die vaginale Untersuchung nicht verhindert zu haben.

Gut gelaufen:

Das Schwangerschafts-Management durch den behandelnden Gynäkologen lief sehr gut, er berücksichtigte den Stand der Forschung und hielt mehrfach Rücksprache mit Expertinnen zur Schwangerschaft nach Trachelektomie um Unsicherheiten abzubauen.

Schlecht gelaufen:

Es gibt leider immer wieder Ärzt:innen, die die Patient:innen nicht mitnehmen bei dem, was sie tun, nur wenig erklären oder bei Nachfragen ungeduldig reagieren. Ich habe die Untersuchung als übergriffig empfunden, eben weil sie mir nicht angekündigt wurde. Die Schwangerschafts-Betreuung nach Trachelektomie ist für Gynäkologen keine Alltäglichkeit, gerade deshalb hätte die Ärztin sich vorab besser informieren sollen, entweder bei dem betreuenden Arzt, in der Fachliteratur oder anderweitig.

Verbesserungsvorschläge:

Anscheinend gibt oder gab es keine allgemeingültigen Standards oder diese sind zu wenig bekannt. Hier sollte angesetzt werden. Zudem hätte auch der behandelnde Arzt die Verhaltensregeln in meiner Akte festhalten könnten für den Vertretungsfall oder eine Übergabe machen sollen.

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Eine Schwangerschaft nach einer Trachelektomie – also einer Operation, bei der ein Großteil des Gebärmutterhalses entfernt wurde – erfordert ein besonders sorgfältiges Betreuungskonzept. Wenn in einer solchen Situation eine Vertretungsperson die Behandlung übernimmt, die mit dieser speziellen Vorgeschichte nicht vertraut ist, können Untersuchungen durchgeführt werden, die dem individuellen Risikoprofil der Patientin nicht angepasst sind – mit möglicherweise schwerwiegenden Folgen.

Die betroffene Person macht sich Vorwürfe, die Situation nicht rechtzeitig erkannt zu haben. Dieser Impuls ist zutiefst menschlich – doch er ist nicht angemessen: In einem Moment der Überrumpelung, ohne Vorankündigung oder Erklärung, ist es für die meisten Menschen kaum möglich, eine unerwünschte Untersuchung zu unterbrechen oder abzulehnen. Das verdient ausdrückliche Anerkennung.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Bei komplexen Vorerkrankungen oder besonderen Schwangerschaftsverläufen kann es hilfreich sein, sich vorab auf mögliche Vertretungssituationen vorzubereiten.

  • Wer eine seltene Vorgeschichte wie eine Trachelektomie mitbringt, kann den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin ausdrücklich darum bitten, die wichtigsten Verhaltenshinweise schriftlich in der Patientenakte zu vermerken – zum Beispiel: „Bitte keine vaginalen digitalen Untersuchungen ab der 20. Schwangerschaftswoche“.
  • Es ist möglich, für sich selbst ein kompaktes Informationsblatt mit den wesentlichen Besonderheiten der eigenen Situation zu erstellen und dieses bei jedem Termin mitzubringen – besonders dann, wenn eine Vertretungsperson anwesend ist.
  • Vor jeder Untersuchung ist es möglich nachzufragen, was geplant ist: „Was werden Sie jetzt genau machen, und warum ist das in meinem Fall angemessen?“ Eine kurze Nachfrage wie diese schafft Raum für ein Gespräch – und gibt der behandelnden Person die Möglichkeit, die eigene Entscheidung zu reflektieren.
  • Wer bei einem Termin merkt, dass eine Vertretungsärztin oder ein Vertretungsarzt die besondere Vorgeschichte nicht kennt, kann aktiv darauf hinweisen: „Ich habe eine Trachelektomie hinter mir – dazu gibt es in meiner Akte wichtige Hinweise, die ich gerne kurz mit Ihnen besprechen möchte.“

Worauf Sie achten können

  • Sind die Besonderheiten Ihrer Krankengeschichte vollständig und aktuell in Ihrer Patientenakte dokumentiert – auch für Vertretungssituationen?
  • Haben Sie die Möglichkeit, eine Begleitperson zu Terminen mitzunehmen, die im Notfall unterstützen oder nachfragen kann?
  • Wissen Sie, an wen Sie sich wenden können, wenn eine Untersuchung oder Maßnahme sich für Sie falsch anfühlt – zum Beispiel an Ihre reguläre Praxis oder eine Patientenberatungsstelle?
  • Ist Ihnen bekannt, dass Sie jede Untersuchung ablehnen oder um eine kurze Pause bitten können – auch wenn das im Moment schwer fallen kann?

Sie sind nicht allein

Wenn Sie eine Situation erlebt haben, in der Sie sich übergangen oder unzureichend informiert gefühlt haben, bietet die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) kostenlose und neutrale Beratung an. Auf mehr-patientensicherheit.de können Sie Ihre Erfahrungen anonym melden und damit dazu beitragen, dass ähnliche Situationen in Zukunft besser erkannt und vermieden werden.

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 30-49 Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht: weiblich

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