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2024-1046

Fehlerhafter Entlassungsbericht nach Reha zum Nachteil ausgelegt

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Fallbeschreibung:

Fehlerhafter Entlassungsbericht wird mir nach der Reha zum Nachteil ausgelegt.

Gut gelaufen:

Personal und Therapeuten überwiegend kompetent. Angenehm die Einrichtung vom baulichen Stil. Zimmerausstattung in Ordnung. Verpflegung in Ordnung. Sehr schöne weitläufige Parkanlage. Kaufmöglichkeiten vorhanden.

Schlecht gelaufen:

Hauptdiagnose Parkinson – Einrichtung eindeutig nicht darauf spezialisiert. Entlassungsbericht enthält viele nicht vorhandene Leistungsdaten, so wie negative und widersprüchliche Aussagen zum Patienten. Vermutung liegt nahe, dass sie teilweise aufgrund von Modulen zusammengestellt wurde. Wöchentliche Visite bei wechselndem Personal. Chefärzte, Stationsärzte, Vertretungsärzte. Beispiele zu Leistungsdaten: Keine Schmerzangaben aber Verordnung und Zuteilung von Schmerzmedikamenten. Keine Ödeme aber Verordnung von Ultraschall, Lymphdrainage und Stützstrümpfen, Kühlpads. Aufgelistet aber nicht erbrachte Leistungen: Anleitung zur Blutdruckmessung, Pulskontrolle, Medikamenteneinnahme, Gewichtskontrolle, medizinische Parameter einzeln, (bin examinierte Altenpflegerin) Training ATL’s, Info über Schulungsbuffet. Auch eine Aufklärung über Fahrtauglichkeit erwähnt. Diese gab es nicht und war nicht nötig da ich seit 8 Jahren nicht mehr Auto fahre. Auf dem vorläufigen Entlassungsbericht stand ursprünglich „Patientin war mäßig bemüht“. ( Vermutung ein Modul -Baustein. Dieser Satz befand sich in mehreren Abschlussberichten von anderen Patienten) Es gab eine Therapie-Mappe in der alle Maßnahmen verordnet oder zusätzlich abgezeichnet werden mussten. Nach meinem Anschreiben an den Chefarzt der Klinik wurde dieser Satz geändert in „Rehabilitantin war hochmotiviert“. Abschließend war noch der Hinweis, dass ich nach ca 6 Monaten, zwar nicht mehr in meinem eigentlichen Beruf aber grundsätzlich auf dem freien Arbeitsmarkt, wieder bis zu 8 Stunden arbeitsfähig sei. Dies mit dem Zusatz überwiegend gehend überwiegend stehend überwiegend sitzend!

Verbesserungsvorschläge:

Mehr Verantwortung und Aufmerksamkeit bei der Auswahl der Reha-Einrichtung durch den Kostenträger. Zumindest stichpunktartige Kontrollen bei den verfassten Entlassungsberichten. Bei Ungereimtheiten Rücksprache mit den Patienten. Dies schriftlich mit Einbezug mit der Einrichtung. Auswertung inbegriffen.

Weitere Infos:

Mir war das Ausmaß der Wertigkeit eines solchen Abschlussberichtes nicht im Klaren. Erst nachdem ein sogenannter Gutachter auf dieser Grundlage ein weiteres Gutachten erstellte, sollte es mir sehr bewusst werden.

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 50-69 Jahre
Art der Einrichtung:Rehaeinrichtung, stationär
Geschlecht: weiblich

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