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2024-059

Falscher Befund – Metastasen in der Lunge übersehen

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Fallbeschreibung:

Lungenmetastase in CT-Befund zweimal übersehen

Nach einem Nierenkrebsrezitiv musste ich vierteljährlich zum CT Thorax, um die Metastase in der Lunge zu beobachten. Die wurde in zwei CT Berichten als nicht mehr vorhanden beschrieben, obwohl sie bei Nachkontrolle noch genauso da war.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Die behandelnden Ärzte haben sich auf diesen Befund verlassen und auch in ihren Berichten so weitergeleitet.

Verbesserungsvorschläge:

Weniger Stress gerade in den MVZ für die diagnostizierenden Ärzte, d.h. auch mehr oder überhaupt ein bisschen Zeit für einen Patienten mit schwerwiegender, lebensbedrohlicher Erkrankung.

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Eine Krebserkrankung erfordert regelmäßige Verlaufskontrollen – das ist belastend, und gleichzeitig ist das Vertrauen in die Genauigkeit dieser Untersuchungen existenziell wichtig. In dem beschriebenen Fall wurde eine Lungenmetastase (eine Tochtergeschwulst in der Lunge, die sich aus dem ursprünglichen Nierenkrebs gebildet hatte) in zwei aufeinanderfolgenden Befundberichten fälschlicherweise als nicht mehr vorhanden eingetragen – obwohl sie bei späteren Kontrollen noch nachweisbar war. Die behandelnden Ärzte übernahmen diese Angaben in ihre eigenen Berichte, sodass sich der Fehler in der gesamten Behandlungsdokumentation fortsetzte.

Solche Situationen können entstehen, wenn diagnostische Einrichtungen unter hohem Zeitdruck arbeiten und Befunde – trotz aller Sorgfalt – nicht mit der nötigen Tiefe bewertet werden können. Ein einzelner fehlerhafter Befund kann so unbemerkt die Grundlage für weitere Behandlungsentscheidungen bilden.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer sich selbst aktiv in die Begleitung der eigenen Verlaufskontrollen einbringen möchte, findet hier einige Möglichkeiten:

  • Es ist möglich, bei jeder Kontrolluntersuchung gezielt nach dem Vergleich mit dem Vorbefund zu fragen – also danach, ob der aktuelle Befund konkret mit dem der letzten Untersuchung abgeglichen wurde. Eine mögliche Formulierung: „Wurde dieser Befund direkt mit meinem letzten CT-Bericht verglichen? Hat sich etwas verändert?“
  • Eigene Kopien der Befundberichte können gesammelt und bei jedem neuen Arzttermin mitgebracht werden. So lässt sich nachvollziehen, ob Angaben aus früheren Berichten korrekt übernommen wurden.
  • Bei widersprüchlichen oder unklaren Aussagen in aufeinanderfolgenden Befunden kann eine Zweitmeinung eingeholt werden – etwa durch einen spezialisierten Radiologen (Facharzt für die Auswertung bildgebender Untersuchungen) oder ein onkologisches Zentrum (spezialisierte Einrichtung für Krebserkrankungen).
  • Es ist möglich, das behandelnde Ärzteteam direkt anzusprechen, wenn ein Befund dem eigenen Körpergefühl oder früheren Aussagen zu widersprechen scheint: „Der letzte Bericht klingt anders als das, was mir zuvor mitgeteilt wurde – können wir das gemeinsam anschauen?“

Worauf Sie achten können

  • Befundberichte, Arztbriefe und Bildaufnahmen (z. B. auf CD oder digital) können selbst aufbewahrt und bei Folgeterminen mitgebracht werden.
  • Bei lebensbedrohlichen Erkrankungen ist es möglich, ausdrücklich um eine Besprechung des Befunds zu bitten – nicht nur um die schriftliche Mitteilung.
  • Stimmt ein neuer Befund nicht mit einem früheren überein, kann nachgefragt werden, ob die Bilder noch einmal gesondert ausgewertet wurden.
  • Eine Begleitperson kann helfen, im Gespräch mit Ärztinnen und Ärzten Rückfragen zu stellen und wichtige Aussagen zu notieren – besonders in emotional belastenden Situationen.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 50-69 Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
Geschlecht: männlich

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