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2026-157

Unrichtigkeiten im mitgereichten Arztbericht (taggleiche Entlassung)

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Fallbeschreibung:

Fehler im Arztbericht: Risiken falscher Dokumentation

Notfall, Einlieferung per Rettungswagen

Nachdem die Ärztin mir mitteilte, es bestehe kein Bedarf eines weiteren Aufenthaltes, weil ich ja von ihr auf dem Gang gesehen wurde [in Begleitung vom Personal beim Weg zur/von der Toilette], wurde der Arztbericht angefertigt.
Beim ‚Überfliegen‘ fiel mir auf, dass die von mir angegebenen Medikamenten-Dosierung falsch dokumentiert ist:
– „1,5“ Tabletten statt richtig 0,5 Tabletten.
„Seit 4 Monaten Erwerbsminderungsrentner“: Falsch! seit etwa 15 Jahren!
Nach einer Wartezeit von knapp zwei Stunden, die mir liegend gut bekam, konnte mein Anliegen ‚Korrektur des Arztberichtes‘ von mir angesprochen werden:
Im Ergebnis bat ich um Aushändigung des einwandfreien Arztbriefes. Das wurde mir mit dem Hinweis ‚dann müsse sie alles noch mal eintippen, weil sie keinen Zugriff mehr darauf habe‘ wider Erwarten klar abgelehnt.
Zu meiner fragenden Anmerkung zu – : Verneint Sozialanamnese …“: voll unzutreffend! – kam es nicht mehr.
Mich hat interessiert, wer von mir auf die unbekannte Frage keine Antwort bekommen haben soll. Das blieb unbeantwortet.

Der Laie = Patient findet, dass so ein Arztbrief qualitätsgesichert sein muss, um Nachteile zu vermeiden.
Der nächste Arzt, der diesen unrichtigen Bericht liest, lässt womöglich auf Grund der – offensichtlich gemäß Faktenlage, Medikamentenplan [der nicht vorlag, aber die Rettungskräfte und bei Einlieferung wurde klar verständlich von mir richtig genannt] – unrichtigen Dokumentationen an den Aussagen des Patienten Zweifel aufkommen – völlig unberechtigt und vermeidbar , womöglich zum Schaden des Patienten!

**[BESCHULDIGUNG]** Mich hat interessiert, wer von mir auf die unbekannte Frage keine Antwort bekommen haben soll. Das blieb unbeantwortet.
**[BESCHULDIGUNG]** Der nächste Arzt, der diesen unrichtigen Bericht liest, lässt womöglich auf Grund der – offensichtlich gemäß Faktenlage […] – unrichtigen Dokumentationen an den Aussagen des Patienten Zweifel aufkommen – völlig unberechtigt und vermeidbar , womöglich zum Schaden des Patienten!

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Verbesserungsvorschläge:

Warum ist es ablauforganisatorisch unmöglich, die Falsch-Angaben im Textverarbeitungssystem der Klinik anno 2026 kurzfristig nicht zu korrigieren?

Weitere Infos:

Wie soll sich der Laie = Patient verhalten? Gewünscht wird der Zugriff des Patienten auf die verifizierte Ablauf-OrganisationsDokumentation – gerne via Ablauf-Diagramm mit klar verständlicher Transparenz des Gesamtbildes – wie man sich am Besten verhalten soll in solch einem mysteriösen Fall. Welche Eskalation ist vor Ort in Echtzeit erlaubt?

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Nach einem Notfalleinsatz und einer belastenden Untersuchungssituation ist es verständlich, dass die Aufmerksamkeit für schriftliche Dokumente begrenzt ist – und dennoch können gerade in solchen Momenten wichtige Details falsch festgehalten werden. Wenn Angaben in einem Arztbericht – dem schriftlichen Bericht, der den Behandlungsverlauf zusammenfasst und an nachbehandelnde Ärztinnen und Ärzte weitergegeben wird – nicht der Wirklichkeit entsprechen, kann das bei späteren Behandlungen zu Missverständnissen führen.

