Icon Mehr-Patientensicherheit
2024-1046

Fehlerhafter Entlassungsbericht nach Reha zum Nachteil ausgelegt

Dieser Fall hilft die Patientensicherheit für alle zu verbessern. Sie möchten ebenfalls einen Fall melden? Zum Meldeformular

Fallbeschreibung:

Fehlerhafter Entlassungsbericht nach Reha – Patientensicherheit

Fehlerhafter Entlassungsbericht wird mir nach der Reha zum Nachteil ausgelegt.

Gut gelaufen:

Personal und Therapeuten überwiegend kompetent. Angenehm die Einrichtung vom baulichen Stil. Zimmerausstattung in Ordnung. Verpflegung in Ordnung. Sehr schöne weitläufige Parkanlage. Kaufmöglichkeiten vorhanden.

Schlecht gelaufen:

Hauptdiagnose Parkinson – Einrichtung eindeutig nicht darauf spezialisiert. Entlassungsbericht enthält viele nicht vorhandene Leistungsdaten, so wie negative und widersprüchliche Aussagen zum Patienten. Vermutung liegt nahe, dass sie teilweise aufgrund von Modulen zusammengestellt wurde. Wöchentliche Visite bei wechselndem Personal. Chefärzte, Stationsärzte, Vertretungsärzte. Beispiele zu Leistungsdaten: Keine Schmerzangaben aber Verordnung und Zuteilung von Schmerzmedikamenten. Keine Ödeme aber Verordnung von Ultraschall, Lymphdrainage und Stützstrümpfen, Kühlpads. Aufgelistet aber nicht erbrachte Leistungen: Anleitung zur Blutdruckmessung, Pulskontrolle, Medikamenteneinnahme, Gewichtskontrolle, medizinische Parameter einzeln, (bin examinierte Altenpflegerin) Training ATL’s, Info über Schulungsbuffet. Auch eine Aufklärung über Fahrtauglichkeit erwähnt. Diese gab es nicht und war nicht nötig da ich seit 8 Jahren nicht mehr Auto fahre. Auf dem vorläufigen Entlassungsbericht stand ursprünglich „Patientin war mäßig bemüht“. ( Vermutung ein Modul -Baustein. Dieser Satz befand sich in mehreren Abschlussberichten von anderen Patienten) Es gab eine Therapie-Mappe in der alle Maßnahmen verordnet oder zusätzlich abgezeichnet werden mussten. Nach meinem Anschreiben an den Chefarzt der Klinik wurde dieser Satz geändert in „Rehabilitantin war hochmotiviert“. Abschließend war noch der Hinweis, dass ich nach ca 6 Monaten, zwar nicht mehr in meinem eigentlichen Beruf aber grundsätzlich auf dem freien Arbeitsmarkt, wieder bis zu 8 Stunden arbeitsfähig sei. Dies mit dem Zusatz überwiegend gehend überwiegend stehend überwiegend sitzend!

Verbesserungsvorschläge:

Mehr Verantwortung und Aufmerksamkeit bei der Auswahl der Reha-Einrichtung durch den Kostenträger. Zumindest stichpunktartige Kontrollen bei den verfassten Entlassungsberichten. Bei Ungereimtheiten Rücksprache mit den Patienten. Dies schriftlich mit Einbezug mit der Einrichtung. Auswertung inbegriffen.

Weitere Infos:

Mir war das Ausmaß der Wertigkeit eines solchen Abschlussberichtes nicht im Klaren. Erst nachdem ein sogenannter Gutachter auf dieser Grundlage ein weiteres Gutachten erstellte, sollte es mir sehr bewusst werden.

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Ein Entlassungsbericht nach einer Rehabilitation ist weit mehr als eine Zusammenfassung des Aufenthalts – er kann Grundlage für Gutachten, Rentenentscheidungen oder weitere Behandlungen sein. Wenn ein solcher Bericht fehlerhafte, widersprüchliche oder nicht erbrachte Leistungen enthält, kann das für Betroffene weitreichende Folgen haben, die sich erst mit zeitlicher Verzögerung zeigen.

