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2025-087

Dringend erforderliche CT-Untersuchung wurde im Krankenhaus nicht durchgeführt

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Fallbeschreibung:

CT-Untersuchung trotz ärztlicher Überweisung nicht durchgeführt

Meine Schwiegermutter hat COPD mit schwerem Emphysem.

Bei der Notaufnahme waren mein Mann und ich anwesend und haben auch mit der behandelnden Notärztin sprechen können. Dort haben wir angegeben, dass der Lungenfacharzt meiner Schwiegermutter ein CT benötigen würde und wir einen aktuellen Überweisungsschein haben.
Sie meinte, wir sollten dies mit dem Stationsarzt besprechen, da dieser über den weiteren Verlauf der Behandlung bestimmt. Soweit, so gut.

Der Stationsarzt teile meinem Mann dann im Gespräch mit, dass eine CT-Untersuchung nicht möglich sei, da meine Schwiegermutter über die Notaufnahme eingeliefert wurde es sich dabei um eine andere Abrechnungsform handelt. Darüber hinaus war im Notaufnahmeprotokoll dazu nichts aufgeführt.
-> Das ganze finde ich etwas sehr unverständlich. Auch deshalb, da der Ü-Schein des Lungenfacharztes auch dem Stationsarzt in Kopie vorlag und so eine Untersuchung durch den Lungenfacharzt auch medizinisch notwenig erscheint.

Außerdem wäre es schön gewesen, wenn der Stationsarzt sich am Entlassungstag – wie von meiner Schwiegermutter erbeten – sich die Zeit genommen hätte, kurz mit Ihr zu sprechen. Offensichtlich war dies nicht möglich. Wir haben bei der Klinik noch 2 mal beim Oberarzt und Chefarzt per Mail nachgefragt aber bis heute keine Antwort auf diese Vorgehensweise erhalten.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Siehe Beschreibung

Verbesserungsvorschläge:

Wenn es wirklich an der Abrechnung lag, sollte dies verbessert werden. Es geht doch um die gleiche Patientin. Viel mehr Aufwand und auch für einen kranken Menschen mit Atemnot eine erhebliche Qual.

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Wenn ein Krankenhausaufenthalt ungeplant über die Notaufnahme beginnt, kann das für Betroffene und ihre Angehörigen eine belastende Situation sein – besonders dann, wenn gleichzeitig bereits geplante diagnostische Schritte anstehen. In solchen Fällen kommt es vor, dass Informationen zwischen verschiedenen Behandlungsbereichen nicht vollständig weitergegeben werden oder organisatorische Zuständigkeiten unklar bleiben – und dass notwendige Untersuchungen dadurch verzögert oder nicht durchgeführt werden.

Abrechnungsregelungen im Krankenhaus können je nach Aufnahmeart unterschiedlich sein. Das betrifft zum Beispiel, ob jemand über die Notaufnahme oder als geplanter stationärer Patient aufgenommen wird. Diese Unterschiede sind für Betroffene und Angehörige oft schwer nachvollziehbar – was verständlich ist.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer als Angehörige oder Angehöriger eine erkrankte Person in die Notaufnahme begleitet, kann auf verschiedene Weisen dazu beitragen, dass wichtige Informationen nicht verloren gehen.

  • Vorliegende Dokumente früh und gezielt ansprechen: Überweisungsscheine, Befunde oder Arztbriefe des behandelnden Facharztes können direkt bei der Aufnahme übergeben und dabei ausdrücklich auf deren Relevanz hingewiesen werden – zum Beispiel mit dem Hinweis: „Unser Lungenfacharzt hat diese Untersuchung ausdrücklich angefordert. Können wir sicherstellen, dass dies im System vermerkt wird?“
  • Schriftliche Übergabe erbitten: Es ist möglich, darum zu bitten, dass wichtige Vorinformationen – etwa die Empfehlung zur CT-Untersuchung – im Aufnahmeprotokoll oder in der elektronischen Akte dokumentiert werden. So ist die Information auch dann verfügbar, wenn verschiedene Ärztinnen und Ärzte nacheinander zuständig sind.
  • Zuständigkeiten frühzeitig klären: In einem Krankenhaus wechseln Zuständigkeiten oft zwischen Notaufnahme und Station. Es kann hilfreich sein, bereits in der Notaufnahme zu fragen: „Wer ist nach der Verlegung auf die Station die zuständige Ansprechperson für uns?“
  • Gesprächswunsch schriftlich festhalten: Falls ein persönliches Gespräch mit dem behandelnden Arzt oder der Ärztin gewünscht wird – etwa vor der Entlassung –, ist es möglich, diesen Wunsch frühzeitig und schriftlich zu hinterlegen, zum Beispiel über das Pflegepersonal oder die Stationsleitung.

Worauf Sie achten können

  • Mitgebrachte Unterlagen wie Überweisungsscheine oder Befunde im Original und als Kopie mitbringen – so kann ein Exemplar in der Akte verbleiben.
  • Nachfragen, ob und wie eine Untersuchungsempfehlung des niedergelassenen Facharztes in die stationäre Behandlung übernommen werden kann – auch wenn die Aufnahmesituation ungeplant war.
  • Bei ausbleibenden Rückmeldungen auf schriftliche Anfragen ist es möglich, sich an die Patientenaufnahme, das Beschwerdemanagement oder die Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher des Krankenhauses zu wenden.
  • Nach dem Krankenhausaufenthalt den weiterbehandelnden Facharzt informieren, dass die empfohlene Untersuchung nicht stattgefunden hat – damit dieser die nächsten Schritte einleiten kann.

Sie sind nicht allein

Wenn Sie als Angehörige oder Angehöriger das Gefühl haben, dass medizinisch notwendige Schritte ohne nachvollziehbare Begründung unterblieben sind, kann die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) kostenlos und unabhängig beraten – erreichbar unter 0800 011 77 22 (kostenfrei). Weitere Informationen und die Möglichkeit, Ihre Erfahrungen zu teilen, finden Sie auf mehr-patientensicherheit.de.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 70-79 Jahre
Art der Einrichtung:Normalstation, Notaufnahme, Krankenhaus
Geschlecht: weiblich

Vielen herzlichen Dank für Ihren wichtigen Fallbericht!

Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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