In diesem Fall wurden in dem Arztbericht eine falsche Medikamentendosierung sowie eine unzutreffende Angabe zur Erwerbsbiografie dokumentiert. Der Patient erkannte die Fehler noch vor Ort und bat um Korrektur – eine nachvollziehbare und berechtigte Reaktion. Die Korrektur wurde jedoch nicht vorgenommen. Dass Betroffene in einer solchen Situation nicht weiterkommen, ist eine bekannte Schwierigkeit – es liegt nicht an ihnen, wenn die Abläufe vor Ort keine kurzfristige Lösung ermöglichen.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer einen Arztbericht noch in der Einrichtung erhält, kann ihn – falls es der Zustand erlaubt – direkt auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Die folgenden Möglichkeiten können dabei hilfreich sein:

  • Eigene Unterlagen griffbereit halten: Ein aktueller Medikamentenplan (auch als Foto auf dem Smartphone) sowie eine kurze Notiz mit wichtigen Eckdaten zur eigenen Krankengeschichte erleichtern es, Angaben im Gespräch präzise zu benennen. Im Notfall können Rettungskräfte darauf zurückgreifen – auch wenn man selbst gerade nicht in der Lage ist, Auskunft zu geben.
  • Fehler konkret und ruhig ansprechen: Eine Formulierung wie „Ich habe im Bericht eine Angabe entdeckt, die nicht stimmt – die Dosierung ist mit 1,5 Tabletten angegeben, richtig sind 0,5 Tabletten – kann das korrigiert werden?“ macht das Anliegen klar, ohne die Situation zu eskalieren.
  • Bei Ablehnung nach dem Patientenrechteweg fragen: Wenn eine sofortige Korrektur nicht möglich ist, ist es möglich, nach dem zuständigen Patientenfürsprecher oder der Patientenfürsprecherin (einer unabhängigen Ansprechperson, die jedes Krankenhaus vorzuhalten hat) zu fragen oder sich an die Beschwerdeanlaufstelle der Einrichtung zu wenden.
  • Akteneinsicht beantragen: Nach dem deutschen Patientenrechtegesetz haben Patient:innen das Recht, ihre vollständige Krankenakte einzusehen und Kopien zu erhalten. Dieses Recht kann schriftlich, auch nach dem Aufenthalt, geltend gemacht werden – und auf diesem Weg ist es möglich, eine Korrektur oder Ergänzung förmlich zu beantragen.

Worauf Sie achten können

  • Liegt ein aktueller Medikamentenplan vor – idealerweise immer dabei oder digital gespeichert – damit Dosierungen im Notfall klar kommuniziert werden können?
  • Enthält der ausgehändigte Arztbericht die wesentlichen eigenen Angaben korrekt – insbesondere Medikamentendosierungen, Vorerkrankungen und relevante Lebenssituation?
  • Ist bekannt, dass jedes Krankenhaus einen Patientenfürsprecher oder eine Patientenfürsprecherin haben muss, an den oder die man sich bei ungelösten Problemen noch während des Aufenthalts wenden kann?
  • Ist bekannt, dass das Recht auf Einsicht in die eigene Patientenakte und auf Berichtigung unrichtiger Angaben gesetzlich verankert ist (§ 630g BGB) – und auch nach der Entlassung noch wahrgenommen werden kann?

Sie sind nicht allein

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose und unabhängige Beratung zu Patientenrechten – auch bei Fragen zur Dokumentation und zur Akteneinsicht. Auf mehr-patientensicherheit.de können Sie Ihre Erfahrung anonym berichten und damit dazu beitragen, dass solche Situationen besser verstanden und langfristig verbessert werden.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 50-69 Jahre
Art der Einrichtung:Notaufnahme, Krankenhaus
Geschlecht: männlich

Vielen herzlichen Dank für Ihren wichtigen Fallbericht!

Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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