Fälle wie dieser zeigen, dass Entlassungsberichte mitunter unvollständig geprüft oder teilweise aus standardisierten Textbausteinen zusammengestellt werden – und dabei den tatsächlichen Verlauf der Rehabilitation nur unzureichend abbilden. Gleichzeitig zeigt dieser Fall auch, dass Betroffene erfolgreich Einspruch erheben können: Nach einem schriftlichen Widerspruch wurde eine fehlerhafte Aussage im Bericht tatsächlich korrigiert.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer einen Rehabilitationsaufenthalt plant oder gerade abschließt, kann sich frühzeitig mit dem Thema Entlassungsbericht befassen – das ist leichter, als nachträglich Korrekturen einzufordern.

  • Den Entlassungsbericht sorgfältig lesen: Es ist möglich, den Bericht unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit zu prüfen – insbesondere bei den aufgeführten Leistungen, Diagnosen und persönlichen Einschätzungen. Wer möchte, kann sich dabei Zeit nehmen und ggf. eine Vertrauensperson hinzuziehen.
  • Therapienachweise aufbewahren: Während der Reha kann es hilfreich sein, eigene Aufzeichnungen zu führen – etwa Notizen zu Therapieeinheiten, Medikamentengaben oder ärztlichen Gesprächen. Solche Unterlagen ermöglichen einen direkten Abgleich mit dem späteren Bericht.
  • Widerspruch schriftlich einlegen: Bei Unstimmigkeiten ist es möglich, die Einrichtung schriftlich um Korrektur zu bitten. Eine klare, sachliche Formulierung kann dabei helfen, zum Beispiel: „Im Entlassungsbericht ist eine Lymphdrainage aufgeführt. Ich bitte um Prüfung, da diese Leistung nach meiner Kenntnis nicht erbracht wurde.“
  • Einsicht in die Krankenakte beantragen: Als Patient oder Patientin besteht ein gesetzliches Recht auf Einsicht in die eigene Krankenakte (geregelt im Patientenrechtegesetz, §630g BGB). Das kann helfen, Angaben im Entlassungsbericht zu überprüfen und bei Bedarf zu korrigieren.

Worauf Sie achten können

  • Stimmen die im Bericht aufgeführten Diagnosen und Beschwerden (z. B. Schmerzen, Schwellungen) mit dem tatsächlichen Befund überein?
  • Werden Leistungen aufgelistet, an die Sie sich nicht erinnern oder die erkennbar nicht stattgefunden haben – etwa Schulungen oder Beratungsgespräche?
  • Enthält der Bericht Aussagen zu Ihrer Motivation, Mitarbeit oder Leistungsfähigkeit, die nicht mit Ihrem eigenen Erleben übereinstimmen?
  • Werden im Bericht Empfehlungen zur Arbeitsfähigkeit oder zu zukünftigen Einschränkungen formuliert – und sind diese nachvollziehbar und schlüssig begründet?

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 50-69 Jahre
Art der Einrichtung:Rehaeinrichtung, stationär
Geschlecht: weiblich

Vielen herzlichen Dank für Ihren wichtigen Fallbericht!

Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

Icon Pfeil nach unten

Wählen Sie eines der anderen Themen

Wählen Sie das Thema aus, das zu Ihrem Fall am besten passt oder über welches Sie weitere Informationen und berteits veröffentlichte Fälle lesen möchten. Alternativ können Sie Ihren Fall auch direkt über das Meldeformular berichten.
Ersatzkassen des vdek

Die Betriebskrankenkassen:

Wichtige Mitteilung:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Patient:innen und Angehörige,

Vielen Dank für Ihre wichtigen Meldungen. Unser System ist aufgrund der zahlreichen Eingänge im Moment an der Belastungsgrenze. Es ist daher zur Zeit nicht möglich, eine Meldung abzugeben. Wir arbeiten daran, das Problem zu lösen. Bitte versuchen Sie es in wenigen Stunden wieder.

Vielen Dank für Ihr Verständnis, Ihr Mehr-Patientensicherheit-Team