Fallbeschreibung:
Ich habe Pflegegrad 2. Mit meinen Unterstützungspersonen hatte ich überlegt, ob bei meiner komplexen Erkrankung vielleicht Pflegegrad 3 möglich ist. Beim ersten Antrag hatten wir noch nicht alles angegeben. Mit meinen Behandlern und Unterstützungspersonen wurde dann eine Pflegedokumentation erstellt und Arztberichte gesammelt. Wir kamen zu dem Ergebnis, dass ich einen Höherstufungsantrag stellen sollte und diesmal alles genau angeben soll.
Es gab insgesamt 3 Begutachtungen durch den MD. Von 32,50 Punkte wurde ich dann bei der 2. und 3. Begutachtung auf 13,75 Punkte runtergestuft. Es wird einfach behauptet, ich hätte keine Mobilitätseinschränkungen oder kognitiven Einschränkungen. Das habe ich sogar schwarz auf weiß von meiner Pflegekasse.
Dieses Vorgehen führte mehrfach zu sehr schweren Retraumatisierungen. Das ist eine Diskriminierung im Sinne des GG und insb. im Sinne der UN BRK. Seit 2017 ist es nicht relevant ob es motorische, kognitive oder psychische Ursachen für den personellen Unterstützungsbedarf sind.
Die Aufsichtsbehörden versagen auch. BAS, Ombudsmann, Beschwerdestelle, Schlichtungsstelle Behindertenbeauftragter, Sozial- und Gesundheitsministerium, Landesgesundheitsamt.
Gut gelaufen:
Keine Angaben
Schlecht gelaufen:
Mutmaßlich vorsätzliche Diskriminierung mit psychischen und finanziellen Schaden. Unnötiger Verwaltungsaufwand – bis jetzt 700 Seiten Akte. Unnötiges Gerichtsverfahren.
Beschwerden wurden nicht ernst genommen, weder vom MD noch von der Pflegekasse. Die Sorgfaltspflicht bei der Sachaufklärung wurde ignoriert. Die Pflegebegutachtungsrichtlinie wurde ignoriert.
Die Aufsichtsbehörden reagieren nicht.
Verbesserungsvorschläge:
Schulungen des MD zum psychisch-bedingten Unterstützungsbedarf. Schulungen des MDs in Psychotraumatologie.
Pflegekassen müssen berechtigte Kritik an MD Gutachten ernst nehmen und bei Bedarf externe Gutachter hinzuziehen. Wenn der Versicherte es möchte, müssen die Behandler hinzugezogen werden, bevor Runtergestuft wird.
Aufsichtsbehörden müssen Beschwerden ernst nehmen und wirksam sein.
Eilverfahren vor Gericht müssen geeignet sein, Machtmissbrauch zu stoppen.
Weitere Infos:
Suizidprävention sollte Schutz vor Machtmissbrauch durch Kostenträger und Gutachter beinhalten.
Psychisch strukturelle Gewalt muss Konsequenzen haben.
Die Staatsanwaltschaften müssen zu dieser Form der Körperverletzung durch psychischen Einfluss viel besser geschult werden. Das Verfahren wurde gar nicht erst eröffnet.
Infos zum Fall:
Perspektive:
Patientin oder Patient
Alter:
30-49 Jahre
Art der EInrichtung:
anderer Bereich
Geschlecht:
weiblich